Lade...
Lade...
Mindestangaben im Verkaufsprospekt | Mindestangaben im Verkaufsprospekt | ||||
---|---|---|---|---|---|
t | 1 | Mindestangaben im Verkaufsprospekt | t | 1 | Mindestangaben im Verkaufsprospekt |
Mindestangaben im Verkaufsprospekt | Mindestangaben im Verkaufsprospekt | ||||
---|---|---|---|---|---|
f | 1 | (1) __1 Der Verkaufsprospekt eines offenen Publikumsinvestmentvermögens muss | f | 1 | (1) __1 Der Verkaufsprospekt eines offenen Publikumsinvestmentvermögens muss |
2 | mit einem Datum versehen sein und die Angaben enthalten, die erforderlich | 2 | mit einem Datum versehen sein und die Angaben enthalten, die erforderlich | ||
3 | sind, damit sich die Anleger über die ihnen angebotene Anlage und insbesondere | 3 | sind, damit sich die Anleger über die ihnen angebotene Anlage und insbesondere | ||
4 | über die damit verbundenen Risiken ein begründetes Urteil bilden können. __2 | 4 | über die damit verbundenen Risiken ein begründetes Urteil bilden können. __2 | ||
5 | Der Verkaufsprospekt muss redlich und eindeutig und darf nicht irreführend | 5 | Der Verkaufsprospekt muss redlich und eindeutig und darf nicht irreführend | ||
6 | sein. | 6 | sein. | ||
7 | (2) Der Verkaufsprospekt muss neben dem Namen des Investmentvermögens, auf das | 7 | (2) Der Verkaufsprospekt muss neben dem Namen des Investmentvermögens, auf das | ||
8 | er sich bezieht, mindestens folgende Angaben enthalten: | 8 | er sich bezieht, mindestens folgende Angaben enthalten: | ||
9 | 1. | 9 | 1. | ||
10 | Zeitpunkt der Auflegung des Investmentvermögens sowie Angabe der Laufzeit; | 10 | Zeitpunkt der Auflegung des Investmentvermögens sowie Angabe der Laufzeit; | ||
11 | 2. | 11 | 2. | ||
12 | an hervorgehobener Stelle eine Beschreibung der Anlageziele des | 12 | an hervorgehobener Stelle eine Beschreibung der Anlageziele des | ||
13 | Investmentvermögens einschließlich der finanziellen Ziele und Beschreibung der | 13 | Investmentvermögens einschließlich der finanziellen Ziele und Beschreibung der | ||
14 | Anlagepolitik und -strategie, einschließlich etwaiger Konkretisierungen und | 14 | Anlagepolitik und -strategie, einschließlich etwaiger Konkretisierungen und | ||
15 | Beschränkungen bezüglich dieser Anlagepolitik und -strategie; eine Beschreibung | 15 | Beschränkungen bezüglich dieser Anlagepolitik und -strategie; eine Beschreibung | ||
16 | der Art der Vermögensgegenstände, in die das Investmentvermögen investieren darf | 16 | der Art der Vermögensgegenstände, in die das Investmentvermögen investieren darf | ||
17 | sowie die Angabe etwaiger Techniken und Instrumente, von denen bei der | 17 | sowie die Angabe etwaiger Techniken und Instrumente, von denen bei der | ||
18 | Verwaltung des Investmentvermögens Gebrauch gemacht werden kann und aller damit | 18 | Verwaltung des Investmentvermögens Gebrauch gemacht werden kann und aller damit | ||
19 | verbundenen Risiken, Interessenkonflikte und Auswirkungen auf die | 19 | verbundenen Risiken, Interessenkonflikte und Auswirkungen auf die | ||
20 | Wertentwicklung des Investmentvermögens; Beschreibung der wesentlichen Merkmale | 20 | Wertentwicklung des Investmentvermögens; Beschreibung der wesentlichen Merkmale | ||
21 | der für das Investmentvermögen erwerbbaren Anteile oder Aktien an | 21 | der für das Investmentvermögen erwerbbaren Anteile oder Aktien an | ||
22 | Investmentvermögen einschließlich der maßgeblichen Anlagegrundsätze und -grenzen | 22 | Investmentvermögen einschließlich der maßgeblichen Anlagegrundsätze und -grenzen | ||
23 | und des Sitzes der Zielinvestmentvermögen; | 23 | und des Sitzes der Zielinvestmentvermögen; | ||
24 | 3. | 24 | 3. | ||
25 | eindeutige und leicht verständliche Erläuterung des Risikoprofils des | 25 | eindeutige und leicht verständliche Erläuterung des Risikoprofils des | ||
26 | Investmentvermögens; | 26 | Investmentvermögens; | ||
27 | 4. | 27 | 4. | ||
28 | Hinweis, dass der am Erwerb eines Anteils oder einer Aktie Interessierte | 28 | Hinweis, dass der am Erwerb eines Anteils oder einer Aktie Interessierte | ||
29 | Informationen über die Anlagegrenzen des Risikomanagements, die | 29 | Informationen über die Anlagegrenzen des Risikomanagements, die | ||
30 | Risikomanagementmethoden und die jüngsten Entwicklungen bei den Risiken und | 30 | Risikomanagementmethoden und die jüngsten Entwicklungen bei den Risiken und | ||
31 | Renditen der wichtigsten Kategorien von Vermögensgegenständen des | 31 | Renditen der wichtigsten Kategorien von Vermögensgegenständen des | ||
32 | Investmentvermögens verlangen kann und Angabe der Stellen, wo der am Erwerb | 32 | Investmentvermögens verlangen kann und Angabe der Stellen, wo der am Erwerb | ||
33 | eines Anteils oder einer Aktie Interessierte diese Informationen in welcher Form | 33 | eines Anteils oder einer Aktie Interessierte diese Informationen in welcher Form | ||
