Lade...
Lade...
Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen | Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen | ||||
---|---|---|---|---|---|
t | 1 | Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen | t | 1 | Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen |
Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen | Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen | ||||
---|---|---|---|---|---|
t | 1 | Das Bundesministerium des Innern wird ermächtigt, im Benehmen mit dem | t | 1 | Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat wird ermächtigt, im |
2 | Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und mit Zustimmung des | 2 | Benehmen mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und | ||
3 | Bundesrates zur Durchführung dieses Gesetzes Rechtsverordnungen zu erlassen | 3 | mit Zustimmung des Bundesrates zur Durchführung dieses Gesetzes | ||
4 | über | 4 | Rechtsverordnungen zu erlassen über | ||
5 | 1. | 5 | 1. | ||
6 | die Führung, Fortführung, Benutzung und Aufbewahrung der von deutschen | 6 | die Führung, Fortführung, Benutzung und Aufbewahrung der von deutschen | ||
7 | Standesbeamten errichteten Personenstandsregister, Personenstandsbücher und | 7 | Standesbeamten errichteten Personenstandsregister, Personenstandsbücher und | ||
8 | Standesregister sowie die Führung und Fortführung der Sicherungsregister, | 8 | Standesregister sowie die Führung und Fortführung der Sicherungsregister, | ||
9 | Zweitbücher und standesamtlichen Nebenregister, | 9 | Zweitbücher und standesamtlichen Nebenregister, | ||
10 | 2. | 10 | 2. | ||
11 | die Führung, Fortführung, Benutzung und Aufbewahrung der von deutschen | 11 | die Führung, Fortführung, Benutzung und Aufbewahrung der von deutschen | ||
12 | Konsularbeamten errichteten Personenstandseinträge, | 12 | Konsularbeamten errichteten Personenstandseinträge, | ||
13 | 3. | 13 | 3. | ||
14 | die Anforderungen an elektronische Verfahren | 14 | die Anforderungen an elektronische Verfahren | ||
15 | a) | 15 | a) | ||
16 | zur Führung der Personenstandsregister und Sicherungsregister sowie die | 16 | zur Führung der Personenstandsregister und Sicherungsregister sowie die | ||
17 | Aufbewahrung dieser Register einschließlich der Anforderungen an Anlagen und | 17 | Aufbewahrung dieser Register einschließlich der Anforderungen an Anlagen und | ||
18 | Programme sowie deren Sicherung (§§ 3, 4), | 18 | Programme sowie deren Sicherung (§§ 3, 4), | ||
19 | b) | 19 | b) | ||
20 | mittels derer die Identität der Person, die die Eintragung vorgenommen hat, | 20 | mittels derer die Identität der Person, die die Eintragung vorgenommen hat, | ||
21 | erkennbar ist (§ 3 Abs. 2 Satz 3), | 21 | erkennbar ist (§ 3 Abs. 2 Satz 3), | ||
22 | 4. | 22 | 4. | ||
23 | den Aufbau und die Darstellung der elektronischen Register am Bildschirm und | 23 | den Aufbau und die Darstellung der elektronischen Register am Bildschirm und | ||
24 | die Formulare für die Personenstandsurkunden (§§ 3 bis 5, 55), | 24 | die Formulare für die Personenstandsurkunden (§§ 3 bis 5, 55), | ||
25 | 5. | 25 | 5. | ||
26 | die Ausstellung von Personenstandsurkunden durch ein anderes als das | 26 | die Ausstellung von Personenstandsurkunden durch ein anderes als das | ||
27 | registerführende Standesamt (§ 55 Abs. 2, § 56 Abs. 4), | 27 | registerführende Standesamt (§ 55 Abs. 2, § 56 Abs. 4), | ||
28 | 6. | 28 | 6. | ||
29 | die technischen Verfahren zur Neubeurkundung nach Verlust eines Registers (§ | 29 | die technischen Verfahren zur Neubeurkundung nach Verlust eines Registers (§ | ||
