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Dieselbe Angelegenheit sind
Dieselbe Angelegenheit | Dieselbe Angelegenheit | ||||
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f | 1 | Dieselbe Angelegenheit sind | f | 1 | Dieselbe Angelegenheit sind |
2 | 1. | 2 | 1. | ||
3 | das Verwaltungsverfahren auf Aussetzung oder Anordnung der sofortigen | 3 | das Verwaltungsverfahren auf Aussetzung oder Anordnung der sofortigen | ||
4 | Vollziehung sowie über einstweilige Maßnahmen zur Sicherung der Rechte Dritter | 4 | Vollziehung sowie über einstweilige Maßnahmen zur Sicherung der Rechte Dritter | ||
5 | und jedes Verwaltungsverfahren auf Abänderung oder Aufhebung in den genannten | 5 | und jedes Verwaltungsverfahren auf Abänderung oder Aufhebung in den genannten | ||
6 | Fällen; | 6 | Fällen; | ||
7 | 2. | 7 | 2. | ||
8 | das Verfahren über die Prozesskostenhilfe und das Verfahren, für das die | 8 | das Verfahren über die Prozesskostenhilfe und das Verfahren, für das die | ||
9 | Prozesskostenhilfe beantragt worden ist; | 9 | Prozesskostenhilfe beantragt worden ist; | ||
10 | 3. | 10 | 3. | ||
11 | mehrere Verfahren über die Prozesskostenhilfe in demselben Rechtszug; | 11 | mehrere Verfahren über die Prozesskostenhilfe in demselben Rechtszug; | ||
12 | 3a. | 12 | 3a. | ||
13 | das Verfahren zur Bestimmung des zuständigen Gerichts und das Verfahren, für | 13 | das Verfahren zur Bestimmung des zuständigen Gerichts und das Verfahren, für | ||
14 | das der Gerichtsstand bestimmt werden soll; dies gilt auch dann, wenn das | 14 | das der Gerichtsstand bestimmt werden soll; dies gilt auch dann, wenn das | ||
15 | Verfahren zur Bestimmung des zuständigen Gerichts vor Klageerhebung oder | 15 | Verfahren zur Bestimmung des zuständigen Gerichts vor Klageerhebung oder | ||
16 | Antragstellung endet, ohne dass das zuständige Gericht bestimmt worden ist; | 16 | Antragstellung endet, ohne dass das zuständige Gericht bestimmt worden ist; | ||
17 | 4. | 17 | 4. | ||
18 | eine Scheidungssache oder ein Verfahren über die Aufhebung einer | 18 | eine Scheidungssache oder ein Verfahren über die Aufhebung einer | ||
19 | Lebenspartnerschaft und die Folgesachen; | 19 | Lebenspartnerschaft und die Folgesachen; | ||
20 | 5. | 20 | 5. | ||
21 | das Verfahren über die Anordnung eines Arrests, zur Erwirkung eines | 21 | das Verfahren über die Anordnung eines Arrests, zur Erwirkung eines | ||
22 | Europäischen Beschlusses zur vorläufigen Kontenpfändung, über den Erlass einer | 22 | Europäischen Beschlusses zur vorläufigen Kontenpfändung, über den Erlass einer | ||
23 | einstweiligen Verfügung oder einstweiligen Anordnung, über die Anordnung oder | 23 | einstweiligen Verfügung oder einstweiligen Anordnung, über die Anordnung oder | ||
24 | Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung, über die Aufhebung der Vollziehung | 24 | Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung, über die Aufhebung der Vollziehung | ||
25 | oder die Anordnung der sofortigen Vollziehung eines Verwaltungsakts und jedes | 25 | oder die Anordnung der sofortigen Vollziehung eines Verwaltungsakts und jedes | ||
26 | Verfahren über deren Abänderung, Aufhebung oder Widerruf; | 26 | Verfahren über deren Abänderung, Aufhebung oder Widerruf; | ||
27 | 6. | 27 | 6. | ||
n | 28 | das Verfahren nach § 3 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung des Vertrages | n | 28 | das Verfahren nach § 3 Absatz 1 des Gesetzes zur Ausführung des Vertrages |
29 | zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich vom 6. Juni | 29 | zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich vom 6. Juni | ||
30 | 1959 über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen | 30 | 1959 über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen | ||
31 | Entscheidungen, Vergleichen und öffentlichen Urkunden in Zivil- und | 31 | Entscheidungen, Vergleichen und öffentlichen Urkunden in Zivil- und | ||
32 | Handelssachen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 319-12, | 32 | Handelssachen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 319-12, | ||
33 | veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 23 des Gesetzes | 33 | veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 23 des Gesetzes | ||
34 | vom 27. Juli 2001 (BGBl. I S. 1887) geändert worden ist, und das Verfahren nach | 34 | vom 27. Juli 2001 (BGBl. I S. 1887) geändert worden ist, und das Verfahren nach | ||
n | 35 | § 3 Abs. 2 des genannten Gesetzes; | n | 35 | § 3 Absatz 2 des genannten Gesetzes; |
36 | 7. | 36 | 7. | ||