34 | erhalten kann; | 34 | erhalten kann; | ||
35 | 5. | 35 | 5. | ||
36 | Zulässigkeit von Kreditaufnahmen für Rechnung des Investmentvermögens; | 36 | Zulässigkeit von Kreditaufnahmen für Rechnung des Investmentvermögens; | ||
37 | 6. | 37 | 6. | ||
38 | Umstände, unter denen das Investmentvermögen Leverage einsetzen kann, Art | 38 | Umstände, unter denen das Investmentvermögen Leverage einsetzen kann, Art | ||
39 | und Herkunft des zulässigen Leverage und die damit verbundenen Risiken, sonstige | 39 | und Herkunft des zulässigen Leverage und die damit verbundenen Risiken, sonstige | ||
40 | Beschränkungen für den Einsatz von Leverage sowie den maximalen Umfang des | 40 | Beschränkungen für den Einsatz von Leverage sowie den maximalen Umfang des | ||
41 | Leverage, die die Verwaltungsgesellschaft für Rechnung des Investmentvermögens | 41 | Leverage, die die Verwaltungsgesellschaft für Rechnung des Investmentvermögens | ||
42 | einsetzen dürfen; bei inländischen OGAW kann die Angabe des maximalen Umfangs | 42 | einsetzen dürfen; bei inländischen OGAW kann die Angabe des maximalen Umfangs | ||
43 | des Leverage durch die Angabe des maximalen Marktrisikopotenzials, | 43 | des Leverage durch die Angabe des maximalen Marktrisikopotenzials, | ||
44 | gegebenenfalls ergänzt um die Angabe des erwarteten Leverage, ersetzt werden; | 44 | gegebenenfalls ergänzt um die Angabe des erwarteten Leverage, ersetzt werden; | ||
45 | 7. | 45 | 7. | ||
46 | Handhabung von Sicherheiten, insbesondere Art und Umfang der geforderten | 46 | Handhabung von Sicherheiten, insbesondere Art und Umfang der geforderten | ||
47 | Sicherheiten und die Wiederverwendung von Sicherheiten und | 47 | Sicherheiten und die Wiederverwendung von Sicherheiten und | ||
48 | Vermögensgegenständen, sowie die sich daraus ergebenden Risiken; | 48 | Vermögensgegenständen, sowie die sich daraus ergebenden Risiken; | ||
49 | 8. | 49 | 8. | ||
50 | Angaben zu den Kosten einschließlich Ausgabeaufschlag und Rückgabeabschlag | 50 | Angaben zu den Kosten einschließlich Ausgabeaufschlag und Rückgabeabschlag | ||
51 | nach Maßgabe von Absatz 3; | 51 | nach Maßgabe von Absatz 3; | ||
52 | 9. | 52 | 9. | ||
53 | gegebenenfalls bisherige Wertentwicklung des Investmentvermögens und | 53 | gegebenenfalls bisherige Wertentwicklung des Investmentvermögens und | ||
54 | gegebenenfalls der Anteil- oder Aktienklassen zusammen mit einem Warnhinweis, | 54 | gegebenenfalls der Anteil- oder Aktienklassen zusammen mit einem Warnhinweis, | ||
55 | dass die bisherige Wertentwicklung kein Indikator für die zukünftige | 55 | dass die bisherige Wertentwicklung kein Indikator für die zukünftige | ||
56 | Wertentwicklung ist; | 56 | Wertentwicklung ist; | ||
57 | 10. | 57 | 10. | ||
58 | Profil des typischen Anlegers, für den das Investmentvermögen konzipiert | 58 | Profil des typischen Anlegers, für den das Investmentvermögen konzipiert | ||
59 | ist; | 59 | ist; | ||
60 | 11. | 60 | 11. | ||
61 | Beschreibung der Verfahren, nach denen das Investmentvermögen seine | 61 | Beschreibung der Verfahren, nach denen das Investmentvermögen seine | ||
62 | Anlagestrategie oder seine Anlagepolitik oder beides ändern kann; | 62 | Anlagestrategie oder seine Anlagepolitik oder beides ändern kann; | ||
63 | 12. | 63 | 12. | ||
64 | Voraussetzungen für die Auflösung und Übertragung des Investmentvermögens | 64 | Voraussetzungen für die Auflösung und Übertragung des Investmentvermögens | ||
65 | unter Angabe von Einzelheiten insbesondere bezüglich der Rechte der Anleger; | 65 | unter Angabe von Einzelheiten insbesondere bezüglich der Rechte der Anleger; | ||
66 | 13. | 66 | 13. | ||
67 | Beschreibung, in welcher Weise und zu welchem Zeitpunkt die gemäß § 300 | 67 | Beschreibung, in welcher Weise und zu welchem Zeitpunkt die gemäß § 300 | ||
68 | erforderlichen Informationen offengelegt werden; | 68 | erforderlichen Informationen offengelegt werden; | ||
69 | 14. | 69 | 14. | ||
70 | Beschreibung der Regeln für die Ermittlung und Verwendung der Erträge; | 70 | Beschreibung der Regeln für die Ermittlung und Verwendung der Erträge; | ||
71 | 15. | 71 | 15. | ||
72 | Kurzangaben über die für die Anleger bedeutsamen Steuervorschriften | 72 | Kurzangaben über die für die Anleger bedeutsamen Steuervorschriften | ||
73 | einschließlich der Angabe, ob ausgeschüttete Erträge des Investmentvermögens | 73 | einschließlich der Angabe, ob ausgeschüttete Erträge des Investmentvermögens | ||
74 | einem Quellensteuerabzug unterliegen; | 74 | einem Quellensteuerabzug unterliegen; | ||
75 | 16. | 75 | 16. | ||
76 | Ende des Geschäftsjahres des Investmentvermögens; Häufigkeit der | 76 | Ende des Geschäftsjahres des Investmentvermögens; Häufigkeit der | ||
77 | Ausschüttung von Erträgen; | 77 | Ausschüttung von Erträgen; | ||
78 | 17. | 78 | 17. | ||
