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Veränderliches Kapital, Kündigung von Kommanditanteilen | Veränderliches Kapital, Kündigung von Kommanditanteilen | ||||
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t | 1 | Veränderliches Kapital, Kündigung von Kommanditanteilen | t | 1 | Veränderliches Kapital, Kündigung von Kommanditanteilen |
Veränderliches Kapital, Kündigung von Kommanditanteilen | Veränderliches Kapital, Kündigung von Kommanditanteilen | ||||
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f | 1 | (1) __1 Kommanditisten können ihre Kommanditbeteiligung in voller Höhe oder zu | f | 1 | (1) __1 Kommanditisten können ihre Kommanditbeteiligung in voller Höhe oder zu |
2 | einem Teilbetrag kündigen. __2 Kündigt ein Kommanditist, erhält er einen | 2 | einem Teilbetrag kündigen. __2 Kündigt ein Kommanditist, erhält er einen | ||
3 | Abfindungsanspruch gegen die offene Investmentkommanditgesellschaft in Höhe | 3 | Abfindungsanspruch gegen die offene Investmentkommanditgesellschaft in Höhe | ||
4 | seines gekündigten Anteils am Wert des Gesellschaftsvermögens, gegebenenfalls | 4 | seines gekündigten Anteils am Wert des Gesellschaftsvermögens, gegebenenfalls | ||
5 | abzüglich der Aufwendungen, die der offenen Investmentkommanditgesellschaft | 5 | abzüglich der Aufwendungen, die der offenen Investmentkommanditgesellschaft | ||
6 | entstanden sind. __3 Das Recht zur Kündigung nach Satz 1 besteht bei der | 6 | entstanden sind. __3 Das Recht zur Kündigung nach Satz 1 besteht bei der | ||
7 | intern verwalteten offenen Investmentkommanditgesellschaft nur, wenn durch die | 7 | intern verwalteten offenen Investmentkommanditgesellschaft nur, wenn durch die | ||
8 | Erfüllung des Abfindungsanspruchs das Gesellschaftsvermögen den Betrag des | 8 | Erfüllung des Abfindungsanspruchs das Gesellschaftsvermögen den Betrag des | ||
9 | Anfangskapitals und der zusätzlich erforderlichen Eigenmittel gemäß § 25 nicht | 9 | Anfangskapitals und der zusätzlich erforderlichen Eigenmittel gemäß § 25 nicht | ||
10 | unterschreitet. __4 Die Einzelheiten der Kündigung regelt der | 10 | unterschreitet. __4 Die Einzelheiten der Kündigung regelt der | ||
11 | Gesellschaftsvertrag. __5 Für die Beschränkung des Rechts der Anleger auf | 11 | Gesellschaftsvertrag. __5 Für die Beschränkung des Rechts der Anleger auf | ||
t | 12 | Kündigung nach Satz 1 im Gesellschaftsvertrag gelten § 98 Absatz 2 und 3 und § | t | 12 | Kündigung nach Satz 1 im Gesellschaftsvertrag gelten § 98 Absatz 1a, 1b, 2 und |
13 | 283 Absatz 3 entsprechend. | 13 | 3 und § 283 Absatz 3 entsprechend. | ||
14 | (2) __1 Die Erfüllung des Abfindungsanspruchs gilt nicht als Rückzahlung der | 14 | (2) __1 Die Erfüllung des Abfindungsanspruchs gilt nicht als Rückzahlung der | ||
15 | Einlage des Kommanditisten. __2 Ab dem Zeitpunkt des Ausscheidens haftet der | 15 | Einlage des Kommanditisten. __2 Ab dem Zeitpunkt des Ausscheidens haftet der | ||
16 | ausgeschiedene Kommanditist nicht für Verbindlichkeiten der offenen | 16 | ausgeschiedene Kommanditist nicht für Verbindlichkeiten der offenen | ||
17 | Investmentkommanditgesellschaft. | 17 | Investmentkommanditgesellschaft. |
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