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Sie können sich § 9 ProdSG auch vollständig in seiner damaligen Fassung ansehen.
(1) 1Die Befugnis erteilende Behörde erteilt Konformitätsbewertungsstellen auf Antrag die Befugnis, bestimmte Konformitätsbewertungstätigkeiten durchzuführen. 2Sie ist zuständig für die Einrichtung und Durchführung der dazu erforderlichen Verfahren. 3Sie ist auch zuständig für die Einrichtung und Durchführung der Verfahren, die zur Überwachung der Konformitätsbewertungsstellen erforderlich sind, denen sie die Befugnis zur Durchführung bestimmter Konformitätsbewertungstätigkeiten erteilt hat.
(2) Die Befugnis erteilende Behörde führt die Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen durch.
(3) 1Die Befugnis erteilende Behörde überwacht, ob die Konformitätsbewertungsstellen, denen sie die Befugnis zur Durchführung bestimmter Konformitätsbewertungstätigkeiten erteilt hat, die Anforderungen erfüllen und ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen. 2Sie trifft die notwendigen Anordnungen zur Beseitigung festgestellter Mängel oder zur Verhütung künftiger Verstöße.
(4) Die Befugnis erteilende Behörde übermittelt der zuständigen Marktüberwachungsbehörde auf Anforderung die Informationen, die für deren Aufgabenerfüllung erforderlich sind.
Aufgaben der Befugnis erteilenden Behörde | Aufgaben der Befugnis erteilenden Behörde | ||||
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t | 1 | Aufgaben der Befugnis erteilenden Behörde | t | 1 | Aufgaben der Befugnis erteilenden Behörde |
Aufgaben der Befugnis erteilenden Behörde | Aufgaben der Befugnis erteilenden Behörde | ||||
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f | 1 | (1) Die Befugnis erteilende Behörde erteilt Konformitätsbewertungsstellen | f | 1 | (1) Die Befugnis erteilende Behörde erteilt Konformitätsbewertungsstellen |
2 | auf Antrag die Befugnis, bestimmte Konformitätsbewertungstätigkeiten | 2 | auf Antrag die Befugnis, bestimmte Konformitätsbewertungstätigkeiten | ||
3 | durchzuführen. Sie ist zuständig für die Einrichtung und Durchführung der | 3 | durchzuführen. Sie ist zuständig für die Einrichtung und Durchführung der | ||
4 | dazu erforderlichen Verfahren. Sie ist auch zuständig für die Einrichtung | 4 | dazu erforderlichen Verfahren. Sie ist auch zuständig für die Einrichtung | ||
5 | und Durchführung der Verfahren, die zur Überwachung der | 5 | und Durchführung der Verfahren, die zur Überwachung der | ||
6 | Konformitätsbewertungsstellen erforderlich sind, denen sie die Befugnis zur | 6 | Konformitätsbewertungsstellen erforderlich sind, denen sie die Befugnis zur | ||
7 | Durchführung bestimmter Konformitätsbewertungstätigkeiten erteilt hat. | 7 | Durchführung bestimmter Konformitätsbewertungstätigkeiten erteilt hat. | ||
8 | (2) Die Befugnis erteilende Behörde führt die Notifizierung von | 8 | (2) Die Befugnis erteilende Behörde führt die Notifizierung von | ||
n | 9 | Konformitätsbewertungsstellen durch. | n | 9 | Konformitätsbewertungsstellen, denen sie eine Befugnis erteilt hat, durch. |
10 | (3) Die Befugnis erteilende Behörde überwacht, ob die | 10 | (3) Die Befugnis erteilende Behörde überwacht, ob die | ||
11 | Konformitätsbewertungsstellen, denen sie die Befugnis zur Durchführung | 11 | Konformitätsbewertungsstellen, denen sie die Befugnis zur Durchführung | ||
12 | bestimmter Konformitätsbewertungstätigkeiten erteilt hat, die Anforderungen | 12 | bestimmter Konformitätsbewertungstätigkeiten erteilt hat, die Anforderungen | ||
13 | erfüllen und ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen. Sie trifft die | 13 | erfüllen und ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen. Sie trifft die | ||
14 | notwendigen Anordnungen zur Beseitigung festgestellter Mängel oder zur | 14 | notwendigen Anordnungen zur Beseitigung festgestellter Mängel oder zur | ||
15 | Verhütung künftiger Verstöße. | 15 | Verhütung künftiger Verstöße. | ||
16 | (4) Die Befugnis erteilende Behörde übermittelt der zuständigen | 16 | (4) Die Befugnis erteilende Behörde übermittelt der zuständigen | ||
17 | Marktüberwachungsbehörde auf Anforderung die Informationen, die für deren | 17 | Marktüberwachungsbehörde auf Anforderung die Informationen, die für deren | ||
t | 18 | Aufgabenerfüllung erforderlich sind. | t | 18 | Aufgabenerfüllung erforderlich sind. Dazu gehören insbesondere die |
19 | Befugniserteilungsbescheide und sonstige Informationen, die Einfluss auf die | ||||
20 | Durchführung der Konformitätsbewertungsverfahren haben. |
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