79 | Angabe der Stellen, bei denen die Jahresberichte und Halbjahresberichte über | 79 | Angabe der Stellen, bei denen die Jahresberichte und Halbjahresberichte über | ||
80 | das Investmentvermögen erhältlich sind; | 80 | das Investmentvermögen erhältlich sind; | ||
81 | 18. | 81 | 18. | ||
82 | Name des Abschlussprüfers, der mit der Prüfung des Investmentvermögens | 82 | Name des Abschlussprüfers, der mit der Prüfung des Investmentvermögens | ||
83 | einschließlich des Jahresberichtes beauftragt ist; | 83 | einschließlich des Jahresberichtes beauftragt ist; | ||
84 | 19. | 84 | 19. | ||
85 | Regeln für die Vermögensbewertung, insbesondere eine Beschreibung des | 85 | Regeln für die Vermögensbewertung, insbesondere eine Beschreibung des | ||
86 | Verfahrens zur Bewertung des Investmentvermögens und der Kalkulationsmethoden | 86 | Verfahrens zur Bewertung des Investmentvermögens und der Kalkulationsmethoden | ||
87 | für die Bewertung von Vermögenswerten, einschließlich der Verfahren für die | 87 | für die Bewertung von Vermögenswerten, einschließlich der Verfahren für die | ||
88 | Bewertung schwer zu bewertender Vermögenswerte nach den §§ 168 bis 170, 212, 216 | 88 | Bewertung schwer zu bewertender Vermögenswerte nach den §§ 168 bis 170, 212, 216 | ||
89 | und 217; bei offenen Publikums-AIF Nennung des externen Bewerters; | 89 | und 217; bei offenen Publikums-AIF Nennung des externen Bewerters; | ||
90 | 20. | 90 | 20. | ||
91 | gegebenenfalls Angabe der Börsen oder Märkte, an denen Anteile oder Aktien | 91 | gegebenenfalls Angabe der Börsen oder Märkte, an denen Anteile oder Aktien | ||
92 | notiert oder gehandelt werden; Angabe, dass der Anteilswert vom Börsenpreis | 92 | notiert oder gehandelt werden; Angabe, dass der Anteilswert vom Börsenpreis | ||
93 | abweichen kann; | 93 | abweichen kann; | ||
94 | 21. | 94 | 21. | ||
95 | Verfahren und Bedingungen für die Ausgabe und die Rücknahme sowie | 95 | Verfahren und Bedingungen für die Ausgabe und die Rücknahme sowie | ||
96 | gegebenenfalls den Umtausch von Anteilen oder Aktien; | 96 | gegebenenfalls den Umtausch von Anteilen oder Aktien; | ||
97 | 22. | 97 | 22. | ||
98 | Beschreibung des Liquiditätsmanagements des Investmentvermögens, | 98 | Beschreibung des Liquiditätsmanagements des Investmentvermögens, | ||
99 | einschließlich der Rückgaberechte unter normalen und außergewöhnlichen | 99 | einschließlich der Rückgaberechte unter normalen und außergewöhnlichen | ||
100 | Umständen, und der bestehenden Rücknahmevereinbarungen mit den Anlegern | 100 | Umständen, und der bestehenden Rücknahmevereinbarungen mit den Anlegern | ||
101 | einschließlich der Voraussetzungen, unter denen die Rücknahme und gegebenenfalls | 101 | einschließlich der Voraussetzungen, unter denen die Rücknahme und gegebenenfalls | ||
n | 102 | auch der Umtausch von Anteilen oder Aktien ausgesetzt werden kann; | n | 102 | auch der Umtausch von Anteilen oder Aktien beschränkt oder ausgesetzt werden |
103 | kann; im Hinblick auf eine Beschränkung der Rücknahme von Anteilen oder Aktien | ||||
104 | ist zudem der Verfahrensablauf sowie deren maximale Dauer darzustellen; | ||||
103 | 23. | 105 | 23. | ||
104 | die getroffenen Maßnahmen, um die Zahlungen an die Anleger, die Rücknahme | 106 | die getroffenen Maßnahmen, um die Zahlungen an die Anleger, die Rücknahme | ||
105 | der Anteile oder Aktien sowie die Verbreitung der Berichte und sonstigen | 107 | der Anteile oder Aktien sowie die Verbreitung der Berichte und sonstigen | ||
106 | Informationen über das Investmentvermögen vorzunehmen; falls Anteile oder Aktien | 108 | Informationen über das Investmentvermögen vorzunehmen; falls Anteile oder Aktien | ||
107 | in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen | 109 | in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen | ||
108 | Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum vertrieben | 110 | Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum vertrieben | ||
109 | werden, sind Angaben über die in diesem Staat getroffenen Maßnahmen zu machen | 111 | werden, sind Angaben über die in diesem Staat getroffenen Maßnahmen zu machen | ||
110 | und in den dort bekannt zu machenden Verkaufsprospekt aufzunehmen; | 112 | und in den dort bekannt zu machenden Verkaufsprospekt aufzunehmen; | ||
111 | 24. | 113 | 24. | ||
112 | eine Beschreibung der wichtigsten rechtlichen Auswirkungen der für die | 114 | eine Beschreibung der wichtigsten rechtlichen Auswirkungen der für die | ||
113 | Tätigung der Anlage eingegangenen Vertragsbeziehung, einschließlich | 115 | Tätigung der Anlage eingegangenen Vertragsbeziehung, einschließlich | ||
114 | Informationen über die zuständigen Gerichte, das anwendbare Recht und das | 116 | Informationen über die zuständigen Gerichte, das anwendbare Recht und das | ||
