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Entschädigung für Nachteile bei der Haushaltsführung | Entschädigung für Nachteile bei der Haushaltsführung | ||||
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t | 1 | Entschädigung für Nachteile bei der Haushaltsführung | t | 1 | Entschädigung für Nachteile bei der Haushaltsführung |
Entschädigung für Nachteile bei der Haushaltsführung | Entschädigung für Nachteile bei der Haushaltsführung | ||||
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f | 1 | Ehrenamtliche Richter, die einen eigenen Haushalt für mehrere Personen | f | 1 | Ehrenamtliche Richter, die einen eigenen Haushalt für mehrere Personen |
2 | führen, erhalten neben der Entschädigung nach § 16 eine zusätzliche | 2 | führen, erhalten neben der Entschädigung nach § 16 eine zusätzliche | ||
t | 3 | Entschädigung für Nachteile bei der Haushaltsführung von 14 Euro je Stunde, | t | 3 | Entschädigung für Nachteile bei der Haushaltsführung von 17 Euro je Stunde, |
4 | wenn sie nicht erwerbstätig sind oder wenn sie teilzeitbeschäftigt sind und | 4 | wenn sie nicht erwerbstätig sind oder wenn sie teilzeitbeschäftigt sind und | ||
5 | außerhalb ihrer vereinbarten regelmäßigen täglichen Arbeitszeit herangezogen | 5 | außerhalb ihrer vereinbarten regelmäßigen täglichen Arbeitszeit herangezogen | ||
6 | werden. Ehrenamtliche Richter, die ein Erwerbsersatzeinkommen beziehen, | 6 | werden. Ehrenamtliche Richter, die ein Erwerbsersatzeinkommen beziehen, | ||
7 | stehen erwerbstätigen ehrenamtlichen Richtern gleich. Die Entschädigung | 7 | stehen erwerbstätigen ehrenamtlichen Richtern gleich. Die Entschädigung | ||
8 | von Teilzeitbeschäftigten wird für höchstens zehn Stunden je Tag gewährt | 8 | von Teilzeitbeschäftigten wird für höchstens zehn Stunden je Tag gewährt | ||
9 | abzüglich der Zahl an Stunden, die der vereinbarten regelmäßigen täglichen | 9 | abzüglich der Zahl an Stunden, die der vereinbarten regelmäßigen täglichen | ||
10 | Arbeitszeit entspricht. Die Entschädigung wird nicht gewährt, soweit | 10 | Arbeitszeit entspricht. Die Entschädigung wird nicht gewährt, soweit | ||
11 | Kosten einer notwendigen Vertretung erstattet werden. | 11 | Kosten einer notwendigen Vertretung erstattet werden. |
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