Lade...
Lade...
Altenhilfe | Altenhilfe | ||||
---|---|---|---|---|---|
f | 1 | (1) Alten Menschen soll außer den Leistungen nach den übrigen Bestimmungen | f | 1 | (1) Alten Menschen soll außer den Leistungen nach den übrigen Bestimmungen |
n | n | 2 | dieses Buches sowie den Leistungen der Eingliederungshilfe nach Teil 2 des | ||
2 | dieses Buches Altenhilfe gewährt werden. Die Altenhilfe soll dazu beitragen, | 3 | Neunten Buches Altenhilfe gewährt werden. Die Altenhilfe soll dazu beitragen, | ||
3 | Schwierigkeiten, die durch das Alter entstehen, zu verhüten, zu überwinden | 4 | Schwierigkeiten, die durch das Alter entstehen, zu verhüten, zu überwinden | ||
4 | oder zu mildern und alten Menschen die Möglichkeit zu erhalten, selbstbestimmt | 5 | oder zu mildern und alten Menschen die Möglichkeit zu erhalten, selbstbestimmt | ||
5 | am Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen und ihre Fähigkeit zur Selbsthilfe | 6 | am Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen und ihre Fähigkeit zur Selbsthilfe | ||
6 | zu stärken. | 7 | zu stärken. | ||
7 | (2) Als Leistungen der Altenhilfe kommen insbesondere in Betracht: | 8 | (2) Als Leistungen der Altenhilfe kommen insbesondere in Betracht: | ||
8 | 1. Leistungen zu einer Betätigung und zum gesellschaftlichen Engagement, wenn | 9 | 1. Leistungen zu einer Betätigung und zum gesellschaftlichen Engagement, wenn | ||
9 | sie vom alten Menschen gewünscht wird, | 10 | sie vom alten Menschen gewünscht wird, | ||
10 | 2. Leistungen bei der Beschaffung und zur Erhaltung einer Wohnung, die den | 11 | 2. Leistungen bei der Beschaffung und zur Erhaltung einer Wohnung, die den | ||
11 | Bedürfnissen des alten Menschen entspricht, | 12 | Bedürfnissen des alten Menschen entspricht, | ||
12 | 3. Beratung und Unterstützung im Vor- und Umfeld von Pflege, insbesondere in | 13 | 3. Beratung und Unterstützung im Vor- und Umfeld von Pflege, insbesondere in | ||
13 | allen Fragen des Angebots an Wohnformen bei Unterstützungs-, Betreuungs- oder | 14 | allen Fragen des Angebots an Wohnformen bei Unterstützungs-, Betreuungs- oder | ||
14 | Pflegebedarf sowie an Diensten, die Betreuung oder Pflege leisten, | 15 | Pflegebedarf sowie an Diensten, die Betreuung oder Pflege leisten, | ||
15 | 4. Beratung und Unterstützung in allen Fragen der Inanspruchnahme | 16 | 4. Beratung und Unterstützung in allen Fragen der Inanspruchnahme | ||
16 | altersgerechter Dienste, | 17 | altersgerechter Dienste, | ||
17 | 5. Leistungen zum Besuch von Veranstaltungen oder Einrichtungen, die der | 18 | 5. Leistungen zum Besuch von Veranstaltungen oder Einrichtungen, die der | ||
18 | Geselligkeit, der Unterhaltung, der Bildung oder den kulturellen Bedürfnissen | 19 | Geselligkeit, der Unterhaltung, der Bildung oder den kulturellen Bedürfnissen | ||
19 | alter Menschen dienen, | 20 | alter Menschen dienen, | ||
20 | 6. Leistungen, die alten Menschen die Verbindung mit nahe stehenden Personen | 21 | 6. Leistungen, die alten Menschen die Verbindung mit nahe stehenden Personen | ||
21 | ermöglichen. | 22 | ermöglichen. | ||
22 | (3) Leistungen nach Absatz 1 sollen auch erbracht werden, wenn sie der | 23 | (3) Leistungen nach Absatz 1 sollen auch erbracht werden, wenn sie der | ||
23 | Vorbereitung auf das Alter dienen. | 24 | Vorbereitung auf das Alter dienen. | ||
24 | (4) Altenhilfe soll ohne Rücksicht auf vorhandenes Einkommen oder Vermögen | 25 | (4) Altenhilfe soll ohne Rücksicht auf vorhandenes Einkommen oder Vermögen | ||
25 | geleistet werden, soweit im Einzelfall Beratung und Unterstützung erforderlich | 26 | geleistet werden, soweit im Einzelfall Beratung und Unterstützung erforderlich | ||
26 | sind. | 27 | sind. | ||
27 | (5) Die Leistungen der Altenhilfe sind mit den übrigen Leistungen dieses | 28 | (5) Die Leistungen der Altenhilfe sind mit den übrigen Leistungen dieses | ||
28 | Buches, den Leistungen der örtlichen Altenhilfe und der kommunalen | 29 | Buches, den Leistungen der örtlichen Altenhilfe und der kommunalen | ||
29 | Infrastruktur zur Vermeidung sowie Verringerung der Pflegebedürftigkeit und | 30 | Infrastruktur zur Vermeidung sowie Verringerung der Pflegebedürftigkeit und | ||
30 | zur Inanspruchnahme der Leistungen der Eingliederungshilfe zu verzahnen. Die | 31 | zur Inanspruchnahme der Leistungen der Eingliederungshilfe zu verzahnen. Die | ||
31 | Ergebnisse der Gesamtplanung nach § 58 sowie die Grundsätze der Koordination, | 32 | Ergebnisse der Gesamtplanung nach § 58 sowie die Grundsätze der Koordination, | ||
32 | Kooperation und Konvergenz der Leistungen nach den Vorschriften des Neunten | 33 | Kooperation und Konvergenz der Leistungen nach den Vorschriften des Neunten | ||
33 | Buches sind zu berücksichtigen. | 34 | Buches sind zu berücksichtigen. | ||
t | t | 35 | (5) (doppelt) Die Leistungen der Altenhilfe sind mit den übrigen Leistungen | ||
36 | dieses Buches, den Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem Neunten Buch, | ||||
37 | den Leistungen der örtlichen Altenhilfe und der kommunalen Infrastruktur zur | ||||
38 | Vermeidung sowie Verringerung der Pflegebedürftigkeit und der Inanspruchnahme | ||||
39 | der Leistungen der Eingliederungshilfe zu verzahnen. Die Ergebnisse der | ||||
40 | Teilhabeplanung und Gesamtplanung nach dem Neunten Buch sind zu | ||||
41 | berücksichtigen. |
Schnellsuche
Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.