115 | Vorhandensein oder Nichtvorhandensein von Rechtsinstrumenten, die die | 117 | Vorhandensein oder Nichtvorhandensein von Rechtsinstrumenten, die die | ||
116 | Anerkennung und Vollstreckung von Urteilen in dem Gebiet vorsehen, in dem das | 118 | Anerkennung und Vollstreckung von Urteilen in dem Gebiet vorsehen, in dem das | ||
117 | Investmentvermögen seinen Sitz hat; | 119 | Investmentvermögen seinen Sitz hat; | ||
118 | 25. | 120 | 25. | ||
119 | Art und Hauptmerkmale der Anteile oder Aktien, insbesondere Art der durch | 121 | Art und Hauptmerkmale der Anteile oder Aktien, insbesondere Art der durch | ||
120 | die Anteile oder Aktien verbrieften oder verbundenen Rechte oder Ansprüche; | 122 | die Anteile oder Aktien verbrieften oder verbundenen Rechte oder Ansprüche; | ||
121 | Angaben, ob die Anteile oder Aktien durch Globalurkunden verbrieft oder ob | 123 | Angaben, ob die Anteile oder Aktien durch Globalurkunden verbrieft oder ob | ||
122 | Anteilscheine oder Einzelurkunden ausgegeben werden; Angaben, ob die Anteile auf | 124 | Anteilscheine oder Einzelurkunden ausgegeben werden; Angaben, ob die Anteile auf | ||
123 | den Inhaber oder auf den Namen lauten und Angabe der Stückelung; | 125 | den Inhaber oder auf den Namen lauten und Angabe der Stückelung; | ||
124 | 26. | 126 | 26. | ||
125 | gegebenenfalls Angabe des Investmentvermögens und seiner einzelnen | 127 | gegebenenfalls Angabe des Investmentvermögens und seiner einzelnen | ||
126 | Teilinvestmentvermögen und unter welchen Voraussetzungen Anteile an | 128 | Teilinvestmentvermögen und unter welchen Voraussetzungen Anteile an | ||
127 | verschiedenen Teilinvestmentvermögen ausgegeben werden, einschließlich einer | 129 | verschiedenen Teilinvestmentvermögen ausgegeben werden, einschließlich einer | ||
128 | Beschreibung der Anlageziele und der Anlagepolitik der Teilinvestmentvermögen; | 130 | Beschreibung der Anlageziele und der Anlagepolitik der Teilinvestmentvermögen; | ||
129 | 27. | 131 | 27. | ||
130 | eine Beschreibung der Art und Weise, wie die Verwaltungsgesellschaft eine | 132 | eine Beschreibung der Art und Weise, wie die Verwaltungsgesellschaft eine | ||
131 | faire Behandlung der Anleger gewährleistet sowie Angaben darüber, ob und unter | 133 | faire Behandlung der Anleger gewährleistet sowie Angaben darüber, ob und unter | ||
132 | welchen Voraussetzungen Anteile oder Aktien mit unterschiedlichen Rechten | 134 | welchen Voraussetzungen Anteile oder Aktien mit unterschiedlichen Rechten | ||
133 | ausgegeben werden und eine Erläuterung, welche Ausgestaltungsmerkmale gemäß § 96 | 135 | ausgegeben werden und eine Erläuterung, welche Ausgestaltungsmerkmale gemäß § 96 | ||
134 | Absatz 1 und 2 oder § 108 Absatz 4 den Anteil- oder Aktienklassen zugeordnet | 136 | Absatz 1 und 2 oder § 108 Absatz 4 den Anteil- oder Aktienklassen zugeordnet | ||
135 | werden; eine Beschreibung des Verfahrens gemäß § 96 Absatz 1 Satz 4 oder § 108 | 137 | werden; eine Beschreibung des Verfahrens gemäß § 96 Absatz 1 Satz 4 oder § 108 | ||
136 | Absatz 4 für die Errechnung des Wertes der Anteile oder Aktien jeder Anteil- | 138 | Absatz 4 für die Errechnung des Wertes der Anteile oder Aktien jeder Anteil- | ||
137 | oder Aktienklasse, einschließlich der Angaben, wenn ein Anleger eine | 139 | oder Aktienklasse, einschließlich der Angaben, wenn ein Anleger eine | ||
138 | Vorzugsbehandlung oder einen Anspruch auf eine solche Behandlung erhält, eine | 140 | Vorzugsbehandlung oder einen Anspruch auf eine solche Behandlung erhält, eine | ||
139 | Erläuterung dieser Behandlung, der Art der Anleger, die eine solche | 141 | Erläuterung dieser Behandlung, der Art der Anleger, die eine solche | ||
140 | Vorzugsbehandlung erhalten, sowie gegebenenfalls der rechtlichen oder | 142 | Vorzugsbehandlung erhalten, sowie gegebenenfalls der rechtlichen oder | ||
141 | wirtschaftlichen Verbindungen zwischen diesen Anlegern und dem | 143 | wirtschaftlichen Verbindungen zwischen diesen Anlegern und dem | ||
142 | Investmentvermögen oder der Verwaltungsgesellschaft; | 144 | Investmentvermögen oder der Verwaltungsgesellschaft; | ||
143 | 28. | 145 | 28. | ||
144 | Firma, Rechtsform, Sitz und, wenn sich die Hauptverwaltung nicht am Sitz | 146 | Firma, Rechtsform, Sitz und, wenn sich die Hauptverwaltung nicht am Sitz | ||
145 | befindet, Ort der Hauptverwaltung der Verwaltungsgesellschaft; Zeitpunkt ihrer | 147 | befindet, Ort der Hauptverwaltung der Verwaltungsgesellschaft; Zeitpunkt ihrer | ||
146 | Gründung; | 148 | Gründung; | ||
147 | 29. | 149 | 29. | ||
148 | Namen der Mitglieder des Vorstands oder der Geschäftsführung und des | 150 | Namen der Mitglieder des Vorstands oder der Geschäftsführung und des | ||
149 | Aufsichtsrats oder gegebenenfalls des Beirats, jeweils unter Angabe der | 151 | Aufsichtsrats oder gegebenenfalls des Beirats, jeweils unter Angabe der | ||
