f | (1) Leistungen zur Deckung von Bedarfen für | f | (1) Leistungen zur Deckung von Bedarfen für |
n | | n | 1. |
| 1. Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten, | | Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten, |
| | | 2. |
| 2. Erstausstattungen für Bekleidung und Erstausstattungen bei Schwangerschaft | | Erstausstattungen für Bekleidung und Erstausstattungen bei Schwangerschaft |
| und Geburt sowie | | und Geburt sowie |
t | | t | 3. |
| 3. Anschaffung und Reparaturen von orthopädischen Schuhen, Reparaturen von | | Anschaffung und Reparaturen von orthopädischen Schuhen, Reparaturen von |
| therapeutischen Geräten und Ausrüstungen sowie die Miete von therapeutischen | | therapeutischen Geräten und Ausrüstungen sowie die Miete von therapeutischen |
| Geräten | | Geräten |
| werden gesondert erbracht. | | werden gesondert erbracht. |
| (2) Einer Person, die Sozialhilfe beansprucht (nachfragende Person), werden, | | (2) Einer Person, die Sozialhilfe beansprucht (nachfragende Person), werden, |
| auch wenn keine Regelsätze zu gewähren sind, für einmalige Bedarfe nach Absatz | | auch wenn keine Regelsätze zu gewähren sind, für einmalige Bedarfe nach Absatz |
| 1 Leistungen erbracht, wenn sie diese nicht aus eigenen Kräften und Mitteln | | 1 Leistungen erbracht, wenn sie diese nicht aus eigenen Kräften und Mitteln |
| vollständig decken kann. In diesem Falle kann das Einkommen berücksichtigt | | vollständig decken kann. In diesem Falle kann das Einkommen berücksichtigt |
| werden, das sie innerhalb eines Zeitraums von bis zu sechs Monaten nach Ablauf | | werden, das sie innerhalb eines Zeitraums von bis zu sechs Monaten nach Ablauf |
| des Monats erwerben, in dem über die Leistung entschieden worden ist. | | des Monats erwerben, in dem über die Leistung entschieden worden ist. |
| (3) Die Leistungen nach Absatz 1 Nr. 1 und 2 können als Pauschalbeträge | | (3) Die Leistungen nach Absatz 1 Nr. 1 und 2 können als Pauschalbeträge |
| erbracht werden. Bei der Bemessung der Pauschalbeträge sind geeignete Angaben | | erbracht werden. Bei der Bemessung der Pauschalbeträge sind geeignete Angaben |
| über die erforderlichen Aufwendungen und nachvollziehbare Erfahrungswerte zu | | über die erforderlichen Aufwendungen und nachvollziehbare Erfahrungswerte zu |
| berücksichtigen. | | berücksichtigen. |