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Informationspflichten gegenüber semiprofessionellen und professionellen Anlegern und Haftung | Informationspflichten gegenüber semiprofessionellen und professionellen Anlegern und Haftung | ||||
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t | 1 | Informationspflichten gegenüber semiprofessionellen und professionellen | t | 1 | Informationspflichten gegenüber semiprofessionellen und professionellen |
2 | Anlegern und Haftung | 2 | Anlegern und Haftung |
Informationspflichten gegenüber semiprofessionellen und professionellen Anlegern und Haftung | Informationspflichten gegenüber semiprofessionellen und professionellen Anlegern und Haftung | ||||
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f | 1 | (1) Dem am Erwerb eines Anteils oder einer Aktie interessierten | f | 1 | (1) Dem am Erwerb eines Anteils oder einer Aktie interessierten |
2 | professionellen Anleger oder semiprofessionellen Anleger ist vor | 2 | professionellen Anleger oder semiprofessionellen Anleger ist vor | ||
3 | Vertragsschluss der letzte Jahresbericht nach den §§ 67, 101, 102, 106, 107, | 3 | Vertragsschluss der letzte Jahresbericht nach den §§ 67, 101, 102, 106, 107, | ||
4 | 120 bis 123, 135 bis 137, 148, 158 bis 161 oder Artikel 22 der Richtlinie | 4 | 120 bis 123, 135 bis 137, 148, 158 bis 161 oder Artikel 22 der Richtlinie | ||
5 | 2011/61/EU zur Verfügung zu stellen. Zusätzlich sind ihm folgende | 5 | 2011/61/EU zur Verfügung zu stellen. Zusätzlich sind ihm folgende | ||
6 | Informationen einschließlich aller wesentlichen Änderungen in der in den | 6 | Informationen einschließlich aller wesentlichen Änderungen in der in den | ||
7 | Anlagebedingungen, der Satzung oder des Gesellschaftsvertrages des AIF | 7 | Anlagebedingungen, der Satzung oder des Gesellschaftsvertrages des AIF | ||
8 | festgelegten Art und Weise zur Verfügung zu stellen: | 8 | festgelegten Art und Weise zur Verfügung zu stellen: | ||
9 | 1. | 9 | 1. | ||
10 | eine Beschreibung der Anlagestrategie und der Ziele des AIF; | 10 | eine Beschreibung der Anlagestrategie und der Ziele des AIF; | ||
11 | 2. | 11 | 2. | ||
12 | eine Beschreibung der Art der Vermögenswerte, in die der AIF investieren | 12 | eine Beschreibung der Art der Vermögenswerte, in die der AIF investieren | ||
13 | darf, und der Techniken, die er einsetzen darf, und aller damit verbundenen | 13 | darf, und der Techniken, die er einsetzen darf, und aller damit verbundenen | ||
14 | Risiken; | 14 | Risiken; | ||
15 | 3. | 15 | 3. | ||
16 | eine Beschreibung etwaiger Anlagebeschränkungen; | 16 | eine Beschreibung etwaiger Anlagebeschränkungen; | ||
17 | 4. | 17 | 4. | ||
18 | Angaben über den Sitz eines eventuellen Master-AIF und über den Sitz der | 18 | Angaben über den Sitz eines eventuellen Master-AIF und über den Sitz der | ||
19 | Zielinvestmentvermögen, wenn es sich bei dem AIF um ein Dach-Investmentvermögen | 19 | Zielinvestmentvermögen, wenn es sich bei dem AIF um ein Dach-Investmentvermögen | ||
20 | handelt; | 20 | handelt; | ||
21 | 5. | 21 | 5. | ||
22 | eine Beschreibung der Umstände, unter denen der AIF Leverage einsetzen kann, | 22 | eine Beschreibung der Umstände, unter denen der AIF Leverage einsetzen kann, | ||
23 | Art und Quellen des zulässigen Leverage und damit verbundener Risiken, | 23 | Art und Quellen des zulässigen Leverage und damit verbundener Risiken, | ||
24 | Beschreibung sonstiger Beschränkungen für den Einsatz von Leverage sowie des | 24 | Beschreibung sonstiger Beschränkungen für den Einsatz von Leverage sowie des | ||
25 | maximalen Umfangs des Leverage, den die AIF-Verwaltungsgesellschaft für Rechnung | 25 | maximalen Umfangs des Leverage, den die AIF-Verwaltungsgesellschaft für Rechnung | ||