150 | außerhalb der Verwaltungsgesellschaft ausgeübten Hauptfunktionen, wenn diese für | 152 | außerhalb der Verwaltungsgesellschaft ausgeübten Hauptfunktionen, wenn diese für | ||
151 | die Verwaltungsgesellschaft von Bedeutung sind; | 153 | die Verwaltungsgesellschaft von Bedeutung sind; | ||
152 | 30. | 154 | 30. | ||
153 | Höhe des gezeichneten und eingezahlten Kapitals; | 155 | Höhe des gezeichneten und eingezahlten Kapitals; | ||
154 | 31. | 156 | 31. | ||
155 | Angabe der weiteren Investmentvermögen, die von der Verwaltungsgesellschaft | 157 | Angabe der weiteren Investmentvermögen, die von der Verwaltungsgesellschaft | ||
156 | verwaltet werden; | 158 | verwaltet werden; | ||
157 | 32. | 159 | 32. | ||
158 | Identität der Verwahrstelle und Beschreibung ihrer Pflichten sowie der | 160 | Identität der Verwahrstelle und Beschreibung ihrer Pflichten sowie der | ||
159 | Interessenkonflikte, die entstehen können; | 161 | Interessenkonflikte, die entstehen können; | ||
160 | 33. | 162 | 33. | ||
161 | Beschreibung sämtlicher von der Verwahrstelle ausgelagerter | 163 | Beschreibung sämtlicher von der Verwahrstelle ausgelagerter | ||
162 | Verwahrungsaufgaben, Liste der Auslagerungen und Unterauslagerungen und Angabe | 164 | Verwahrungsaufgaben, Liste der Auslagerungen und Unterauslagerungen und Angabe | ||
163 | sämtlicher Interessenkonflikte, die sich aus den Auslagerungen ergeben können; | 165 | sämtlicher Interessenkonflikte, die sich aus den Auslagerungen ergeben können; | ||
164 | 34. | 166 | 34. | ||
165 | Erklärung, dass den Anlegern auf Antrag Informationen auf dem neuesten Stand | 167 | Erklärung, dass den Anlegern auf Antrag Informationen auf dem neuesten Stand | ||
166 | hinsichtlich der Nummern 32 und 33 übermittelt werden; | 168 | hinsichtlich der Nummern 32 und 33 übermittelt werden; | ||
167 | 35. | 169 | 35. | ||
168 | die Namen von Beratungsfirmen, Anlageberatern oder sonstigen Dienstleistern, | 170 | die Namen von Beratungsfirmen, Anlageberatern oder sonstigen Dienstleistern, | ||
169 | wenn ihre Dienste auf Vertragsbasis in Anspruch genommen werden; Einzelheiten | 171 | wenn ihre Dienste auf Vertragsbasis in Anspruch genommen werden; Einzelheiten | ||
170 | dieser Verträge, die für die Anleger von Interesse sind, insbesondere | 172 | dieser Verträge, die für die Anleger von Interesse sind, insbesondere | ||
171 | Erläuterung der Pflichten der Dienstleister und der Rechte der Anleger; andere | 173 | Erläuterung der Pflichten der Dienstleister und der Rechte der Anleger; andere | ||
172 | Tätigkeiten der Beratungsfirma, des Anlageberaters oder des sonstigen | 174 | Tätigkeiten der Beratungsfirma, des Anlageberaters oder des sonstigen | ||
173 | Dienstleistungsanbieters von Bedeutung; | 175 | Dienstleistungsanbieters von Bedeutung; | ||
174 | 36. | 176 | 36. | ||
175 | eine Beschreibung sämtlicher von der Verwaltungsgesellschaft übertragener | 177 | eine Beschreibung sämtlicher von der Verwaltungsgesellschaft übertragener | ||
176 | Verwaltungsfunktionen sowie sämtlicher von der Verwahrstelle übertragener | 178 | Verwaltungsfunktionen sowie sämtlicher von der Verwahrstelle übertragener | ||
177 | Verwahrungsfunktionen, Bezeichnung des Beauftragten sowie sämtlicher | 179 | Verwahrungsfunktionen, Bezeichnung des Beauftragten sowie sämtlicher | ||
178 | Interessenkonflikte, die sich aus der Aufgabenübertragung ergeben könnten; | 180 | Interessenkonflikte, die sich aus der Aufgabenübertragung ergeben könnten; | ||
179 | 37. | 181 | 37. | ||
180 | eine Beschreibung, in welcher Weise die AIF-Verwaltungsgesellschaft den | 182 | eine Beschreibung, in welcher Weise die AIF-Verwaltungsgesellschaft den | ||
181 | Anforderungen des § 25 Absatz 6 gerecht wird; | 183 | Anforderungen des § 25 Absatz 6 gerecht wird; | ||
182 | 38. | 184 | 38. | ||
183 | Umstände oder Beziehungen, die Interessenkonflikte begründen können; | 185 | Umstände oder Beziehungen, die Interessenkonflikte begründen können; | ||
184 | 39. | 186 | 39. | ||
185 | bei Investmentvermögen mit mindestens einem Teilinvestmentvermögen, dessen | 187 | bei Investmentvermögen mit mindestens einem Teilinvestmentvermögen, dessen | ||
186 | Anteile oder Aktien im Geltungsbereich dieses Gesetzes an eine, mehrere oder | 188 | Anteile oder Aktien im Geltungsbereich dieses Gesetzes an eine, mehrere oder | ||
187 | alle Anlegergruppen im Sinne des § 1 Absatz 19 Nummer 31 bis 33 vertrieben | 189 | alle Anlegergruppen im Sinne des § 1 Absatz 19 Nummer 31 bis 33 vertrieben | ||
188 | werden dürfen, und mit weiteren Teilinvestmentvermögen desselben | 190 | werden dürfen, und mit weiteren Teilinvestmentvermögen desselben | ||
189 | Investmentvermögens, die im Geltungsbereich dieses Gesetzes nicht oder nur an | 191 | Investmentvermögens, die im Geltungsbereich dieses Gesetzes nicht oder nur an | ||
