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Vorbehalt der nachträglichen Entscheidung über die Aussetzung | Vorbehalt der nachträglichen Entscheidung über die Aussetzung | ||||
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t | 1 | Vorbehalt der nachträglichen Entscheidung über die Aussetzung | t | 1 | Vorbehalt der nachträglichen Entscheidung über die Aussetzung |
Vorbehalt der nachträglichen Entscheidung über die Aussetzung | Vorbehalt der nachträglichen Entscheidung über die Aussetzung | ||||
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f | 1 | (1) Das Gericht kann im Urteil die Entscheidung über die Aussetzung der | f | 1 | (1) Das Gericht kann im Urteil die Entscheidung über die Aussetzung der |
2 | Jugendstrafe zur Bewährung ausdrücklich einem nachträglichen Beschluss | 2 | Jugendstrafe zur Bewährung ausdrücklich einem nachträglichen Beschluss | ||
3 | vorbehalten, wenn | 3 | vorbehalten, wenn | ||
n | n | 4 | 1. | ||
4 | 1. nach Erschöpfung der Ermittlungsmöglichkeiten die getroffenen | 5 | nach Erschöpfung der Ermittlungsmöglichkeiten die getroffenen Feststellungen | ||
5 | Feststellungen noch nicht die in § 21 Absatz 1 Satz 1 vorausgesetzte Erwartung | 6 | noch nicht die in § 21 Absatz 1 Satz 1 vorausgesetzte Erwartung begründen können | ||
6 | begründen können und | 7 | und | ||
8 | 2. | ||||
7 | 2. auf Grund von Ansätzen in der Lebensführung des Jugendlichen oder sonstiger | 9 | auf Grund von Ansätzen in der Lebensführung des Jugendlichen oder sonstiger | ||
8 | bestimmter Umstände die Aussicht besteht, dass eine solche Erwartung in | 10 | bestimmter Umstände die Aussicht besteht, dass eine solche Erwartung in | ||
9 | absehbarer Zeit (§ 61a Absatz 1) begründet sein wird. | 11 | absehbarer Zeit (§ 61a Absatz 1) begründet sein wird. | ||
10 | (2) Ein entsprechender Vorbehalt kann auch ausgesprochen werden, wenn | 12 | (2) Ein entsprechender Vorbehalt kann auch ausgesprochen werden, wenn | ||
n | n | 13 | 1. | ||
11 | 1. in der Hauptverhandlung Umstände der in Absatz 1 Nummer 2 genannten Art | 14 | in der Hauptverhandlung Umstände der in Absatz 1 Nummer 2 genannten Art | ||
12 | hervorgetreten sind, die allein oder in Verbindung mit weiteren Umständen die in | 15 | hervorgetreten sind, die allein oder in Verbindung mit weiteren Umständen die in | ||
13 | § 21 Absatz 1 Satz 1 vorausgesetzte Erwartung begründen könnten, | 16 | § 21 Absatz 1 Satz 1 vorausgesetzte Erwartung begründen könnten, | ||
n | n | 17 | 2. | ||
14 | 2. die Feststellungen, die sich auf die nach Nummer 1 bedeutsamen Umstände | 18 | die Feststellungen, die sich auf die nach Nummer 1 bedeutsamen Umstände | ||
15 | beziehen, aber weitere Ermittlungen verlangen und | 19 | beziehen, aber weitere Ermittlungen verlangen und | ||
t | t | 20 | 3. | ||
16 | 3. die Unterbrechung oder Aussetzung der Hauptverhandlung zu erzieherisch | 21 | die Unterbrechung oder Aussetzung der Hauptverhandlung zu erzieherisch | ||
17 | nachteiligen oder unverhältnismäßigen Verzögerungen führen würde. | 22 | nachteiligen oder unverhältnismäßigen Verzögerungen führen würde. | ||
18 | (3) Wird im Urteil der Vorbehalt ausgesprochen, gilt § 16a entsprechend. Der | 23 | (3) Wird im Urteil der Vorbehalt ausgesprochen, gilt § 16a entsprechend. Der | ||
19 | Vorbehalt ist in die Urteilsformel aufzunehmen. Die Urteilsgründe müssen die | 24 | Vorbehalt ist in die Urteilsformel aufzunehmen. Die Urteilsgründe müssen die | ||
20 | dafür bestimmenden Umstände anführen. Bei der Verkündung des Urteils ist der | 25 | dafür bestimmenden Umstände anführen. Bei der Verkündung des Urteils ist der | ||
21 | Jugendliche über die Bedeutung des Vorbehalts und seines Verhaltens in der | 26 | Jugendliche über die Bedeutung des Vorbehalts und seines Verhaltens in der | ||
22 | Zeit bis zu der nachträglichen Entscheidung zu belehren. | 27 | Zeit bis zu der nachträglichen Entscheidung zu belehren. |
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