Lade...
Lade...
Abschluß von Versorgungsverträgen | Abschluß von Versorgungsverträgen | ||||
---|---|---|---|---|---|
t | 1 | Abschluß von Versorgungsverträgen | t | 1 | Abschluß von Versorgungsverträgen |
Abschluß von Versorgungsverträgen | Abschluß von Versorgungsverträgen | ||||
---|---|---|---|---|---|
f | 1 | (1) Der Versorgungsvertrag ist schriftlich abzuschließen. | f | 1 | (1) Der Versorgungsvertrag ist schriftlich abzuschließen. |
2 | (2) Gegen die Ablehnung eines Versorgungsvertrages durch die | 2 | (2) Gegen die Ablehnung eines Versorgungsvertrages durch die | ||
3 | Landesverbände der Pflegekassen ist der Rechtsweg zu den Sozialgerichten | 3 | Landesverbände der Pflegekassen ist der Rechtsweg zu den Sozialgerichten | ||
4 | gegeben. Ein Vorverfahren findet nicht statt; die Klage hat keine | 4 | gegeben. Ein Vorverfahren findet nicht statt; die Klage hat keine | ||
5 | aufschiebende Wirkung. | 5 | aufschiebende Wirkung. | ||
6 | (3) Mit Pflegeeinrichtungen, die vor dem 1. Januar 1995 ambulante Pflege, | 6 | (3) Mit Pflegeeinrichtungen, die vor dem 1. Januar 1995 ambulante Pflege, | ||
7 | teilstationäre Pflege oder Kurzzeitpflege auf Grund von Vereinbarungen mit | 7 | teilstationäre Pflege oder Kurzzeitpflege auf Grund von Vereinbarungen mit | ||
8 | Sozialleistungsträgern erbracht haben, gilt ein Versorgungsvertrag als | 8 | Sozialleistungsträgern erbracht haben, gilt ein Versorgungsvertrag als | ||
9 | abgeschlossen. Satz 1 gilt nicht, wenn die Pflegeeinrichtung die | 9 | abgeschlossen. Satz 1 gilt nicht, wenn die Pflegeeinrichtung die | ||
10 | Anforderungen nach § 72 Abs. 3 Satz 1 nicht erfüllt und die zuständigen | 10 | Anforderungen nach § 72 Abs. 3 Satz 1 nicht erfüllt und die zuständigen | ||
11 | Landesverbände der Pflegekassen dies im Einvernehmen mit dem zuständigen | 11 | Landesverbände der Pflegekassen dies im Einvernehmen mit dem zuständigen | ||
n | 12 | Träger der Sozialhilfe (§ 72 Abs. 2 Satz 1) bis zum 30. Juni 1995 gegenüber | n | 12 | Träger der Sozialhilfe (§ 72 Abs. 2 Satz 1) bis zum 30. Juni 1995 |
13 | dem Träger der Einrichtung schriftlich geltend machen. Satz 1 gilt auch | 13 | gegenüber dem Träger der Einrichtung schriftlich geltend machen. Satz 1 | ||
14 | dann nicht, wenn die Pflegeeinrichtung die Anforderungen nach § 72 Abs. 3 Satz | 14 | gilt auch dann nicht, wenn die Pflegeeinrichtung die Anforderungen nach § 72 | ||
15 | 1 offensichtlich nicht erfüllt. Die Pflegeeinrichtung hat bis spätestens | 15 | Abs. 3 Satz 1 offensichtlich nicht erfüllt. Die Pflegeeinrichtung hat bis | ||
16 | zum 31. März 1995 die Voraussetzungen für den Bestandschutz nach den Sätzen 1 | 16 | spätestens zum 31. März 1995 die Voraussetzungen für den Bestandschutz nach | ||
17 | und 2 durch Vorlage von Vereinbarungen mit Sozialleistungsträgern sowie | 17 | den Sätzen 1 und 2 durch Vorlage von Vereinbarungen mit Sozialleistungsträgern | ||
18 | geeigneter Unterlagen zur Prüfung und Beurteilung der Leistungsfähigkeit und | 18 | sowie geeigneter Unterlagen zur Prüfung und Beurteilung der Leistungsfähigkeit | ||
19 | Wirtschaftlichkeit gegenüber einem Landesverband der Pflegekassen | 19 | und Wirtschaftlichkeit gegenüber einem Landesverband der Pflegekassen | ||
20 | nachzuweisen. Der Versorgungsvertrag bleibt wirksam, bis er durch einen | 20 | nachzuweisen. Der Versorgungsvertrag bleibt wirksam, bis er durch einen | ||
21 | neuen Versorgungsvertrag abgelöst oder gemäß § 74 gekündigt wird. | 21 | neuen Versorgungsvertrag abgelöst oder gemäß § 74 gekündigt wird. | ||
t | 22 | (4) Für vollstationäre Pflegeeinrichtungen gilt Absatz 3 entsprechend mit der | t | 22 | (4) Für vollstationäre Pflegeeinrichtungen gilt Absatz 3 entsprechend mit |
23 | Maßgabe, daß der für die Vorlage der Unterlagen nach Satz 3 maßgebliche | 23 | der Maßgabe, daß der für die Vorlage der Unterlagen nach Satz 3 maßgebliche | ||
24 | Zeitpunkt der 30. September 1995 und der Stichtag nach Satz 2 der 30. Juni | 24 | Zeitpunkt der 30. September 1995 und der Stichtag nach Satz 2 der 30. Juni | ||
25 | 1996 ist. | 25 | 1996 ist. |
Schnellsuche
Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.