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Inhalt der Vereinbarungen | Inhalt der Vereinbarungen | ||||
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t | 1 | Inhalt der Vereinbarungen | t | 1 | Inhalt der Vereinbarungen |
Inhalt der Vereinbarungen | Inhalt der Vereinbarungen | ||||
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f | 1 | (1) In der schriftlichen Vereinbarung mit Erbringern von Leistungen nach dem | f | 1 | (1) In der schriftlichen Vereinbarung mit Erbringern von Leistungen nach dem |
2 | Siebten bis Neunten Kapitel sind zu regeln: | 2 | Siebten bis Neunten Kapitel sind zu regeln: | ||
n | n | 3 | 1. | ||
3 | 1. Inhalt, Umfang und Qualität einschließlich der Wirksamkeit der Leistungen | 4 | Inhalt, Umfang und Qualität einschließlich der Wirksamkeit der Leistungen | ||
4 | (Leistungsvereinbarung) sowie | 5 | (Leistungsvereinbarung) sowie | ||
n | n | 6 | 2. | ||
5 | 2. die Vergütung der Leistung (Vergütungsvereinbarung). | 7 | die Vergütung der Leistung (Vergütungsvereinbarung). | ||
6 | (2) In die Leistungsvereinbarung sind als wesentliche Leistungsmerkmale | 8 | (2) In die Leistungsvereinbarung sind als wesentliche Leistungsmerkmale | ||
7 | insbesondere aufzunehmen: | 9 | insbesondere aufzunehmen: | ||
n | n | 10 | 1. | ||
8 | 1. die betriebsnotwendigen Anlagen des Leistungserbringers, | 11 | die betriebsnotwendigen Anlagen des Leistungserbringers, | ||
12 | 2. | ||||
9 | 2. der zu betreuende Personenkreis, | 13 | der zu betreuende Personenkreis, | ||
14 | 3. | ||||
10 | 3. Art, Ziel und Qualität der Leistung, | 15 | Art, Ziel und Qualität der Leistung, | ||
16 | 4. | ||||
11 | 4. die Festlegung der personellen Ausstattung, | 17 | die Festlegung der personellen Ausstattung, | ||
18 | 5. | ||||
12 | 5. die Qualifikation des Personals sowie | 19 | die Qualifikation des Personals sowie | ||
20 | 6. | ||||
13 | 6. die erforderliche sächliche Ausstattung. | 21 | die erforderliche sächliche Ausstattung. | ||
14 | (3) Die Vergütungsvereinbarung besteht mindestens aus | 22 | (3) Die Vergütungsvereinbarung besteht mindestens aus | ||
t | t | 23 | 1. | ||
15 | 1. der Grundpauschale für Unterkunft und Verpflegung, | 24 | der Grundpauschale für Unterkunft und Verpflegung, | ||
25 | 2. | ||||
16 | 2. der Maßnahmepauschale sowie | 26 | der Maßnahmepauschale sowie | ||
27 | 3. | ||||
17 | 3. einem Betrag für betriebsnotwendige Anlagen einschließlich ihrer | 28 | einem Betrag für betriebsnotwendige Anlagen einschließlich ihrer Ausstattung | ||
18 | Ausstattung (Investitionsbetrag). | 29 | (Investitionsbetrag). | ||
19 | Förderungen aus öffentlichen Mitteln sind anzurechnen. Die Maßnahmepauschale | 30 | Förderungen aus öffentlichen Mitteln sind anzurechnen. Die Maßnahmepauschale | ||
20 | ist nach Gruppen für Leistungsberechtigte mit vergleichbarem Bedarf sowie bei | 31 | ist nach Gruppen für Leistungsberechtigte mit vergleichbarem Bedarf sowie bei | ||
21 | Leistungen der häuslichen Pflegehilfe für die gemeinsame Inanspruchnahme durch | 32 | Leistungen der häuslichen Pflegehilfe für die gemeinsame Inanspruchnahme durch | ||
22 | mehrere Leistungsberechtigte zu kalkulieren. Abweichend von Satz 1 können | 33 | mehrere Leistungsberechtigte zu kalkulieren. Abweichend von Satz 1 können | ||
23 | andere geeignete Verfahren zur Vergütung und Abrechnung der Leistung unter | 34 | andere geeignete Verfahren zur Vergütung und Abrechnung der Leistung unter | ||
24 | Beteiligung der Interessenvertretungen der Menschen mit Behinderungen | 35 | Beteiligung der Interessenvertretungen der Menschen mit Behinderungen | ||
25 | vereinbart werden. | 36 | vereinbart werden. |
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