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Veränderliches Kapital, Rücknahme von Aktien | Veränderliches Kapital, Rücknahme von Aktien | ||||
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t | 1 | Veränderliches Kapital, Rücknahme von Aktien | t | 1 | Veränderliches Kapital, Rücknahme von Aktien |
Veränderliches Kapital, Rücknahme von Aktien | Veränderliches Kapital, Rücknahme von Aktien | ||||
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f | 1 | (1) Die Investmentaktiengesellschaft mit veränderlichem Kapital kann in den | f | 1 | (1) Die Investmentaktiengesellschaft mit veränderlichem Kapital kann in den |
2 | Grenzen eines in der Satzung festzulegenden Mindestkapitals und Höchstkapitals | 2 | Grenzen eines in der Satzung festzulegenden Mindestkapitals und Höchstkapitals | ||
3 | nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen jederzeit ihre Aktien ausgeben und | 3 | nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen jederzeit ihre Aktien ausgeben und | ||
4 | zurücknehmen. | 4 | zurücknehmen. | ||
5 | (2) __1 Aktionäre können von der Investmentaktiengesellschaft mit | 5 | (2) __1 Aktionäre können von der Investmentaktiengesellschaft mit | ||
6 | veränderlichem Kapital verlangen, dass ihnen gegen Rückgabe von Aktien ihr | 6 | veränderlichem Kapital verlangen, dass ihnen gegen Rückgabe von Aktien ihr | ||
7 | Anteil am Gesellschaftskapital ausgezahlt wird; bei einer | 7 | Anteil am Gesellschaftskapital ausgezahlt wird; bei einer | ||
8 | Publikumsinvestmentaktiengesellschaft besteht dieses Recht mindestens zweimal | 8 | Publikumsinvestmentaktiengesellschaft besteht dieses Recht mindestens zweimal | ||
9 | im Monat. __2 Die Verpflichtung zur Rücknahme besteht bei einer intern | 9 | im Monat. __2 Die Verpflichtung zur Rücknahme besteht bei einer intern | ||
10 | verwalteten Investmentaktiengesellschaft mit veränderlichem Kapital nur, wenn | 10 | verwalteten Investmentaktiengesellschaft mit veränderlichem Kapital nur, wenn | ||
11 | durch die Erfüllung des Rücknahmeanspruchs das Gesellschaftsvermögen den | 11 | durch die Erfüllung des Rücknahmeanspruchs das Gesellschaftsvermögen den | ||
12 | Betrag des Anfangskapitals und der zusätzlich erforderlichen Eigenmittel gemäß | 12 | Betrag des Anfangskapitals und der zusätzlich erforderlichen Eigenmittel gemäß | ||
13 | § 25 nicht unterschreitet. __3 Unternehmensaktionäre können die Rücknahme | 13 | § 25 nicht unterschreitet. __3 Unternehmensaktionäre können die Rücknahme | ||
14 | ihrer Aktien ferner nur verlangen, wenn alle Unternehmensaktionäre zustimmen | 14 | ihrer Aktien ferner nur verlangen, wenn alle Unternehmensaktionäre zustimmen | ||
15 | und bezogen auf alle Einlagen der Unternehmensaktionäre der Betrag des | 15 | und bezogen auf alle Einlagen der Unternehmensaktionäre der Betrag des | ||
16 | Anfangskapitals und der zusätzlich erforderlichen Eigenmittel gemäß § 25 nicht | 16 | Anfangskapitals und der zusätzlich erforderlichen Eigenmittel gemäß § 25 nicht | ||
17 | unterschritten wird; bei einer extern verwalteten Investmentaktiengesellschaft | 17 | unterschritten wird; bei einer extern verwalteten Investmentaktiengesellschaft | ||
18 | mit veränderlichem Kapital darf bezogen auf alle Einlagen der | 18 | mit veränderlichem Kapital darf bezogen auf alle Einlagen der | ||
19 | Unternehmensaktionäre ein Betrag von 50 000 Euro nicht unterschritten werden. | 19 | Unternehmensaktionäre ein Betrag von 50 000 Euro nicht unterschritten werden. | ||
20 | __4 Die Einzelheiten der Rücknahme regelt die Satzung. __5 Die Zahlung des | 20 | __4 Die Einzelheiten der Rücknahme regelt die Satzung. __5 Die Zahlung des | ||
21 | Erwerbspreises bei der Rücknahme von Aktien gilt nicht als Rückgewähr von | 21 | Erwerbspreises bei der Rücknahme von Aktien gilt nicht als Rückgewähr von | ||
22 | Einlagen. __6 Für die Beschränkung des Rechts der Aktionäre auf Rückgabe der | 22 | Einlagen. __6 Für die Beschränkung des Rechts der Aktionäre auf Rückgabe der | ||
t | 23 | Aktien in der Satzung gelten § 98 Absatz 2 und 3, die §§ 223, 227 oder 283 | t | 23 | Aktien in der Satzung gelten § 98 Absatz 1a, 1b, 2 und 3, die §§ 223, 227 oder |
24 | Absatz 3 entsprechend. | 24 | 283 Absatz 3 entsprechend. | ||
25 | (3) Mit der Rücknahme der Aktien ist das Gesellschaftskapital herabgesetzt. | 25 | (3) Mit der Rücknahme der Aktien ist das Gesellschaftskapital herabgesetzt. |
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