Für eine wissenschaftlich gestützte Erprobung der Einbindung der
2
Pflegeeinrichtungen in die Telematikinfrastruktur werden aus Mitteln des
3
Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung zusätzlich 10 Millionen Euro im
4
Zeitraum von 2020 bis 2022 zur Verfügung gestellt. Für die Förderung gilt § 8
5
Absatz 3 entsprechend mit der Maßgabe, dass die Maßnahmen in Abstimmung mit
6
der Gesellschaft für Telematik und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zu
7
planen und durchzuführen sind.
x
Schnellsuche
Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen. Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.