26 | des AIF einsetzen darf, und der Handhabung der Wiederverwendung von Sicherheiten | 26 | des AIF einsetzen darf, und der Handhabung der Wiederverwendung von Sicherheiten | ||
27 | und Vermögenswerten; | 27 | und Vermögenswerten; | ||
28 | 6. | 28 | 6. | ||
29 | eine Beschreibung der Verfahren, nach denen der AIF seine Anlagestrategie | 29 | eine Beschreibung der Verfahren, nach denen der AIF seine Anlagestrategie | ||
30 | oder seine Anlagepolitik oder beides ändern kann; | 30 | oder seine Anlagepolitik oder beides ändern kann; | ||
31 | 7. | 31 | 7. | ||
32 | eine Beschreibung der wichtigsten rechtlichen Auswirkungen der für die | 32 | eine Beschreibung der wichtigsten rechtlichen Auswirkungen der für die | ||
33 | Tätigung der Anlage eingegangenen Vertragsbeziehung, einschließlich | 33 | Tätigung der Anlage eingegangenen Vertragsbeziehung, einschließlich | ||
34 | Informationen über die zuständigen Gerichte, das anwendbare Recht und darüber, | 34 | Informationen über die zuständigen Gerichte, das anwendbare Recht und darüber, | ||
35 | ob Rechtsinstrumente vorhanden sind, die die Anerkennung und Vollstreckung von | 35 | ob Rechtsinstrumente vorhanden sind, die die Anerkennung und Vollstreckung von | ||
36 | Urteilen in dem Gebiet vorsehen, in dem der AIF seinen Sitz hat; | 36 | Urteilen in dem Gebiet vorsehen, in dem der AIF seinen Sitz hat; | ||
37 | 8. | 37 | 8. | ||
38 | Identität der AIF-Verwaltungsgesellschaft, der Verwahrstelle des AIF, des | 38 | Identität der AIF-Verwaltungsgesellschaft, der Verwahrstelle des AIF, des | ||
39 | Rechnungsprüfers oder sonstiger Dienstleistungsanbieter sowie eine Erläuterung | 39 | Rechnungsprüfers oder sonstiger Dienstleistungsanbieter sowie eine Erläuterung | ||
40 | ihrer Pflichten sowie der Rechte der Anleger; | 40 | ihrer Pflichten sowie der Rechte der Anleger; | ||
41 | 9. | 41 | 9. | ||
42 | eine Beschreibung, in welcher Weise die AIF-Verwaltungsgesellschaft den | 42 | eine Beschreibung, in welcher Weise die AIF-Verwaltungsgesellschaft den | ||
43 | Anforderungen des § 25 Absatz 6 oder des Artikels 9 Absatz 7 der Richtlinie | 43 | Anforderungen des § 25 Absatz 6 oder des Artikels 9 Absatz 7 der Richtlinie | ||
44 | 2011/61/EU gerecht wird; | 44 | 2011/61/EU gerecht wird; | ||
45 | 10. | 45 | 10. | ||
46 | eine Beschreibung sämtlicher von der AIF-Verwaltungsgesellschaft | 46 | eine Beschreibung sämtlicher von der AIF-Verwaltungsgesellschaft | ||
47 | übertragener Verwaltungsfunktionen gemäß Anhang I der Richtlinie 2011/61/EU | 47 | übertragener Verwaltungsfunktionen gemäß Anhang I der Richtlinie 2011/61/EU | ||
48 | sowie sämtlicher von der Verwahrstelle übertragener Verwahrfunktionen; die | 48 | sowie sämtlicher von der Verwahrstelle übertragener Verwahrfunktionen; die | ||
49 | Bezeichnung des Beauftragten sowie eine Beschreibung sämtlicher | 49 | Bezeichnung des Beauftragten sowie eine Beschreibung sämtlicher | ||
50 | Interessenkonflikte, die sich aus der Aufgabenübertragung ergeben könnten; | 50 | Interessenkonflikte, die sich aus der Aufgabenübertragung ergeben könnten; | ||
51 | 11. | 51 | 11. | ||
52 | eine Beschreibung des Bewertungsverfahrens des AIF und der | 52 | eine Beschreibung des Bewertungsverfahrens des AIF und der | ||
53 | Kalkulationsmethoden für die Bewertung von Vermögenswerten, einschließlich der | 53 | Kalkulationsmethoden für die Bewertung von Vermögenswerten, einschließlich der | ||
54 | Verfahren für die Bewertung schwer zu bewertender Vermögenswerte gemäß den §§ | 54 | Verfahren für die Bewertung schwer zu bewertender Vermögenswerte gemäß den §§ | ||
55 | 278, 279, 286 oder gemäß Artikel 19 der Richtlinie 2011/61/EU; | 55 | 278, 279, 286 oder gemäß Artikel 19 der Richtlinie 2011/61/EU; | ||
56 | 12. | 56 | 12. | ||
