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Einsatz des Einkommens bei mehrfachem Bedarf | Einsatz des Einkommens bei mehrfachem Bedarf | ||||
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t | 1 | Einsatz des Einkommens bei mehrfachem Bedarf | t | 1 | Einsatz des Einkommens bei mehrfachem Bedarf |
Einsatz des Einkommens bei mehrfachem Bedarf | Einsatz des Einkommens bei mehrfachem Bedarf | ||||
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f | 1 | (1) Wird im Einzelfall der Einsatz eines Teils des Einkommens zur Deckung | f | 1 | (1) Wird im Einzelfall der Einsatz eines Teils des Einkommens zur Deckung |
2 | eines bestimmten Bedarfs zugemutet oder verlangt, darf dieser Teil des | 2 | eines bestimmten Bedarfs zugemutet oder verlangt, darf dieser Teil des | ||
3 | Einkommens bei der Prüfung, inwieweit der Einsatz des Einkommens für einen | 3 | Einkommens bei der Prüfung, inwieweit der Einsatz des Einkommens für einen | ||
4 | anderen gleichzeitig bestehenden Bedarf zuzumuten ist oder verlangt werden | 4 | anderen gleichzeitig bestehenden Bedarf zuzumuten ist oder verlangt werden | ||
5 | kann, nicht berücksichtigt werden. | 5 | kann, nicht berücksichtigt werden. | ||
6 | (2) Sind im Fall des Absatzes 1 für die Bedarfsfälle verschiedene Träger der | 6 | (2) Sind im Fall des Absatzes 1 für die Bedarfsfälle verschiedene Träger der | ||
7 | Sozialhilfe zuständig, hat die Entscheidung über die Leistung für den zuerst | 7 | Sozialhilfe zuständig, hat die Entscheidung über die Leistung für den zuerst | ||
8 | eingetretenen Bedarf den Vorrang. Treten die Bedarfsfälle gleichzeitig ein, | 8 | eingetretenen Bedarf den Vorrang. Treten die Bedarfsfälle gleichzeitig ein, | ||
9 | ist das über der Einkommensgrenze liegende Einkommen zu gleichen Teilen bei | 9 | ist das über der Einkommensgrenze liegende Einkommen zu gleichen Teilen bei | ||
t | 10 | den Bedarfsfällen zu berücksichtigen. | t | 10 | den Bedarfsfällen zu berücksichtigen. Bestehen neben den Bedarfen für |
11 | Leistungen nach diesem Buch gleichzeitig Bedarfe für Leistungen nach Teil 2 | ||||
12 | des Neunten Buches, so ist das über der Einkommensgrenze liegende Einkommen | ||||
13 | nur zur Hälfte zu berücksichtigen. |
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