Lade...
Lade...
Sie können sich § 273 KAGB auch vollständig in seiner damaligen Fassung ansehen.
Die Anlagebedingungen, nach denen sich
Anlagebedingungen | Anlagebedingungen | ||||
---|---|---|---|---|---|
f | 1 | Die Anlagebedingungen, nach denen sich | f | 1 | Die Anlagebedingungen, nach denen sich |
2 | 1. | 2 | 1. | ||
3 | das vertragliche Rechtsverhältnis einer AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft | 3 | das vertragliche Rechtsverhältnis einer AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft | ||
4 | oder einer EU-AIF-Verwaltungsgesellschaft zu den Anlegern eines | 4 | oder einer EU-AIF-Verwaltungsgesellschaft zu den Anlegern eines | ||
5 | Spezialsondervermögens bestimmt oder | 5 | Spezialsondervermögens bestimmt oder | ||
6 | 2. | 6 | 2. | ||
7 | in Verbindung mit der Satzung einer Spezialinvestmentaktiengesellschaft das | 7 | in Verbindung mit der Satzung einer Spezialinvestmentaktiengesellschaft das | ||
8 | Rechtsverhältnis dieser Investmentaktiengesellschaft zu ihren Anlegern bestimmt | 8 | Rechtsverhältnis dieser Investmentaktiengesellschaft zu ihren Anlegern bestimmt | ||
9 | oder | 9 | oder | ||
10 | 3. | 10 | 3. | ||
11 | in Verbindung mit dem Gesellschaftsvertrag einer | 11 | in Verbindung mit dem Gesellschaftsvertrag einer | ||
12 | Spezialinvestmentkommanditgesellschaft das Rechtsverhältnis dieser | 12 | Spezialinvestmentkommanditgesellschaft das Rechtsverhältnis dieser | ||
13 | Investmentkommanditgesellschaft zu ihren Anlegern bestimmt, | 13 | Investmentkommanditgesellschaft zu ihren Anlegern bestimmt, | ||
t | 14 | sind vor Ausgabe der Anteile oder Aktien schriftlich festzuhalten. Die | t | 14 | sind vor Ausgabe der Anteile oder Aktien in Textform festzuhalten. Die |
15 | Anlagebedingungen von inländischen Spezial-AIF sowie die wesentlichen | 15 | Anlagebedingungen von inländischen Spezial-AIF sowie die wesentlichen | ||
16 | Änderungen der Anlagebedingungen sind der Bundesanstalt von der AIF- | 16 | Änderungen der Anlagebedingungen sind der Bundesanstalt von der AIF- | ||
17 | Kapitalverwaltungsgesellschaft vorzulegen. | 17 | Kapitalverwaltungsgesellschaft vorzulegen. |
Schnellsuche
Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.