190 | eine oder mehrere andere Anlegergruppen vertrieben werden dürfen, den | 192 | eine oder mehrere andere Anlegergruppen vertrieben werden dürfen, den | ||
191 | drucktechnisch an hervorgehobener Stelle herausgestellten Hinweis, dass die | 193 | drucktechnisch an hervorgehobener Stelle herausgestellten Hinweis, dass die | ||
192 | Anteile oder Aktien der weiteren Teilinvestmentvermögen im Geltungsbereich | 194 | Anteile oder Aktien der weiteren Teilinvestmentvermögen im Geltungsbereich | ||
193 | dieses Gesetzes nicht vertrieben werden dürfen oder, sofern sie an einzelne | 195 | dieses Gesetzes nicht vertrieben werden dürfen oder, sofern sie an einzelne | ||
194 | Anlegergruppen vertrieben werden dürfen, an welche Anlegergruppe im Sinne des § | 196 | Anlegergruppen vertrieben werden dürfen, an welche Anlegergruppe im Sinne des § | ||
195 | 1 Absatz 19 Nummer 31 bis 33 sie nicht vertrieben werden dürfen; diese weiteren | 197 | 1 Absatz 19 Nummer 31 bis 33 sie nicht vertrieben werden dürfen; diese weiteren | ||
196 | Teilinvestmentvermögen sind namentlich zu bezeichnen; | 198 | Teilinvestmentvermögen sind namentlich zu bezeichnen; | ||
197 | 40. | 199 | 40. | ||
198 | die in Artikel 14 der Verordnung (EU) 2015/2365 sowie für OGAW die in | 200 | die in Artikel 14 der Verordnung (EU) 2015/2365 sowie für OGAW die in | ||
t | 199 | Artikel 29 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/1011 genannten Informationen. | t | 201 | Artikel 29 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/1011 genannten Informationen; |
202 | 41. | ||||
203 | falls Swing Pricing vorgesehen ist, Angaben zu dessen Art (vollständiges | ||||
204 | oder teilweises Swing Pricing) und Funktionsweise sowie zur Berechnung des | ||||
205 | modifizierten Nettoinventarwertes. | ||||
200 | (3) Der Verkaufsprospekt hat in Bezug auf die Kosten einschließlich | 206 | (3) Der Verkaufsprospekt hat in Bezug auf die Kosten einschließlich | ||
201 | Ausgabeaufschlag und Rücknahmeabschlag folgende Angaben zu enthalten: | 207 | Ausgabeaufschlag und Rücknahmeabschlag folgende Angaben zu enthalten: | ||
202 | 1. | 208 | 1. | ||
203 | Berechnung der Ausgabe- und Rücknahmepreise der Anteile oder Aktien unter | 209 | Berechnung der Ausgabe- und Rücknahmepreise der Anteile oder Aktien unter | ||
204 | Berücksichtigung der Methode und Häufigkeit der Berechnung dieser Preise und der | 210 | Berücksichtigung der Methode und Häufigkeit der Berechnung dieser Preise und der | ||
205 | mit der Ausgabe und der Rücknahme der Anteile oder Aktien verbundenen Kosten; | 211 | mit der Ausgabe und der Rücknahme der Anteile oder Aktien verbundenen Kosten; | ||
206 | 2. | 212 | 2. | ||
207 | Angaben über Art, Ort und Häufigkeit der Veröffentlichung der Ausgabe- und | 213 | Angaben über Art, Ort und Häufigkeit der Veröffentlichung der Ausgabe- und | ||
208 | Rücknahmepreise der Anteile oder Aktien; | 214 | Rücknahmepreise der Anteile oder Aktien; | ||
209 | 3. | 215 | 3. | ||
210 | etwaige sonstige Kosten oder Gebühren, aufgeschlüsselt nach denjenigen, die | 216 | etwaige sonstige Kosten oder Gebühren, aufgeschlüsselt nach denjenigen, die | ||
211 | vom Anleger zu zahlen sind und denjenigen, die aus dem Investmentvermögen zu | 217 | vom Anleger zu zahlen sind und denjenigen, die aus dem Investmentvermögen zu | ||
212 | zahlen sind; | 218 | zahlen sind; | ||
213 | 4. | 219 | 4. | ||
214 | Verwendung des Aufschlags bei der Ausgabe der Anteile oder Aktien oder des | 220 | Verwendung des Aufschlags bei der Ausgabe der Anteile oder Aktien oder des | ||
215 | Abschlags bei der Rücknahme der Anteile oder Aktien; | 221 | Abschlags bei der Rücknahme der Anteile oder Aktien; | ||
216 | 5. | 222 | 5. | ||
217 | Angabe, dass eine Gesamtkostenquote in Form einer einzigen Zahl, die auf den | 223 | Angabe, dass eine Gesamtkostenquote in Form einer einzigen Zahl, die auf den | ||
218 | Zahlen des vorangegangenen Geschäftsjahres basiert, zu berechnen ist und welche | 224 | Zahlen des vorangegangenen Geschäftsjahres basiert, zu berechnen ist und welche | ||
219 | Kosten einbezogen werden; | 225 | Kosten einbezogen werden; | ||
220 | 6. | 226 | 6. | ||
221 | Erläuterung, dass Transaktionskosten aus dem Investmentvermögen gezahlt | 227 | Erläuterung, dass Transaktionskosten aus dem Investmentvermögen gezahlt | ||
222 | werden und dass die Gesamtkostenquote keine Transaktionskosten enthält; | 228 | werden und dass die Gesamtkostenquote keine Transaktionskosten enthält; | ||
223 | 7. | 229 | 7. | ||
224 | Angabe, aus welchen Vergütungen und Kosten sich die Pauschalgebühr | 230 | Angabe, aus welchen Vergütungen und Kosten sich die Pauschalgebühr | ||
225 | zusammensetzt und Hinweis, ob und welche Kosten dem Investmentvermögen gesondert | 231 | zusammensetzt und Hinweis, ob und welche Kosten dem Investmentvermögen gesondert | ||
