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Es ist verboten,
Verbote zum Schutz der Gesundheit | Verbote zum Schutz der Gesundheit | ||||
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t | 1 | Verbote zum Schutz der Gesundheit | t | 1 | Verbote zum Schutz der Gesundheit |
Verbote zum Schutz der Gesundheit | Verbote zum Schutz der Gesundheit | ||||
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f | 1 | Es ist verboten, | f | 1 | Es ist verboten, |
2 | 1. | 2 | 1. | ||
n | 3 | kosmetische Mittel für andere derart herzustellen oder zu behandeln, dass | n | 3 | Mittel zum Tätowieren für andere derart herzustellen oder zu behandeln, dass |
4 | sie bei bestimmungsgemäßem oder vorauszusehendem Gebrauch geeignet sind, die | 4 | sie bei bestimmungsgemäßem oder vorauszusehendem Gebrauch geeignet sind, die | ||
5 | Gesundheit zu schädigen, | 5 | Gesundheit zu schädigen, | ||
6 | 2. | 6 | 2. | ||
7 | Stoffe oder Gemische aus Stoffen, die bei bestimmungsgemäßem oder | 7 | Stoffe oder Gemische aus Stoffen, die bei bestimmungsgemäßem oder | ||
n | 8 | vorauszusehendem Gebrauch geeignet sind, die Gesundheit zu schädigen, als | n | 8 | vorauszusehendem Gebrauch geeignet sind, die Gesundheit zu schädigen, als Mittel |
9 | kosmetische Mittel in den Verkehr zu bringen. | 9 | zum Tätowieren in den Verkehr zu bringen. | ||
10 | Der bestimmungsgemäße oder vorauszusehende Gebrauch beurteilt sich | 10 | Der bestimmungsgemäße oder vorauszusehende Gebrauch beurteilt sich | ||
t | 11 | insbesondere unter Heranziehung der Aufmachung der in Satz 1 genannten Mittel, | t | 11 | insbesondere unter Heranziehung der in Satz 1 genannten Mittel, Stoffe und |
12 | Stoffe und Gemische aus Stoffen, ihrer Kennzeichnung, soweit erforderlich, der | 12 | Gemische aus Stoffen, anhand ihrer Kennzeichnung, soweit erforderlich, anhand | ||
13 | Hinweise für ihre Verwendung und der Anweisungen für ihre Entfernung sowie | 13 | der Hinweise für ihre Verwendung sowie anhand aller sonstigen die Mittel, die | ||
14 | aller sonstigen, die Mittel, die Stoffe oder die _Gemische_ aus Stoffen | 14 | Stoffe oder die Gemische aus Stoffen begleitenden Angaben oder Informationen | ||
15 | begleitenden Angaben oder Informationen seitens des Herstellers oder des für | 15 | seitens des Herstellers oder des für das Inverkehrbringen der Mittel zum | ||
16 | das Inverkehrbringen der kosmetischen Mittel Verantwortlichen. | 16 | Tätowieren Verantwortlichen. |
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