f | Lebt eine nachfragende Person gemeinsam mit anderen Personen in einer Wohnung | f | Lebt eine nachfragende Person gemeinsam mit anderen Personen in einer Wohnung |
| oder in einer entsprechenden anderen Unterkunft, so wird vermutet, dass sie | | oder in einer entsprechenden anderen Unterkunft, so wird vermutet, dass sie |
| gemeinsam wirtschaften (Haushaltsgemeinschaft) und dass die nachfragende | | gemeinsam wirtschaften (Haushaltsgemeinschaft) und dass die nachfragende |
| Person von den anderen Personen Leistungen zum Lebensunterhalt erhält, soweit | | Person von den anderen Personen Leistungen zum Lebensunterhalt erhält, soweit |
| dies nach deren Einkommen und Vermögen erwartet werden kann. Soweit nicht | | dies nach deren Einkommen und Vermögen erwartet werden kann. Soweit nicht |
| gemeinsam gewirtschaftet wird oder die nachfragende Person von den Mitgliedern | | gemeinsam gewirtschaftet wird oder die nachfragende Person von den Mitgliedern |
| der Haushaltsgemeinschaft keine ausreichenden Leistungen zum Lebensunterhalt | | der Haushaltsgemeinschaft keine ausreichenden Leistungen zum Lebensunterhalt |
| erhält, ist ihr Hilfe zum Lebensunterhalt zu gewähren. Satz 1 gilt nicht | | erhält, ist ihr Hilfe zum Lebensunterhalt zu gewähren. Satz 1 gilt nicht |
| 1. | | 1. |
| für Schwangere oder Personen, die ihr leibliches Kind bis zur Vollendung | | für Schwangere oder Personen, die ihr leibliches Kind bis zur Vollendung |
| seines sechsten Lebensjahres betreuen und mit ihren Eltern oder einem Elternteil | | seines sechsten Lebensjahres betreuen und mit ihren Eltern oder einem Elternteil |
| zusammenleben, oder | | zusammenleben, oder |
| 2. | | 2. |
t | für Personen, die im Sinne des § 99 des Neunten Buches in Fähigkeit zur | t | für Personen, die in der Eingliederungshilfe leistungsberechtigt im Sinne |
| Teilhabe an der Gesellschaft in erheblichem Maße eingeschränkt sind oder im | | des § 99 Absatz 1 bis 3 des Neunten Buches sind oder im Sinne des § 61a |
| Sinne des § 61a pflegebedürftig sind und von in Satz 1 genannten Personen | | pflegebedürftig sind und von in Satz 1 genannten Personen betreut werden; dies |
| betreut werden; dies gilt auch, wenn die genannten Voraussetzungen einzutreten | | gilt auch, wenn die genannten Voraussetzungen einzutreten drohen und das |
| drohen und das gemeinsame Wohnen im Wesentlichen zum Zweck der Sicherstellung | | gemeinsame Wohnen im Wesentlichen zum Zweck der Sicherstellung der Hilfe und |
| der Hilfe und Versorgung erfolgt. | | Versorgung erfolgt. |