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Vermutung der Bedarfsdeckung | Vermutung der Bedarfsdeckung | ||||
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t | 1 | Vermutung der Bedarfsdeckung | t | 1 | Vermutung der Bedarfsdeckung |
Vermutung der Bedarfsdeckung | Vermutung der Bedarfsdeckung | ||||
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f | 1 | Lebt eine nachfragende Person gemeinsam mit anderen Personen in einer Wohnung | f | 1 | Lebt eine nachfragende Person gemeinsam mit anderen Personen in einer Wohnung |
2 | oder in einer entsprechenden anderen Unterkunft, so wird vermutet, dass sie | 2 | oder in einer entsprechenden anderen Unterkunft, so wird vermutet, dass sie | ||
3 | gemeinsam wirtschaften (Haushaltsgemeinschaft) und dass die nachfragende | 3 | gemeinsam wirtschaften (Haushaltsgemeinschaft) und dass die nachfragende | ||
4 | Person von den anderen Personen Leistungen zum Lebensunterhalt erhält, soweit | 4 | Person von den anderen Personen Leistungen zum Lebensunterhalt erhält, soweit | ||
5 | dies nach deren Einkommen und Vermögen erwartet werden kann. Soweit nicht | 5 | dies nach deren Einkommen und Vermögen erwartet werden kann. Soweit nicht | ||
6 | gemeinsam gewirtschaftet wird oder die nachfragende Person von den Mitgliedern | 6 | gemeinsam gewirtschaftet wird oder die nachfragende Person von den Mitgliedern | ||
7 | der Haushaltsgemeinschaft keine ausreichenden Leistungen zum Lebensunterhalt | 7 | der Haushaltsgemeinschaft keine ausreichenden Leistungen zum Lebensunterhalt | ||
8 | erhält, ist ihr Hilfe zum Lebensunterhalt zu gewähren. Satz 1 gilt nicht | 8 | erhält, ist ihr Hilfe zum Lebensunterhalt zu gewähren. Satz 1 gilt nicht | ||
n | n | 9 | 1. | ||
9 | 1. für Schwangere oder Personen, die ihr leibliches Kind bis zur Vollendung | 10 | für Schwangere oder Personen, die ihr leibliches Kind bis zur Vollendung | ||
10 | seines sechsten Lebensjahres betreuen und mit ihren Eltern oder einem Elternteil | 11 | seines sechsten Lebensjahres betreuen und mit ihren Eltern oder einem Elternteil | ||
11 | zusammenleben, oder | 12 | zusammenleben, oder | ||
t | t | 13 | 2. | ||
12 | 2. für Personen, die im Sinne des § 99 des Neunten Buches in Fähigkeit zur | 14 | für Personen, die im Sinne des § 99 des Neunten Buches in Fähigkeit zur | ||
13 | Teilhabe an der Gesellschaft in erheblichem Maße eingeschränkt sind oder im | 15 | Teilhabe an der Gesellschaft in erheblichem Maße eingeschränkt sind oder im | ||
14 | Sinne des § 61a pflegebedürftig sind und von in Satz 1 genannten Personen | 16 | Sinne des § 61a pflegebedürftig sind und von in Satz 1 genannten Personen | ||
15 | betreut werden; dies gilt auch, wenn die genannten Voraussetzungen einzutreten | 17 | betreut werden; dies gilt auch, wenn die genannten Voraussetzungen einzutreten | ||
16 | drohen und das gemeinsame Wohnen im Wesentlichen zum Zweck der Sicherstellung | 18 | drohen und das gemeinsame Wohnen im Wesentlichen zum Zweck der Sicherstellung | ||
17 | der Hilfe und Versorgung erfolgt. | 19 | der Hilfe und Versorgung erfolgt. |
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