Hat das Arbeitsverhältnis bereits vor dem 1. August 2022 bestanden, so ist
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abgewichen werden.
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dem Arbeitnehmer auf sein Verlangen spätestens am siebten Tag nach Zugang der
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Aufforderung beim Arbeitgeber die Niederschrift mit den Angaben nach § 2
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Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 bis 10 auszuhändigen; die Niederschrift mit den
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übrigen Angaben nach § 2 Absatz 1 Satz 2 ist spätestens einen Monat nach
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Zugang der Aufforderung auszuhändigen. Soweit eine früher ausgestellte
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Niederschrift oder ein schriftlicher Arbeitsvertrag die nach diesem Gesetz
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erforderlichen Angaben enthält, entfällt diese Verpflichtung.
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