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§ 280 KAGB vollständige alte Fassung
§ 280 KAGB
Master-Feeder-Strukturen
Spezial-AIF dürfen nicht Masterfonds oder Feederfonds einer Master-Feeder-Struktur sein, wenn Publikumsinvestmentvermögen Masterfonds oder Feederfonds derselben Master-Feeder-Struktur sind.
Struktur sein, wenn Publikumsinvestmentvermögen Masterfonds oder Feederfonds
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derselben Master-Feeder-Struktur sind.
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