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Entschädigung für Nachteile bei der Haushaltsführung | Entschädigung für Nachteile bei der Haushaltsführung | ||||
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t | 1 | Entschädigung für Nachteile bei der Haushaltsführung | t | 1 | Entschädigung für Nachteile bei der Haushaltsführung |
Entschädigung für Nachteile bei der Haushaltsführung | Entschädigung für Nachteile bei der Haushaltsführung | ||||
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f | 1 | Zeugen, die einen eigenen Haushalt für mehrere Personen führen, erhalten | f | 1 | Zeugen, die einen eigenen Haushalt für mehrere Personen führen, erhalten |
t | 2 | eine Entschädigung für Nachteile bei der Haushaltsführung von 14 Euro je | t | 2 | eine Entschädigung für Nachteile bei der Haushaltsführung von 17 Euro je |
3 | Stunde, wenn sie nicht erwerbstätig sind oder wenn sie teilzeitbeschäftigt | 3 | Stunde, wenn sie nicht erwerbstätig sind oder wenn sie teilzeitbeschäftigt | ||
4 | sind und außerhalb ihrer vereinbarten regelmäßigen täglichen Arbeitszeit | 4 | sind und außerhalb ihrer vereinbarten regelmäßigen täglichen Arbeitszeit | ||
5 | herangezogen werden. Zeugen, die ein Erwerbsersatzeinkommen beziehen, | 5 | herangezogen werden. Zeugen, die ein Erwerbsersatzeinkommen beziehen, | ||
6 | stehen erwerbstätigen Zeugen gleich. Die Entschädigung von | 6 | stehen erwerbstätigen Zeugen gleich. Die Entschädigung von | ||
7 | Teilzeitbeschäftigten wird für höchstens zehn Stunden je Tag gewährt abzüglich | 7 | Teilzeitbeschäftigten wird für höchstens zehn Stunden je Tag gewährt abzüglich | ||
8 | der Zahl an Stunden, die der vereinbarten regelmäßigen täglichen Arbeitszeit | 8 | der Zahl an Stunden, die der vereinbarten regelmäßigen täglichen Arbeitszeit | ||
9 | entspricht. Die Entschädigung wird nicht gewährt, soweit Kosten einer | 9 | entspricht. Die Entschädigung wird nicht gewährt, soweit Kosten einer | ||
10 | notwendigen Vertretung erstattet werden. | 10 | notwendigen Vertretung erstattet werden. |
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