Lade...
Lade...
Einschränkung, Aufrechnung | Einschränkung, Aufrechnung | ||||
---|---|---|---|---|---|
t | 1 | Einschränkung, Aufrechnung | t | 1 | Einschränkung, Aufrechnung |
Einschränkung, Aufrechnung | Einschränkung, Aufrechnung | ||||
---|---|---|---|---|---|
f | 1 | (1) Die Leistung soll bis auf das zum Lebensunterhalt Unerlässliche | f | 1 | (1) Die Leistung soll bis auf das zum Lebensunterhalt Unerlässliche |
2 | eingeschränkt werden | 2 | eingeschränkt werden | ||
n | n | 3 | 1. | ||
3 | 1. bei Leistungsberechtigten, die nach Vollendung des 18. Lebensjahres ihr | 4 | bei Leistungsberechtigten, die nach Vollendung des 18. Lebensjahres ihr | ||
4 | Einkommen oder Vermögen vermindert haben in der Absicht, die Voraussetzungen für | 5 | Einkommen oder Vermögen vermindert haben in der Absicht, die Voraussetzungen für | ||
5 | die Gewährung oder Erhöhung der Leistung herbeizuführen, | 6 | die Gewährung oder Erhöhung der Leistung herbeizuführen, | ||
t | t | 7 | 2. | ||
6 | 2. bei Leistungsberechtigten, die trotz Belehrung ihr unwirtschaftliches | 8 | bei Leistungsberechtigten, die trotz Belehrung ihr unwirtschaftliches | ||
7 | Verhalten fortsetzen. | 9 | Verhalten fortsetzen. | ||
8 | So weit wie möglich ist zu verhüten, dass die unterhaltsberechtigten | 10 | So weit wie möglich ist zu verhüten, dass die unterhaltsberechtigten | ||
9 | Angehörigen oder andere mit ihnen in Haushaltsgemeinschaft lebende | 11 | Angehörigen oder andere mit ihnen in Haushaltsgemeinschaft lebende | ||
10 | Leistungsberechtigte durch die Einschränkung der Leistung mitbetroffen werden. | 12 | Leistungsberechtigte durch die Einschränkung der Leistung mitbetroffen werden. | ||
11 | (2) Die Leistung kann bis auf das jeweils Unerlässliche mit Ansprüchen des | 13 | (2) Die Leistung kann bis auf das jeweils Unerlässliche mit Ansprüchen des | ||
12 | Trägers der Sozialhilfe gegen eine leistungsberechtigte Person aufgerechnet | 14 | Trägers der Sozialhilfe gegen eine leistungsberechtigte Person aufgerechnet | ||
13 | werden, wenn es sich um Ansprüche auf Erstattung zu Unrecht erbrachter | 15 | werden, wenn es sich um Ansprüche auf Erstattung zu Unrecht erbrachter | ||
14 | Leistungen der Sozialhilfe handelt, die die leistungsberechtigte Person oder | 16 | Leistungen der Sozialhilfe handelt, die die leistungsberechtigte Person oder | ||
15 | ihr Vertreter durch vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtige oder | 17 | ihr Vertreter durch vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtige oder | ||
16 | unvollständige Angaben oder durch pflichtwidriges Unterlassen veranlasst hat, | 18 | unvollständige Angaben oder durch pflichtwidriges Unterlassen veranlasst hat, | ||
17 | oder wenn es sich um Ansprüche auf Kostenersatz nach den §§ 103 und 104 | 19 | oder wenn es sich um Ansprüche auf Kostenersatz nach den §§ 103 und 104 | ||
18 | handelt. Die Aufrechnungsmöglichkeit wegen eines Anspruchs ist auf drei Jahre | 20 | handelt. Die Aufrechnungsmöglichkeit wegen eines Anspruchs ist auf drei Jahre | ||
19 | beschränkt; ein neuer Anspruch des Trägers der Sozialhilfe auf Erstattung oder | 21 | beschränkt; ein neuer Anspruch des Trägers der Sozialhilfe auf Erstattung oder | ||
20 | auf Kostenersatz kann erneut aufgerechnet werden. | 22 | auf Kostenersatz kann erneut aufgerechnet werden. | ||
21 | (3) Eine Aufrechnung nach Absatz 2 kann auch erfolgen, wenn Leistungen für | 23 | (3) Eine Aufrechnung nach Absatz 2 kann auch erfolgen, wenn Leistungen für | ||
22 | einen Bedarf übernommen werden, der durch vorangegangene Leistungen der | 24 | einen Bedarf übernommen werden, der durch vorangegangene Leistungen der | ||
23 | Sozialhilfe an die leistungsberechtigte Person bereits gedeckt worden war. | 25 | Sozialhilfe an die leistungsberechtigte Person bereits gedeckt worden war. | ||
24 | (4) Eine Aufrechnung erfolgt nicht, soweit dadurch der Gesundheit dienende | 26 | (4) Eine Aufrechnung erfolgt nicht, soweit dadurch der Gesundheit dienende | ||
25 | Leistungen gefährdet werden. | 27 | Leistungen gefährdet werden. |
Schnellsuche
Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.