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Widerruf der Strafaussetzung | Widerruf der Strafaussetzung | ||||
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t | 1 | Widerruf der Strafaussetzung | t | 1 | Widerruf der Strafaussetzung |
Widerruf der Strafaussetzung | Widerruf der Strafaussetzung | ||||
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f | 1 | (1) Das Gericht widerruft die Aussetzung der Jugendstrafe, wenn der | f | 1 | (1) Das Gericht widerruft die Aussetzung der Jugendstrafe, wenn der |
2 | Jugendliche | 2 | Jugendliche | ||
n | n | 3 | 1. | ||
3 | 1. in der Bewährungszeit eine Straftat begeht und dadurch zeigt, daß die | 4 | in der Bewährungszeit eine Straftat begeht und dadurch zeigt, daß die | ||
4 | Erwartung, die der Strafaussetzung zugrunde lag, sich nicht erfüllt hat, | 5 | Erwartung, die der Strafaussetzung zugrunde lag, sich nicht erfüllt hat, | ||
n | n | 6 | 2. | ||
5 | 2. gegen Weisungen gröblich oder beharrlich verstößt oder sich der Aufsicht | 7 | gegen Weisungen gröblich oder beharrlich verstößt oder sich der Aufsicht und | ||
6 | und Leitung des Bewährungshelfers beharrlich entzieht und dadurch Anlaß zu der | 8 | Leitung des Bewährungshelfers beharrlich entzieht und dadurch Anlaß zu der | ||
7 | Besorgnis gibt, daß er erneut Straftaten begehen wird, oder | 9 | Besorgnis gibt, daß er erneut Straftaten begehen wird, oder | ||
n | n | 10 | 3. | ||
8 | 3. gegen Auflagen gröblich oder beharrlich verstößt. | 11 | gegen Auflagen gröblich oder beharrlich verstößt. | ||
9 | Satz 1 Nr. 1 gilt entsprechend, wenn die Tat in der Zeit zwischen der | 12 | Satz 1 Nr. 1 gilt entsprechend, wenn die Tat in der Zeit zwischen der | ||
10 | Entscheidung über die Strafaussetzung und deren Rechtskraft begangen worden | 13 | Entscheidung über die Strafaussetzung und deren Rechtskraft begangen worden | ||
11 | ist. Wurde die Jugendstrafe nachträglich durch Beschluss ausgesetzt, ist auch | 14 | ist. Wurde die Jugendstrafe nachträglich durch Beschluss ausgesetzt, ist auch | ||
12 | § 57 Absatz 5 Satz 2 des Strafgesetzbuches entsprechend anzuwenden. | 15 | § 57 Absatz 5 Satz 2 des Strafgesetzbuches entsprechend anzuwenden. | ||
13 | (2) Das Gericht sieht jedoch von dem Widerruf ab, wenn es ausreicht, | 16 | (2) Das Gericht sieht jedoch von dem Widerruf ab, wenn es ausreicht, | ||
n | n | 17 | 1. | ||
14 | 1. weitere Weisungen oder Auflagen zu erteilen, | 18 | weitere Weisungen oder Auflagen zu erteilen, | ||
19 | 2. | ||||
15 | 2. die Bewährungs- oder Unterstellungszeit bis zu einem Höchstmaß von vier | 20 | die Bewährungs- oder Unterstellungszeit bis zu einem Höchstmaß von vier | ||
16 | Jahren zu verlängern oder | 21 | Jahren zu verlängern oder | ||
t | t | 22 | 3. | ||
17 | 3. den Jugendlichen vor Ablauf der Bewährungszeit erneut einem | 23 | den Jugendlichen vor Ablauf der Bewährungszeit erneut einem Bewährungshelfer | ||
18 | Bewährungshelfer zu unterstellen. | 24 | zu unterstellen. | ||
19 | (3) Leistungen, die der Jugendliche zur Erfüllung von Weisungen, Auflagen, | 25 | (3) Leistungen, die der Jugendliche zur Erfüllung von Weisungen, Auflagen, | ||
20 | Zusagen oder Anerbieten (§ 23) erbracht hat, werden nicht erstattet. Das | 26 | Zusagen oder Anerbieten (§ 23) erbracht hat, werden nicht erstattet. Das | ||
21 | Gericht kann jedoch, wenn es die Strafaussetzung widerruft, Leistungen, die | 27 | Gericht kann jedoch, wenn es die Strafaussetzung widerruft, Leistungen, die | ||
22 | der Jugendliche zur Erfüllung von Auflagen oder entsprechenden Anerbieten | 28 | der Jugendliche zur Erfüllung von Auflagen oder entsprechenden Anerbieten | ||
23 | erbracht hat, auf die Jugendstrafe anrechnen. Jugendarrest, der nach § 16a | 29 | erbracht hat, auf die Jugendstrafe anrechnen. Jugendarrest, der nach § 16a | ||
24 | verhängt wurde, wird in dem Umfang, in dem er verbüßt wurde, auf die | 30 | verhängt wurde, wird in dem Umfang, in dem er verbüßt wurde, auf die | ||
25 | Jugendstrafe angerechnet. | 31 | Jugendstrafe angerechnet. |
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