30 | 8), | 30 | 8), | ||
31 | 7. | 31 | 7. | ||
32 | die Führung der Sammelakten (§ 6), | 32 | die Führung der Sammelakten (§ 6), | ||
33 | 8. | 33 | 8. | ||
34 | die Mitteilungen an Behörden und sonstige öffentliche Stellen auf Grund von | 34 | die Mitteilungen an Behörden und sonstige öffentliche Stellen auf Grund von | ||
35 | Rechtsvorschriften, insbesondere die Bezeichnung der empfangenden Stelle sowie | 35 | Rechtsvorschriften, insbesondere die Bezeichnung der empfangenden Stelle sowie | ||
36 | die im Einzelnen zu übermittelnden Angaben und das Verfahren der Übermittlung, | 36 | die im Einzelnen zu übermittelnden Angaben und das Verfahren der Übermittlung, | ||
37 | 9. | 37 | 9. | ||
38 | die Übertragung von besonderen Aufgaben auf das Standesamt I in Berlin, die | 38 | die Übertragung von besonderen Aufgaben auf das Standesamt I in Berlin, die | ||
39 | sich daraus ergeben, dass diesem im Rahmen der ihm durch dieses Gesetz | 39 | sich daraus ergeben, dass diesem im Rahmen der ihm durch dieses Gesetz | ||
40 | übertragenen Zuständigkeiten Mitteilungen oder Erklärungen über Vorgänge | 40 | übertragenen Zuständigkeiten Mitteilungen oder Erklärungen über Vorgänge | ||
41 | zugehen, die in einem Personenstandsregister zu beurkunden wären, sowie die | 41 | zugehen, die in einem Personenstandsregister zu beurkunden wären, sowie die | ||
42 | Organisation und Nutzung der nach diesem Gesetz beim Standesamt I in Berlin zu | 42 | Organisation und Nutzung der nach diesem Gesetz beim Standesamt I in Berlin zu | ||
43 | führenden Verzeichnisse, insbesondere im Rahmen der Zusammenarbeit mit den | 43 | führenden Verzeichnisse, insbesondere im Rahmen der Zusammenarbeit mit den | ||
44 | Standesämtern, | 44 | Standesämtern, | ||
45 | 10. | 45 | 10. | ||
46 | die Anmeldung der Eheschließung, die Eheschließung und die Umwandlung der | 46 | die Anmeldung der Eheschließung, die Eheschließung und die Umwandlung der | ||
47 | Lebenspartnerschaft in eine Ehe sowie die Erteilung einer Bescheinigung | 47 | Lebenspartnerschaft in eine Ehe sowie die Erteilung einer Bescheinigung | ||
48 | hierüber, | 48 | hierüber, | ||
49 | 11. | 49 | 11. | ||
50 | die Anzeige einer Geburt oder eines Sterbefalls, | 50 | die Anzeige einer Geburt oder eines Sterbefalls, | ||
51 | 12. | 51 | 12. | ||
52 | die Erteilung von Personenstandsurkunden sowie einer Bescheinigung über die | 52 | die Erteilung von Personenstandsurkunden sowie einer Bescheinigung über die | ||
53 | Entgegennahme einer namensrechtlichen Erklärung, | 53 | Entgegennahme einer namensrechtlichen Erklärung, | ||
54 | 13. | 54 | 13. | ||
55 | die Beurkundung von Personenstandsfällen, bei denen besondere Umstände zu | 55 | die Beurkundung von Personenstandsfällen, bei denen besondere Umstände zu | ||
56 | berücksichtigen sind, weil sie sich in der Luft, auf Binnenschiffen, in | 56 | berücksichtigen sind, weil sie sich in der Luft, auf Binnenschiffen, in | ||
57 | Landfahrzeugen oder in Bergwerken ereignet haben oder einzelne Angaben für die | 57 | Landfahrzeugen oder in Bergwerken ereignet haben oder einzelne Angaben für die | ||
58 | Beurkundung fehlen oder urkundlich nicht belegt werden können, | 58 | Beurkundung fehlen oder urkundlich nicht belegt werden können, | ||
59 | 14. | 59 | 14. | ||
60 | die Beurkundung von Personenstandsfällen, falls eine Person beteiligt ist, | 60 | die Beurkundung von Personenstandsfällen, falls eine Person beteiligt ist, | ||
61 | die taub oder stumm oder sonst am Sprechen gehindert ist, die die deutsche | 61 | die taub oder stumm oder sonst am Sprechen gehindert ist, die die deutsche | ||