226 | in Rechnung gestellt werden, falls in den Anlagebedingungen für die Vergütungen | 232 | in Rechnung gestellt werden, falls in den Anlagebedingungen für die Vergütungen | ||
227 | und Kosten eine Pauschalgebühr vereinbart wurde; die Nummern 5 und 6 bleiben | 233 | und Kosten eine Pauschalgebühr vereinbart wurde; die Nummern 5 und 6 bleiben | ||
228 | unberührt; | 234 | unberührt; | ||
229 | 8. | 235 | 8. | ||
230 | Beschreibung, ob der Verwaltungsgesellschaft Rückvergütungen der aus dem | 236 | Beschreibung, ob der Verwaltungsgesellschaft Rückvergütungen der aus dem | ||
231 | Investmentvermögen an die Verwahrstelle und an Dritte geleisteten Vergütungen | 237 | Investmentvermögen an die Verwahrstelle und an Dritte geleisteten Vergütungen | ||
232 | und Aufwendungserstattungen zufließen und ob je nach Vertriebsweg ein | 238 | und Aufwendungserstattungen zufließen und ob je nach Vertriebsweg ein | ||
233 | wesentlicher Teil der Vergütungen, die aus dem Investmentvermögen an die | 239 | wesentlicher Teil der Vergütungen, die aus dem Investmentvermögen an die | ||
234 | Verwaltungsgesellschaft geleistet werden, für Vergütungen an Vermittler von | 240 | Verwaltungsgesellschaft geleistet werden, für Vergütungen an Vermittler von | ||
235 | Anteilen oder Aktien des Investmentvermögens auf den Bestand von vermittelten | 241 | Anteilen oder Aktien des Investmentvermögens auf den Bestand von vermittelten | ||
236 | Anteilen oder Aktien verwendet wird; | 242 | Anteilen oder Aktien verwendet wird; | ||
237 | 9. | 243 | 9. | ||
238 | Angabe gemäß § 162 Absatz 2 Nummer 14; Art der möglichen Gebühren, Kosten, | 244 | Angabe gemäß § 162 Absatz 2 Nummer 14; Art der möglichen Gebühren, Kosten, | ||
239 | Steuern, Provisionen und sonstigen Aufwendungen unter Angabe der jeweiligen | 245 | Steuern, Provisionen und sonstigen Aufwendungen unter Angabe der jeweiligen | ||
240 | Höchstbeträge, die mittelbar oder unmittelbar von den Anlegern des | 246 | Höchstbeträge, die mittelbar oder unmittelbar von den Anlegern des | ||
241 | Investmentvermögens zu tragen sind; Hinweis, dass dem Investmentvermögen neben | 247 | Investmentvermögens zu tragen sind; Hinweis, dass dem Investmentvermögen neben | ||
242 | der Vergütung zur Verwaltung des Investmentvermögens eine Verwaltungsvergütung | 248 | der Vergütung zur Verwaltung des Investmentvermögens eine Verwaltungsvergütung | ||
243 | für die im Investmentvermögen gehaltenen Anteile oder Aktien berechnet wird; | 249 | für die im Investmentvermögen gehaltenen Anteile oder Aktien berechnet wird; | ||
244 | 10. | 250 | 10. | ||
245 | hinsichtlich der Vergütungspolitik der Verwaltungsgesellschaft: | 251 | hinsichtlich der Vergütungspolitik der Verwaltungsgesellschaft: | ||
246 | a) | 252 | a) | ||
247 | die Einzelheiten der aktuellen Vergütungspolitik, darunter eine Beschreibung | 253 | die Einzelheiten der aktuellen Vergütungspolitik, darunter eine Beschreibung | ||
248 | darüber, wie die Vergütung und die sonstigen Zuwendungen berechnet werden, und | 254 | darüber, wie die Vergütung und die sonstigen Zuwendungen berechnet werden, und | ||
249 | die Identität der für die Zuteilung der Vergütung und sonstigen Zuwendungen | 255 | die Identität der für die Zuteilung der Vergütung und sonstigen Zuwendungen | ||
250 | zuständigen Personen, einschließlich der Zusammensetzung des | 256 | zuständigen Personen, einschließlich der Zusammensetzung des | ||
251 | Vergütungsausschusses, falls es einen solchen Ausschuss gibt, oder | 257 | Vergütungsausschusses, falls es einen solchen Ausschuss gibt, oder | ||
252 | b) | 258 | b) | ||
253 | eine Zusammenfassung der Vergütungspolitik und eine Erklärung darüber, dass | 259 | eine Zusammenfassung der Vergütungspolitik und eine Erklärung darüber, dass | ||
254 | die Einzelheiten der aktuellen Vergütungspolitik auf einer Internetseite | 260 | die Einzelheiten der aktuellen Vergütungspolitik auf einer Internetseite | ||
255 | veröffentlicht sind, wie die Internetseite lautet und dass auf Anfrage kostenlos | 261 | veröffentlicht sind, wie die Internetseite lautet und dass auf Anfrage kostenlos | ||
256 | eine Papierversion der Internetseite zur Verfügung gestellt wird; die Erklärung | 262 | eine Papierversion der Internetseite zur Verfügung gestellt wird; die Erklärung | ||
257 | umfasst auch, dass zu den auf der Internetseite einsehbaren Einzelheiten der | 263 | umfasst auch, dass zu den auf der Internetseite einsehbaren Einzelheiten der | ||
258 | aktuellen Vergütungspolitik eine Beschreibung der Berechnung der Vergütung und | 264 | aktuellen Vergütungspolitik eine Beschreibung der Berechnung der Vergütung und | ||
259 | der sonstigen Zuwendungen sowie die Identität der für die Zuteilung der | 265 | der sonstigen Zuwendungen sowie die Identität der für die Zuteilung der | ||
260 | Vergütung und sonstigen Zuwendungen zuständigen Personen, einschließlich der | 266 | Vergütung und sonstigen Zuwendungen zuständigen Personen, einschließlich der | ||
