11. April 2017 (BGBl. I S. 802) sind erstmals auf Lageberichte und
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Konzernlageberichte anzuwenden, die sich auf ein nach dem 31. Dezember 2016
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beginnendes Geschäftsjahr beziehen. Auf Lage- und Konzernlageberichte, die
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sich auf vor dem 1. Januar 2017 beginnende Geschäftsjahre beziehen, bleiben
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die §§ 3 und 10a in der bis zum 18. April 2017 geltenden Fassung anwendbar.
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