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Sonstige Hilfen zur Sicherung der Unterkunft | Sonstige Hilfen zur Sicherung der Unterkunft | ||||
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t | 1 | Sonstige Hilfen zur Sicherung der Unterkunft | t | 1 | Sonstige Hilfen zur Sicherung der Unterkunft |
Sonstige Hilfen zur Sicherung der Unterkunft | Sonstige Hilfen zur Sicherung der Unterkunft | ||||
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f | 1 | (1) Schulden können nur übernommen werden, wenn dies zur Sicherung der | f | 1 | (1) Schulden können nur übernommen werden, wenn dies zur Sicherung der |
2 | Unterkunft oder zur Behebung einer vergleichbaren Notlage gerechtfertigt ist. | 2 | Unterkunft oder zur Behebung einer vergleichbaren Notlage gerechtfertigt ist. | ||
3 | Sie sollen übernommen werden, wenn dies gerechtfertigt und notwendig ist und | 3 | Sie sollen übernommen werden, wenn dies gerechtfertigt und notwendig ist und | ||
4 | sonst Wohnungslosigkeit einzutreten droht. Geldleistungen können als Beihilfe | 4 | sonst Wohnungslosigkeit einzutreten droht. Geldleistungen können als Beihilfe | ||
5 | oder als Darlehen erbracht werden. | 5 | oder als Darlehen erbracht werden. | ||
6 | (2) Geht bei einem Gericht eine Klage auf Räumung von Wohnraum im Falle der | 6 | (2) Geht bei einem Gericht eine Klage auf Räumung von Wohnraum im Falle der | ||
7 | Kündigung des Mietverhältnisses nach § 543 Absatz 1, 2 Satz 1 Nummer 3 in | 7 | Kündigung des Mietverhältnisses nach § 543 Absatz 1, 2 Satz 1 Nummer 3 in | ||
8 | Verbindung mit § 569 Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ein, teilt das | 8 | Verbindung mit § 569 Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ein, teilt das | ||
9 | Gericht dem zuständigen örtlichen Träger der Sozialhilfe oder der Stelle, die | 9 | Gericht dem zuständigen örtlichen Träger der Sozialhilfe oder der Stelle, die | ||
10 | von ihm zur Wahrnehmung der in Absatz 1 bestimmten Aufgaben beauftragt wurde, | 10 | von ihm zur Wahrnehmung der in Absatz 1 bestimmten Aufgaben beauftragt wurde, | ||
11 | unverzüglich Folgendes mit: | 11 | unverzüglich Folgendes mit: | ||
n | n | 12 | 1. | ||
12 | 1. den Tag des Eingangs der Klage, | 13 | den Tag des Eingangs der Klage, | ||
14 | 2. | ||||
13 | 2. die Namen und die Anschriften der Parteien, | 15 | die Namen und die Anschriften der Parteien, | ||
16 | 3. | ||||
14 | 3. die Höhe der monatlich zu entrichtenden Miete, | 17 | die Höhe der monatlich zu entrichtenden Miete, | ||
18 | 4. | ||||
15 | 4. die Höhe des geltend gemachten Mietrückstandes und der geltend gemachten | 19 | die Höhe des geltend gemachten Mietrückstandes und der geltend gemachten | ||
16 | Entschädigung sowie | 20 | Entschädigung sowie | ||
t | t | 21 | 5. | ||
17 | 5. den Termin zur mündlichen Verhandlung, sofern dieser bereits bestimmt ist. | 22 | den Termin zur mündlichen Verhandlung, sofern dieser bereits bestimmt ist. | ||
18 | Außerdem kann der Tag der Rechtshängigkeit mitgeteilt werden. Die Übermittlung | 23 | Außerdem kann der Tag der Rechtshängigkeit mitgeteilt werden. Die Übermittlung | ||
19 | unterbleibt, wenn die Nichtzahlung der Miete nach dem Inhalt der Klageschrift | 24 | unterbleibt, wenn die Nichtzahlung der Miete nach dem Inhalt der Klageschrift | ||
20 | offensichtlich nicht auf Zahlungsunfähigkeit des Mieters beruht. Die | 25 | offensichtlich nicht auf Zahlungsunfähigkeit des Mieters beruht. Die | ||
21 | übermittelten Daten dürfen auch für entsprechende Zwecke der | 26 | übermittelten Daten dürfen auch für entsprechende Zwecke der | ||
22 | Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz gespeichert, verändert, | 27 | Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz gespeichert, verändert, | ||
23 | genutzt, übermittelt und in der Verarbeitung eingeschränkt werden. | 28 | genutzt, übermittelt und in der Verarbeitung eingeschränkt werden. |
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