62 | Sprache nicht versteht oder nicht schreiben kann, | 62 | Sprache nicht versteht oder nicht schreiben kann, | ||
63 | 15. | 63 | 15. | ||
64 | die Beurkundung der Sterbefälle von Angehörigen der ehemaligen deutschen | 64 | die Beurkundung der Sterbefälle von Angehörigen der ehemaligen deutschen | ||
65 | Wehrmacht sowie das Verfahren zur Beurkundung von Sterbefällen in ehemaligen | 65 | Wehrmacht sowie das Verfahren zur Beurkundung von Sterbefällen in ehemaligen | ||
66 | deutschen Konzentrationslagern (§ 38), | 66 | deutschen Konzentrationslagern (§ 38), | ||
67 | 16. | 67 | 16. | ||
68 | weitere Angaben zum Familienstand des Verstorbenen sowie zum Ort und | 68 | weitere Angaben zum Familienstand des Verstorbenen sowie zum Ort und | ||
69 | Zeitpunkt des Todes im Sterbeeintrag (§ 31 Absatz 1 Nummer 2 und 4) und in der | 69 | Zeitpunkt des Todes im Sterbeeintrag (§ 31 Absatz 1 Nummer 2 und 4) und in der | ||
70 | Sterbeurkunde (§ 60 Nummer 2 und 4), | 70 | Sterbeurkunde (§ 60 Nummer 2 und 4), | ||
71 | 17. | 71 | 17. | ||
72 | die Eintragung der Staatsangehörigkeit in die Personenstandsregister, | 72 | die Eintragung der Staatsangehörigkeit in die Personenstandsregister, | ||
73 | 18. | 73 | 18. | ||
74 | die Begriffsbestimmungen für tot geborene Kinder und Fehlgeburten, | 74 | die Begriffsbestimmungen für tot geborene Kinder und Fehlgeburten, | ||
75 | 19. | 75 | 19. | ||
76 | die Angabe von Namen, wenn Vor- und Familiennamen nicht geführt werden, | 76 | die Angabe von Namen, wenn Vor- und Familiennamen nicht geführt werden, | ||
77 | 20. | 77 | 20. | ||
78 | die Bezeichnung der Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen, die nach | 78 | die Bezeichnung der Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen, die nach | ||
79 | gesetzlichen Vorschriften dem Standesamt eine Mitteilung zur Fortführung der | 79 | gesetzlichen Vorschriften dem Standesamt eine Mitteilung zur Fortführung der | ||
80 | Personenstandsregister zu machen haben, sowie die jeweils zu übermittelnden | 80 | Personenstandsregister zu machen haben, sowie die jeweils zu übermittelnden | ||
81 | Angaben, | 81 | Angaben, | ||
82 | 21. | 82 | 21. | ||
83 | die Besonderheiten für die in § 71 genannten Personenstandsbücher und | 83 | die Besonderheiten für die in § 71 genannten Personenstandsbücher und | ||
84 | beglaubigten Abschriften, die darauf beruhen, dass Zweitbücher nicht vorhanden | 84 | beglaubigten Abschriften, die darauf beruhen, dass Zweitbücher nicht vorhanden | ||
85 | sind oder Einträge von den im inländischen Recht vorgesehenen Einträgen | 85 | sind oder Einträge von den im inländischen Recht vorgesehenen Einträgen | ||
86 | abweichen, | 86 | abweichen, | ||
87 | 22. | 87 | 22. | ||
88 | die Führung der Sammlung der Todeserklärungen, die damit zusammenhängenden | 88 | die Führung der Sammlung der Todeserklärungen, die damit zusammenhängenden | ||
89 | Mitteilungspflichten und die Benutzung dieser Sammlung (§ 33), | 89 | Mitteilungspflichten und die Benutzung dieser Sammlung (§ 33), | ||
90 | 23. | 90 | 23. | ||
91 | die elektronische Erfassung und Fortführung der Übergangsbeurkundungen (§ | 91 | die elektronische Erfassung und Fortführung der Übergangsbeurkundungen (§ | ||
92 | 75) und Altregister (§ 76), | 92 | 75) und Altregister (§ 76), | ||
93 | 24. | 93 | 24. | ||
94 | die Benutzung der als Heiratseinträge fortgeführten Familienbücher (§ 77). | 94 | die Benutzung der als Heiratseinträge fortgeführten Familienbücher (§ 77). |
Schnellsuche
Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.