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Jahresausgleich | Jahresausgleich | ||||
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f | 1 | (1) Nach Ablauf des Kalenderjahres wird zwischen den Pflegekassen ein | f | 1 | (1) Nach Ablauf des Kalenderjahres wird zwischen den Pflegekassen ein |
2 | Jahresausgleich durchgeführt. Nach Vorliegen der Geschäfts- und | 2 | Jahresausgleich durchgeführt. Nach Vorliegen der Geschäfts- und | ||
3 | Rechnungsergebnisse aller Pflegekassen und der Jahresrechnung der Deutschen | 3 | Rechnungsergebnisse aller Pflegekassen und der Jahresrechnung der Deutschen | ||
4 | Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See als Träger der knappschaftlichen | 4 | Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See als Träger der knappschaftlichen | ||
5 | Pflegeversicherung für das abgelaufene Kalenderjahr werden die Ergebnisse nach | 5 | Pflegeversicherung für das abgelaufene Kalenderjahr werden die Ergebnisse nach | ||
6 | § 67 bereinigt. | 6 | § 67 bereinigt. | ||
7 | (2) Werden nach Abschluß des Jahresausgleichs sachliche oder rechnerische | 7 | (2) Werden nach Abschluß des Jahresausgleichs sachliche oder rechnerische | ||
t | 8 | Fehler in den Berechnungsgrundlagen festgestellt, hat das | t | 8 | Fehler in den Berechnungsgrundlagen festgestellt, hat das Bundesamt für |
9 | Bundesversicherungsamt diese bei der Ermittlung des nächsten Jahresausgleichs | 9 | Soziale Sicherung diese bei der Ermittlung des nächsten Jahresausgleichs nach | ||
10 | nach den zu diesem Zeitpunkt geltenden Vorschriften zu berücksichtigen. | 10 | den zu diesem Zeitpunkt geltenden Vorschriften zu berücksichtigen. | ||
11 | (3) Das Bundesministerium für Gesundheit kann durch Rechtsverordnung mit | 11 | (3) Das Bundesministerium für Gesundheit kann durch Rechtsverordnung mit | ||
12 | Zustimmung des Bundesrates das Nähere über: | 12 | Zustimmung des Bundesrates das Nähere über: | ||
13 | 1. die inhaltliche und zeitliche Abgrenzung und Ermittlung der Beträge nach | 13 | 1. die inhaltliche und zeitliche Abgrenzung und Ermittlung der Beträge nach | ||
14 | den §§ 66 bis 68, | 14 | den §§ 66 bis 68, | ||
15 | 2. die Fälligkeit der Beträge und Verzinsung bei Verzug, | 15 | 2. die Fälligkeit der Beträge und Verzinsung bei Verzug, | ||
16 | 3. das Verfahren bei der Durchführung des Finanzausgleichs sowie die hierfür | 16 | 3. das Verfahren bei der Durchführung des Finanzausgleichs sowie die hierfür | ||
17 | von den Pflegekassen mitzuteilenden Angaben | 17 | von den Pflegekassen mitzuteilenden Angaben | ||
18 | regeln. | 18 | regeln. |
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