f | (1) Der Unternehmer und der Vermittler sind verpflichtet, die folgenden | f | (1) Der Unternehmer und der Vermittler sind verpflichtet, die folgenden |
| statischen und dynamischen Daten sowie die entsprechenden Metadaten, die im | | statischen und dynamischen Daten sowie die entsprechenden Metadaten, die im |
| Zusammenhang mit der Beförderung von Personen im Linienverkehr nach den §§ 42, | | Zusammenhang mit der Beförderung von Personen im Linienverkehr nach den §§ 42, |
| 42a und 44 sowie im Gelegenheitsverkehr nach den §§ 47, 49 und 50 entstehen, | | 42a und 44 sowie im Gelegenheitsverkehr nach den §§ 47, 49 und 50 entstehen, |
| nach Maßgabe der nach § 57 Absatz 1 Nummer 12 zu erlassenden Rechtsverordnung | | nach Maßgabe der nach § 57 Absatz 1 Nummer 12 zu erlassenden Rechtsverordnung |
| über den Nationalen Zugangspunkt nach § 2 Nummer 11 des Intelligente | | über den Nationalen Zugangspunkt nach § 2 Nummer 11 des Intelligente |
| Verkehrssysteme Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1553), das zuletzt | | Verkehrssysteme Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1553), das zuletzt |
| durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. Juni 2017 (BGBl. I S. 2690) geändert | | durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. Juni 2017 (BGBl. I S. 2690) geändert |
| worden ist, bereitzustellen: | | worden ist, bereitzustellen: |
| 1. | | 1. |
| Daten im Zusammenhang mit der Beförderung von Personen im Linienverkehr: | | Daten im Zusammenhang mit der Beförderung von Personen im Linienverkehr: |
| a) | | a) |
| Name und Kontaktdaten des Anbieters, Fahrpläne, Routen, Preise oder | | Name und Kontaktdaten des Anbieters, Fahrpläne, Routen, Preise oder |
| Tarifstruktur, Buchungs- und Bezahlmöglichkeiten sowie Daten zur | | Tarifstruktur, Buchungs- und Bezahlmöglichkeiten sowie Daten zur |
| Barrierefreiheit und zum Umweltstandard der eingesetzten Fahrzeuge; | | Barrierefreiheit und zum Umweltstandard der eingesetzten Fahrzeuge; |
| _b)_ | | _b)_ |
| _Ausfälle, Störungen sowie Verspätungen und die voraussichtliche Abfahrts- | | _Ausfälle, Störungen sowie Verspätungen und die voraussichtliche Abfahrts- |
| und Ankunftszeit sowie die tatsächliche oder prognostizierte Auslastung des | | und Ankunftszeit sowie die tatsächliche oder prognostizierte Auslastung des |
| Verkehrsmittels;_ | | Verkehrsmittels;_ |
n | _c)_ | n | c) |
| _Bahnhöfe, Haltestellen und andere Zugangsknoten sowie Daten zu deren | | Bahnhöfe, Haltestellen und andere Zugangsknoten sowie Daten zu deren |
| Barrierefreiheit; hierunter fallen auch Daten zur vorhandenen Infrastruktur an | | Barrierefreiheit; hierunter fallen auch Daten zur vorhandenen Infrastruktur an |
| den Zugangsknoten wie Plattformen, Verkaufsstellen, Treppenhäuser, Rolltreppen | | den Zugangsknoten wie Plattformen, Verkaufsstellen, Treppenhäuser, Rolltreppen |
n | und Aufzügen sowie_ | n | und Aufzügen sowie |
| _d)_ | | _d)_ |
| _aktueller Betriebsstatus der unter Buchstabe c genannten Zugangsknoten und | | _aktueller Betriebsstatus der unter Buchstabe c genannten Zugangsknoten und |
| der dort vorhandenen Infrastruktur;_ | | der dort vorhandenen Infrastruktur;_ |
n | _2._ | n | 2. |
| _Daten im Zusammenhang mit der Beförderung von Personen im | | Daten im Zusammenhang mit der Beförderung von Personen im |
| Gelegenheitsverkehr: | | Gelegenheitsverkehr: |
| a) | | a) |
| Name und Kontaktdaten des Anbieters, Bediengebiet und -zeiten, Standorte und | | Name und Kontaktdaten des Anbieters, Bediengebiet und -zeiten, Standorte und |
| Stationen einschließlich ihrer Anzahl, Preise, Buchungs- und | | Stationen einschließlich ihrer Anzahl, Preise, Buchungs- und |
| Bezahlmöglichkeiten, Daten zur Barrierefreiheit sowie zum Umweltstandard der | | Bezahlmöglichkeiten, Daten zur Barrierefreiheit sowie zum Umweltstandard der |