261 | Zusammensetzung des Vergütungsausschusses, falls es einen solchen Ausschuss | 267 | Zusammensetzung des Vergütungsausschusses, falls es einen solchen Ausschuss | ||
262 | gibt, gehört. | 268 | gibt, gehört. | ||
263 | (4) Sofern die Verwaltungsgesellschaft für Rechnung des Investmentvermögens | 269 | (4) Sofern die Verwaltungsgesellschaft für Rechnung des Investmentvermögens | ||
264 | Geschäfte mit Derivaten tätigen darf, muss der Verkaufsprospekt an | 270 | Geschäfte mit Derivaten tätigen darf, muss der Verkaufsprospekt an | ||
265 | hervorgehobener Stelle erläutern, ob diese Geschäfte zu Absicherungszwecken | 271 | hervorgehobener Stelle erläutern, ob diese Geschäfte zu Absicherungszwecken | ||
266 | oder als Teil der Anlagestrategie getätigt werden dürfen und wie sich die | 272 | oder als Teil der Anlagestrategie getätigt werden dürfen und wie sich die | ||
267 | Verwendung von Derivaten möglicherweise auf das Risikoprofil des | 273 | Verwendung von Derivaten möglicherweise auf das Risikoprofil des | ||
268 | Investmentvermögens auswirkt. | 274 | Investmentvermögens auswirkt. | ||
269 | (5) Weist ein Investmentvermögen durch seine Zusammensetzung oder durch die | 275 | (5) Weist ein Investmentvermögen durch seine Zusammensetzung oder durch die | ||
270 | für die Fondsverwaltung verwendeten Techniken eine erhöhte Volatilität auf, | 276 | für die Fondsverwaltung verwendeten Techniken eine erhöhte Volatilität auf, | ||
271 | muss im Verkaufsprospekt an hervorgehobener Stelle darauf hingewiesen werden. | 277 | muss im Verkaufsprospekt an hervorgehobener Stelle darauf hingewiesen werden. | ||
272 | (6) __1 Im Verkaufsprospekt eines Investmentvermögens, das einen anerkannten | 278 | (6) __1 Im Verkaufsprospekt eines Investmentvermögens, das einen anerkannten | ||
273 | Wertpapierindex nachbildet, muss an hervorgehobener Stelle darauf hingewiesen | 279 | Wertpapierindex nachbildet, muss an hervorgehobener Stelle darauf hingewiesen | ||
274 | werden, dass der Grundsatz der Risikomischung für dieses Investmentvermögen | 280 | werden, dass der Grundsatz der Risikomischung für dieses Investmentvermögen | ||
275 | nur eingeschränkt gilt. __2 Zudem muss der Verkaufsprospekt die Angabe | 281 | nur eingeschränkt gilt. __2 Zudem muss der Verkaufsprospekt die Angabe | ||
276 | enthalten, welche Wertpapiere Bestandteile des Wertpapierindexes sind und wie | 282 | enthalten, welche Wertpapiere Bestandteile des Wertpapierindexes sind und wie | ||
277 | hoch der Anteil der jeweiligen Wertpapiere am Wertpapierindex ist. __3 Die | 283 | hoch der Anteil der jeweiligen Wertpapiere am Wertpapierindex ist. __3 Die | ||
278 | Angaben über die Zusammensetzung des Wertpapierindexes können unterbleiben, | 284 | Angaben über die Zusammensetzung des Wertpapierindexes können unterbleiben, | ||
279 | wenn sie für den Schluss oder für die Mitte des jeweiligen Geschäftsjahres im | 285 | wenn sie für den Schluss oder für die Mitte des jeweiligen Geschäftsjahres im | ||
280 | letzten bekannt gemachten Jahres- oder Halbjahresbericht enthalten sind. | 286 | letzten bekannt gemachten Jahres- oder Halbjahresbericht enthalten sind. | ||
281 | (7) Der Verkaufsprospekt von AIF hat zusätzlich mindestens folgende weitere | 287 | (7) Der Verkaufsprospekt von AIF hat zusätzlich mindestens folgende weitere | ||
282 | Angaben zu enthalten: | 288 | Angaben zu enthalten: | ||
283 | 1. | 289 | 1. | ||
284 | Identität des Primebrokers, Beschreibung jeder wesentlichen Vereinbarung | 290 | Identität des Primebrokers, Beschreibung jeder wesentlichen Vereinbarung | ||
285 | zwischen dem Investmentvermögen und seinen Primebrokern, Art und Weise der | 291 | zwischen dem Investmentvermögen und seinen Primebrokern, Art und Weise der | ||
286 | Beilegung diesbezüglicher Interessenkonflikte; | 292 | Beilegung diesbezüglicher Interessenkonflikte; | ||
287 | 2. | 293 | 2. | ||
288 | Angaben über jede eventuell bestehende Haftungsübertragung auf den | 294 | Angaben über jede eventuell bestehende Haftungsübertragung auf den | ||
289 | Primebroker. | 295 | Primebroker. | ||
290 | (8) Die Bundesanstalt kann verlangen, dass in den Verkaufsprospekt weitere | 296 | (8) Die Bundesanstalt kann verlangen, dass in den Verkaufsprospekt weitere | ||
291 | Angaben aufgenommen werden, wenn sie Grund zu der Annahme hat, dass die | 297 | Angaben aufgenommen werden, wenn sie Grund zu der Annahme hat, dass die | ||
292 | Angaben für die Erwerber erforderlich sind. | 298 | Angaben für die Erwerber erforderlich sind. | ||
293 | (9) Etwaige Prognosen im Verkaufsprospekt sind deutlich als solche zu | 299 | (9) Etwaige Prognosen im Verkaufsprospekt sind deutlich als solche zu | ||
294 | kennzeichnen. | 300 | kennzeichnen. |
Schnellsuche
Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.