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Absehen von der Kostenerhebung wegen des öffentlichen Interesses | Absehen von der Kostenerhebung wegen des öffentlichen Interesses | ||||
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t | 1 | Absehen von der Kostenerhebung wegen des öffentlichen Interesses | t | 1 | Absehen von der Kostenerhebung wegen des öffentlichen Interesses |
Absehen von der Kostenerhebung wegen des öffentlichen Interesses | Absehen von der Kostenerhebung wegen des öffentlichen Interesses | ||||
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f | 1 | (1) Die Justizbehörde kann von der Erhebung der Gebühr für die Beglaubigung | f | 1 | (1) Die Justizbehörde kann von der Erhebung der Gebühr für die Beglaubigung |
2 | von Kopien, Ausdrucken, Auszügen und Dateien absehen, wenn die Beglaubigung | 2 | von Kopien, Ausdrucken, Auszügen und Dateien absehen, wenn die Beglaubigung | ||
3 | für Zwecke verlangt wird, deren Verfolgung überwiegend im öffentlichen | 3 | für Zwecke verlangt wird, deren Verfolgung überwiegend im öffentlichen | ||
4 | Interesse liegt. | 4 | Interesse liegt. | ||
5 | (2) Die Justizbehörde kann von der Erhebung der Dokumenten- und | 5 | (2) Die Justizbehörde kann von der Erhebung der Dokumenten- und | ||
6 | Datenträgerpauschale ganz oder teilweise absehen, wenn | 6 | Datenträgerpauschale ganz oder teilweise absehen, wenn | ||
7 | 1. | 7 | 1. | ||
8 | Kopien oder Ausdrucke gerichtlicher Entscheidungen für Zwecke verlangt | 8 | Kopien oder Ausdrucke gerichtlicher Entscheidungen für Zwecke verlangt | ||
9 | werden, deren Verfolgung überwiegend im öffentlichen Interesse liegt, oder | 9 | werden, deren Verfolgung überwiegend im öffentlichen Interesse liegt, oder | ||
10 | 2. | 10 | 2. | ||
11 | Kopien oder Ausdrucke amtlicher Bekanntmachungen anderen Tageszeitungen als | 11 | Kopien oder Ausdrucke amtlicher Bekanntmachungen anderen Tageszeitungen als | ||
12 | den amtlichen Bekanntmachungsblättern auf Antrag zum unentgeltlichen Abdruck | 12 | den amtlichen Bekanntmachungsblättern auf Antrag zum unentgeltlichen Abdruck | ||
13 | überlassen werden. | 13 | überlassen werden. | ||
t | 14 | Keine Dokumentenpauschale wird erhoben, wenn Daten im Internet zur nicht | t | ||
15 | gewerblichen Nutzung bereitgestellt werden. |
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