| eingesetzten Fahrzeuge; | | eingesetzten Fahrzeuge; |
t | b) | t | _b)_ |
| Daten zur Verfügbarkeit von Fahrzeugen an Stationen und im Verkehr inklusive | | _Daten zur Verfügbarkeit von Fahrzeugen an Stationen und im Verkehr |
| deren Auslastung in Echtzeit sowie Daten zu den tatsächlich abgerechneten | | inklusive deren Auslastung in Echtzeit sowie Daten zu den tatsächlich |
| Kosten. | | abgerechneten Kosten._ |
| _ | | |
| (2) Die Bereitstellung der in Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a und c sowie in | | (2) Die Bereitstellung der in Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a und c sowie in |
| Nummer 2 Buchstabe a genannten Daten hat einmalig, die Bereitstellung der in | | Nummer 2 Buchstabe a genannten Daten hat einmalig, die Bereitstellung der in |
| Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b und d und Nummer 2 Buchstabe b genannten Daten | | Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b und d und Nummer 2 Buchstabe b genannten Daten |
| hat fortlaufend in Echtzeit zu erfolgen. Die Daten sind in einem | | hat fortlaufend in Echtzeit zu erfolgen. Die Daten sind in einem |
| maschinenlesbaren Format bereitzustellen. Näheres bestimmt die nach § 57 | | maschinenlesbaren Format bereitzustellen. Näheres bestimmt die nach § 57 |
| Absatz 1 Nummer 12 zu erlassende Rechtsverordnung. Unternehmer und | | Absatz 1 Nummer 12 zu erlassende Rechtsverordnung. Unternehmer und |
| Vermittler müssen die in Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a und c und Nummer 2 | | Vermittler müssen die in Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a und c und Nummer 2 |
| Buchstabe a genannten Daten aktualisieren, soweit sich in ihrem | | Buchstabe a genannten Daten aktualisieren, soweit sich in ihrem |
| Geschäftsbetrieb Änderungen ergeben. | | Geschäftsbetrieb Änderungen ergeben. |
| (3) Natürliche oder juristische Personen, die als Einzelunternehmer | | (3) Natürliche oder juristische Personen, die als Einzelunternehmer |
| firmieren, sind von der Bereitstellungspflicht nach Absatz 1 ausgenommen. Die | | firmieren, sind von der Bereitstellungspflicht nach Absatz 1 ausgenommen. Die |
| freiwillige Bereitstellung von Daten nach Absatz 1 bleibt hiervon | | freiwillige Bereitstellung von Daten nach Absatz 1 bleibt hiervon |
| unberührt. | | unberührt. |
| (4) Unternehmer und Vermittler können sich bei der Erfüllung ihrer | | (4) Unternehmer und Vermittler können sich bei der Erfüllung ihrer |
| Bereitstellungspflicht eines Erfüllungsgehilfen bedienen. | | Bereitstellungspflicht eines Erfüllungsgehilfen bedienen. |
| (5) Stehen für die nach Absatz 1 Nummer 1 bereitzustellenden Daten auf | | (5) Stehen für die nach Absatz 1 Nummer 1 bereitzustellenden Daten auf |
| Länderebene Systeme zur Verfügung, die dem Zweck der landeseinheitlichen | | Länderebene Systeme zur Verfügung, die dem Zweck der landeseinheitlichen |
| Zusammenführung von Daten dienen, so sind die Daten vorrangig an diese Systeme | | Zusammenführung von Daten dienen, so sind die Daten vorrangig an diese Systeme |
| zu liefern. Die Landessysteme garantieren, dass die bereitgestellten Daten | | zu liefern. Die Landessysteme garantieren, dass die bereitgestellten Daten |
| und Metadaten umgehend an den Nationalen Zugangspunkt weitergeleitet werden. | | und Metadaten umgehend an den Nationalen Zugangspunkt weitergeleitet werden. |
| Dynamische Daten sind in Echtzeit weiterzuleiten. Hierzu müssen die | | Dynamische Daten sind in Echtzeit weiterzuleiten. Hierzu müssen die |
| Landessysteme mit dem Nationalen Zugangspunkt über eine funktionsfähige | | Landessysteme mit dem Nationalen Zugangspunkt über eine funktionsfähige |
| Schnittstelle verbunden sein. Die technischen Vorgaben des Nationalen | | Schnittstelle verbunden sein. Die technischen Vorgaben des Nationalen |
| Zugangspunktes sind einzuhalten. | | Zugangspunktes sind einzuhalten. |