57 | eine Beschreibung des Liquiditätsrisikomanagements des AIF, einschließlich | 57 | eine Beschreibung des Liquiditätsrisikomanagements des AIF, einschließlich | ||
58 | der Rücknahmerechte unter normalen und außergewöhnlichen Umständen, und der | 58 | der Rücknahmerechte unter normalen und außergewöhnlichen Umständen, und der | ||
59 | bestehenden Rücknahmevereinbarungen mit den Anlegern; | 59 | bestehenden Rücknahmevereinbarungen mit den Anlegern; | ||
60 | 13. | 60 | 13. | ||
61 | eine Beschreibung sämtlicher Entgelte, Gebühren und sonstiger Kosten unter | 61 | eine Beschreibung sämtlicher Entgelte, Gebühren und sonstiger Kosten unter | ||
62 | Angabe der jeweiligen Höchstbeträge, die von den Anlegern mittel- oder | 62 | Angabe der jeweiligen Höchstbeträge, die von den Anlegern mittel- oder | ||
63 | unmittelbar getragen werden; | 63 | unmittelbar getragen werden; | ||
64 | 14. | 64 | 14. | ||
65 | eine Beschreibung, in welcher Weise die AIF-Verwaltungsgesellschaft eine | 65 | eine Beschreibung, in welcher Weise die AIF-Verwaltungsgesellschaft eine | ||
66 | faire Behandlung der Anleger gewährleistet, sowie, wann immer Anleger eine | 66 | faire Behandlung der Anleger gewährleistet, sowie, wann immer Anleger eine | ||
67 | Vorzugsbehandlung oder einen Anspruch darauf erhalten, eine Erläuterung | 67 | Vorzugsbehandlung oder einen Anspruch darauf erhalten, eine Erläuterung | ||
68 | a) | 68 | a) | ||
69 | dieser Behandlung, | 69 | dieser Behandlung, | ||
70 | b) | 70 | b) | ||
71 | der Art der Anleger, die eine solche Behandlung erhalten sowie | 71 | der Art der Anleger, die eine solche Behandlung erhalten sowie | ||
72 | c) | 72 | c) | ||
73 | gegebenenfalls der rechtlichen oder wirtschaftlichen Verbindungen zwischen | 73 | gegebenenfalls der rechtlichen oder wirtschaftlichen Verbindungen zwischen | ||
74 | diesen Anlegern und dem AIF oder der AIF-Verwaltungsgesellschaft; | 74 | diesen Anlegern und dem AIF oder der AIF-Verwaltungsgesellschaft; | ||
75 | 15. | 75 | 15. | ||
76 | eine Beschreibung der Verfahren und Bedingungen für die Ausgabe und den | 76 | eine Beschreibung der Verfahren und Bedingungen für die Ausgabe und den | ||
77 | Verkauf von Anteilen oder Aktien; | 77 | Verkauf von Anteilen oder Aktien; | ||
78 | 16. | 78 | 16. | ||
79 | die Angabe des jüngsten Nettoinventarwerts des AIF oder des jüngsten | 79 | die Angabe des jüngsten Nettoinventarwerts des AIF oder des jüngsten | ||
80 | Marktpreises der Anteile oder Aktien des AIF nach den §§ 278 und 286 Absatz 1 | 80 | Marktpreises der Anteile oder Aktien des AIF nach den §§ 278 und 286 Absatz 1 | ||
81 | oder nach Artikel 19 der Richtlinie 2011/61/EU; | 81 | oder nach Artikel 19 der Richtlinie 2011/61/EU; | ||
82 | 17. | 82 | 17. | ||
83 | Angaben zur bisherigen Wertentwicklung des AIF, sofern verfügbar; | 83 | Angaben zur bisherigen Wertentwicklung des AIF, sofern verfügbar; | ||
84 | 18. | 84 | 18. | ||
85 | die Identität des Primebrokers, eine Beschreibung aller wesentlichen | 85 | die Identität des Primebrokers, eine Beschreibung aller wesentlichen | ||
86 | Vereinbarungen zwischen der AIF-Verwaltungsgesellschaft und ihren Primebrokern | 86 | Vereinbarungen zwischen der AIF-Verwaltungsgesellschaft und ihren Primebrokern | ||
87 | einschließlich der Darlegung, in welcher Weise diesbezügliche | 87 | einschließlich der Darlegung, in welcher Weise diesbezügliche | ||
88 | Interessenkonflikte beigelegt werden sowie die Bestimmung, die im Vertrag mit | 88 | Interessenkonflikte beigelegt werden sowie die Bestimmung, die im Vertrag mit | ||
89 | der Verwahrstelle über die Möglichkeit einer Übertragung oder Wiederverwendung | 89 | der Verwahrstelle über die Möglichkeit einer Übertragung oder Wiederverwendung | ||