37 | das Verfahren über die Zulassung der Vollziehung einer vorläufigen oder | 37 | das Verfahren über die Zulassung der Vollziehung einer vorläufigen oder | ||
38 | sichernden Maßnahme und das Verfahren über einen Antrag auf Aufhebung oder | 38 | sichernden Maßnahme und das Verfahren über einen Antrag auf Aufhebung oder | ||
39 | Änderung einer Entscheidung über die Zulassung der Vollziehung (§ 1041 der | 39 | Änderung einer Entscheidung über die Zulassung der Vollziehung (§ 1041 der | ||
40 | Zivilprozessordnung); | 40 | Zivilprozessordnung); | ||
41 | 8. | 41 | 8. | ||
42 | das schiedsrichterliche Verfahren und das gerichtliche Verfahren bei der | 42 | das schiedsrichterliche Verfahren und das gerichtliche Verfahren bei der | ||
43 | Bestellung eines Schiedsrichters oder Ersatzschiedsrichters, über die Ablehnung | 43 | Bestellung eines Schiedsrichters oder Ersatzschiedsrichters, über die Ablehnung | ||
44 | eines Schiedsrichters oder über die Beendigung des Schiedsrichteramts, zur | 44 | eines Schiedsrichters oder über die Beendigung des Schiedsrichteramts, zur | ||
45 | Unterstützung bei der Beweisaufnahme oder bei der Vornahme sonstiger | 45 | Unterstützung bei der Beweisaufnahme oder bei der Vornahme sonstiger | ||
46 | richterlicher Handlungen; | 46 | richterlicher Handlungen; | ||
47 | 9. | 47 | 9. | ||
48 | das Verfahren vor dem Schiedsgericht und die gerichtlichen Verfahren über | 48 | das Verfahren vor dem Schiedsgericht und die gerichtlichen Verfahren über | ||
n | 49 | die Bestimmung einer Frist (§ 102 Abs. 3 des Arbeitsgerichtsgesetzes), die | n | 49 | die Bestimmung einer Frist (§ 102 Absatz 3 des Arbeitsgerichtsgesetzes), die |
50 | Ablehnung eines Schiedsrichters (§ 103 Abs. 3 des Arbeitsgerichtsgesetzes) oder | 50 | Ablehnung eines Schiedsrichters (§ 103 Absatz 3 des Arbeitsgerichtsgesetzes) | ||
51 | die Vornahme einer Beweisaufnahme oder einer Vereidigung (§ 106 Abs. 2 des | 51 | oder die Vornahme einer Beweisaufnahme oder einer Vereidigung (§ 106 Absatz 2 | ||
52 | Arbeitsgerichtsgesetzes); | 52 | des Arbeitsgerichtsgesetzes); | ||
53 | 10. | 53 | 10. | ||
54 | im Kostenfestsetzungsverfahren und im Verfahren über den Antrag auf | 54 | im Kostenfestsetzungsverfahren und im Verfahren über den Antrag auf | ||
55 | gerichtliche Entscheidung gegen einen Kostenfestsetzungsbescheid (§ 108 des | 55 | gerichtliche Entscheidung gegen einen Kostenfestsetzungsbescheid (§ 108 des | ||
56 | Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) einerseits und im Kostenansatzverfahren | 56 | Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) einerseits und im Kostenansatzverfahren | ||
57 | sowie im Verfahren über den Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen den | 57 | sowie im Verfahren über den Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen den | ||
58 | Ansatz der Gebühren und Auslagen (§ 108 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) | 58 | Ansatz der Gebühren und Auslagen (§ 108 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) | ||
59 | andererseits jeweils mehrere Verfahren über | 59 | andererseits jeweils mehrere Verfahren über | ||
60 | a) | 60 | a) | ||
61 | die Erinnerung, | 61 | die Erinnerung, | ||
62 | b) | 62 | b) | ||
63 | den Antrag auf gerichtliche Entscheidung, | 63 | den Antrag auf gerichtliche Entscheidung, | ||
64 | c) | 64 | c) | ||
65 | die Beschwerde in demselben Beschwerderechtszug; | 65 | die Beschwerde in demselben Beschwerderechtszug; | ||
66 | 11. | 66 | 11. | ||
67 | das Rechtsmittelverfahren und das Verfahren über die Zulassung des | 67 | das Rechtsmittelverfahren und das Verfahren über die Zulassung des | ||
68 | Rechtsmittels; dies gilt nicht für das Verfahren über die Beschwerde gegen die | 68 | Rechtsmittels; dies gilt nicht für das Verfahren über die Beschwerde gegen die | ||
69 | Nichtzulassung eines Rechtsmittels; | 69 | Nichtzulassung eines Rechtsmittels; | ||
70 | 12. | 70 | 12. | ||
71 | das Verfahren über die Privatklage und die Widerklage und zwar auch im Fall | 71 | das Verfahren über die Privatklage und die Widerklage und zwar auch im Fall | ||
t | 72 | des § 388 Abs. 2 der Strafprozessordnung und | t | 72 | des § 388 Absatz 2 der Strafprozessordnung und |
73 | 13. | 73 | 13. | ||
74 | das erstinstanzliche Prozessverfahren und der erste Rechtszug des | 74 | das erstinstanzliche Prozessverfahren und der erste Rechtszug des | ||
75 | Musterverfahrens nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz. | 75 | Musterverfahrens nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz. |
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