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Häusliche Pflegehilfe | Häusliche Pflegehilfe | ||||
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f | 1 | (1) Pflegebedürftige der Pflegegrade 2, 3, 4 oder 5 haben Anspruch auf | f | 1 | (1) Pflegebedürftige der Pflegegrade 2, 3, 4 oder 5 haben Anspruch auf |
2 | körperbezogene Pflegemaßnahmen und pflegerische Betreuungsmaßnahmen sowie auf | 2 | körperbezogene Pflegemaßnahmen und pflegerische Betreuungsmaßnahmen sowie auf | ||
3 | Hilfen bei der Haushaltsführung als Pflegesachleistung (häusliche | 3 | Hilfen bei der Haushaltsführung als Pflegesachleistung (häusliche | ||
4 | Pflegehilfe), soweit die häusliche Pflege nach § 64 nicht sichergestellt | 4 | Pflegehilfe), soweit die häusliche Pflege nach § 64 nicht sichergestellt | ||
5 | werden kann. Der Anspruch auf häusliche Pflegehilfe umfasst auch die | 5 | werden kann. Der Anspruch auf häusliche Pflegehilfe umfasst auch die | ||
6 | pflegefachliche Anleitung von Pflegebedürftigen und Pflegepersonen. Mehrere | 6 | pflegefachliche Anleitung von Pflegebedürftigen und Pflegepersonen. Mehrere | ||
7 | Pflegebedürftige der Pflegegrade 2, 3, 4 oder 5 können die häusliche Pflege | 7 | Pflegebedürftige der Pflegegrade 2, 3, 4 oder 5 können die häusliche Pflege | ||
8 | gemeinsam in Anspruch nehmen. Häusliche Pflegehilfe kann auch Betreuungs- und | 8 | gemeinsam in Anspruch nehmen. Häusliche Pflegehilfe kann auch Betreuungs- und | ||
9 | Entlastungsleistungen durch Unterstützungsangebote im Sinne des § 45a des | 9 | Entlastungsleistungen durch Unterstützungsangebote im Sinne des § 45a des | ||
10 | Elften Buches umfassen; § 64i bleibt unberührt. | 10 | Elften Buches umfassen; § 64i bleibt unberührt. | ||
11 | (2) Pflegerische Betreuungsmaßnahmen umfassen Unterstützungsleistungen zur | 11 | (2) Pflegerische Betreuungsmaßnahmen umfassen Unterstützungsleistungen zur | ||
12 | Bewältigung und Gestaltung des alltäglichen Lebens im häuslichen Umfeld, | 12 | Bewältigung und Gestaltung des alltäglichen Lebens im häuslichen Umfeld, | ||
13 | insbesondere | 13 | insbesondere | ||
n | n | 14 | 1. | ||
14 | 1. bei der Bewältigung psychosozialer Problemlagen oder von Gefährdungen, | 15 | bei der Bewältigung psychosozialer Problemlagen oder von Gefährdungen, | ||
16 | 2. | ||||
15 | 2. bei der Orientierung, bei der Tagesstrukturierung, bei der Kommunikation, | 17 | bei der Orientierung, bei der Tagesstrukturierung, bei der Kommunikation, | ||
16 | bei der Aufrechterhaltung sozialer Kontakte und bei bedürfnisgerechten | 18 | bei der Aufrechterhaltung sozialer Kontakte und bei bedürfnisgerechten | ||
17 | Beschäftigungen im Alltag sowie | 19 | Beschäftigungen im Alltag sowie | ||
t | t | 20 | 3. | ||
18 | 3. durch Maßnahmen zur kognitiven Aktivierung. | 21 | durch Maßnahmen zur kognitiven Aktivierung. |
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