90 | von Vermögenswerten des AIF enthalten ist und Angaben über jede eventuell | 90 | von Vermögenswerten des AIF enthalten ist und Angaben über jede eventuell | ||
91 | bestehende Haftungsübertragung auf den Primebroker; | 91 | bestehende Haftungsübertragung auf den Primebroker; | ||
92 | 19. | 92 | 19. | ||
93 | eine Beschreibung, wann und wie die Informationen offengelegt werden, die | 93 | eine Beschreibung, wann und wie die Informationen offengelegt werden, die | ||
94 | gemäß § 308 Absatz 4 Satz 2 in Verbindung mit § 300 Absatz 1 bis 3 oder Artikel | 94 | gemäß § 308 Absatz 4 Satz 2 in Verbindung mit § 300 Absatz 1 bis 3 oder Artikel | ||
95 | 23 Absatz 4 und 5 der Richtlinie 2011/61/EU erforderlich sind; | 95 | 23 Absatz 4 und 5 der Richtlinie 2011/61/EU erforderlich sind; | ||
96 | 20. | 96 | 20. | ||
97 | die in Artikel 14 Absatz 1 und 2 der Verordnung (EU) 2015/2365 genannten | 97 | die in Artikel 14 Absatz 1 und 2 der Verordnung (EU) 2015/2365 genannten | ||
t | 98 | Informationen. | t | 98 | Informationen; |
99 | 21. | ||||
100 | falls Swing Pricing vorgesehen ist, Angaben zu dessen Art (vollständiges | ||||
101 | oder teilweises Swing Pricing) und Funktionsweise sowie zur Berechnung des | ||||
102 | modifizierten Nettoinventarwertes. | ||||
99 | (2) __1 Der am Erwerb eines Anteils oder einer Aktie Interessierte ist auf | 103 | (2) __1 Der am Erwerb eines Anteils oder einer Aktie Interessierte ist auf | ||
100 | eine bestehende Vereinbarung hinzuweisen, die die Verwahrstelle getroffen hat, | 104 | eine bestehende Vereinbarung hinzuweisen, die die Verwahrstelle getroffen hat, | ||
101 | um sich vertraglich von der Haftung gemäß § 88 Absatz 4 freizustellen. § 297 | 105 | um sich vertraglich von der Haftung gemäß § 88 Absatz 4 freizustellen. § 297 | ||
102 | __2 Absatz 7 sowie § 305 gelten entsprechend. | 106 | __2 Absatz 7 sowie § 305 gelten entsprechend. | ||
103 | (3) § 306 Absatz 1, 3, 4 und 6 gilt entsprechend mit der Maßgabe, dass es | 107 | (3) § 306 Absatz 1, 3, 4 und 6 gilt entsprechend mit der Maßgabe, dass es | ||
104 | statt „Verkaufsprospekt“ „Informationen nach § 307 Absatz 1 und 2“ heißen muss | 108 | statt „Verkaufsprospekt“ „Informationen nach § 307 Absatz 1 und 2“ heißen muss | ||
105 | und dass die Haftungsregelungen in Bezug auf die wesentlichen | 109 | und dass die Haftungsregelungen in Bezug auf die wesentlichen | ||
106 | Anlegerinformationen nicht anzuwenden sind. | 110 | Anlegerinformationen nicht anzuwenden sind. | ||
107 | (4) Ist die AIF-Verwaltungsgesellschaft durch die Verordnung (EU) 2017/1129 | 111 | (4) Ist die AIF-Verwaltungsgesellschaft durch die Verordnung (EU) 2017/1129 | ||
108 | verpflichtet, einen Wertpapierprospekt zu veröffentlichen, so hat sie die in | 112 | verpflichtet, einen Wertpapierprospekt zu veröffentlichen, so hat sie die in | ||
109 | Absatz 1 genannten Angaben entweder gesondert oder als ergänzende Angaben im | 113 | Absatz 1 genannten Angaben entweder gesondert oder als ergänzende Angaben im | ||
110 | Wertpapierprospekt offenzulegen. | 114 | Wertpapierprospekt offenzulegen. | ||
111 | (5) Dem am Erwerb eines Anteils oder einer Aktie interessierten | 115 | (5) Dem am Erwerb eines Anteils oder einer Aktie interessierten | ||
112 | semiprofessionellen Anleger sind rechtzeitig vor Vertragsschluss entweder | 116 | semiprofessionellen Anleger sind rechtzeitig vor Vertragsschluss entweder | ||
113 | wesentliche Anlegerinformationen nach § 166 oder § 270 oder ein | 117 | wesentliche Anlegerinformationen nach § 166 oder § 270 oder ein | ||
114 | Basisinformationsblatt gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 zur __1 | 118 | Basisinformationsblatt gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 zur __1 | ||
115 | Verfügung zu stellen. | 119 | Verfügung zu stellen. |
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