Finanzausgleich statt. Das Bundesamt für Soziale Sicherung führt den
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zwischen den Pflegekassen durch. Es hat Näheres zur Durchführung des
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Finanzausgleich zwischen den Pflegekassen durch. Es hat Näheres zur
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Finanzausgleichs mit dem Spitzenverband Bund der Pflegekassen zu vereinbaren.
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Durchführung des Finanzausgleichs mit dem Spitzenverband Bund der Pflegekassen
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Die Vereinbarung ist für die Pflegekasse verbindlich.
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zu vereinbaren. Die Vereinbarung ist für die Pflegekasse verbindlich.
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(2) Das Bundesversicherungsamt kann zur Durchführung des Zahlungsverkehrs
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(2) Das Bundesamt für Soziale Sicherung kann zur Durchführung des
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nähere Regelungen mit der Deutschen Rentenversicherung Bund treffen.
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Zahlungsverkehrs nähere Regelungen mit der Deutschen Rentenversicherung Bund
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treffen.
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