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Sie können sich § 31 SGB II auch vollständig in seiner damaligen Fassung ansehen.
(1) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte verletzen ihre Pflichten, wenn sie trotz schriftlicher Belehrung über die Rechtsfolgen oder deren Kenntnis
(2) Eine Pflichtverletzung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist auch anzunehmen, wenn
Pflichtverletzungen | Pflichtverletzungen | ||||
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f | 1 | (1) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte verletzen ihre Pflichten, wenn sie | f | 1 | (1) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte verletzen ihre Pflichten, wenn sie |
2 | trotz schriftlicher Belehrung über die Rechtsfolgen oder deren Kenntnis | 2 | trotz schriftlicher Belehrung über die Rechtsfolgen oder deren Kenntnis | ||
3 | 1. | 3 | 1. | ||
4 | sich weigern, in der Eingliederungsvereinbarung oder in dem diese | 4 | sich weigern, in der Eingliederungsvereinbarung oder in dem diese | ||
5 | ersetzenden Verwaltungsakt nach § 15 Absatz 3 Satz 3 festgelegte Pflichten zu | 5 | ersetzenden Verwaltungsakt nach § 15 Absatz 3 Satz 3 festgelegte Pflichten zu | ||
6 | erfüllen, insbesondere in ausreichendem Umfang Eigenbemühungen nachzuweisen, | 6 | erfüllen, insbesondere in ausreichendem Umfang Eigenbemühungen nachzuweisen, | ||
7 | 2. | 7 | 2. | ||
n | 8 | sich weigern, eine zumutbare Arbeit, Ausbildung, Arbeitsgelegenheit nach § | n | 8 | sich weigern, eine zumutbare Arbeit, Ausbildung oder ein nach § 16e |
9 | 16d oder ein nach § 16e gefördertes Arbeitsverhältnis aufzunehmen, fortzuführen | 9 | gefördertes Arbeitsverhältnis aufzunehmen, fortzuführen oder deren Anbahnung | ||
10 | oder deren Anbahnung durch ihr Verhalten verhindern, | 10 | durch ihr Verhalten verhindern, | ||
11 | 3. | 11 | 3. | ||
12 | eine zumutbare Maßnahme zur Eingliederung in Arbeit nicht antreten, | 12 | eine zumutbare Maßnahme zur Eingliederung in Arbeit nicht antreten, | ||
13 | abbrechen oder Anlass für den Abbruch gegeben haben. | 13 | abbrechen oder Anlass für den Abbruch gegeben haben. | ||
14 | Dies gilt nicht, wenn erwerbsfähige Leistungsberechtigte einen wichtigen Grund | 14 | Dies gilt nicht, wenn erwerbsfähige Leistungsberechtigte einen wichtigen Grund | ||
15 | für ihr Verhalten darlegen und nachweisen. | 15 | für ihr Verhalten darlegen und nachweisen. | ||
16 | (2) Eine Pflichtverletzung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist auch | 16 | (2) Eine Pflichtverletzung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist auch | ||
17 | anzunehmen, wenn | 17 | anzunehmen, wenn | ||
18 | 1. | 18 | 1. | ||
19 | sie nach Vollendung des 18. Lebensjahres ihr Einkommen oder Vermögen in der | 19 | sie nach Vollendung des 18. Lebensjahres ihr Einkommen oder Vermögen in der | ||
20 | Absicht vermindert haben, die Voraussetzungen für die Gewährung oder Erhöhung | 20 | Absicht vermindert haben, die Voraussetzungen für die Gewährung oder Erhöhung | ||
t | 21 | des Arbeitslosengeldes II herbeizuführen, | t | 21 | des Bürgergeldes nach § 19 Absatz 1 Satz 1 herbeizuführen, |
22 | 2. | 22 | 2. | ||
23 | sie trotz Belehrung über die Rechtsfolgen oder deren Kenntnis ihr | 23 | sie trotz Belehrung über die Rechtsfolgen oder deren Kenntnis ihr | ||
24 | unwirtschaftliches Verhalten fortsetzen, | 24 | unwirtschaftliches Verhalten fortsetzen, | ||
25 | 3. | 25 | 3. | ||
26 | ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht oder erloschen ist, weil die Agentur | 26 | ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht oder erloschen ist, weil die Agentur | ||
27 | für Arbeit das Eintreten einer Sperrzeit oder das Erlöschen des Anspruchs nach | 27 | für Arbeit das Eintreten einer Sperrzeit oder das Erlöschen des Anspruchs nach | ||
28 | den Vorschriften des Dritten Buches festgestellt hat, oder | 28 | den Vorschriften des Dritten Buches festgestellt hat, oder | ||
29 | 4. | 29 | 4. | ||
30 | sie die im Dritten Buch genannten Voraussetzungen für das Eintreten einer | 30 | sie die im Dritten Buch genannten Voraussetzungen für das Eintreten einer | ||
31 | Sperrzeit erfüllen, die das Ruhen oder Erlöschen eines Anspruchs auf | 31 | Sperrzeit erfüllen, die das Ruhen oder Erlöschen eines Anspruchs auf | ||
32 | Arbeitslosengeld begründen. | 32 | Arbeitslosengeld begründen. |
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