f | (1) Der Arbeitgeber hat den Jugendlichen für die Teilnahme am | f | (1) Der Arbeitgeber hat den Jugendlichen für die Teilnahme am |
| Berufsschulunterricht freizustellen. Er darf den Jugendlichen nicht | | Berufsschulunterricht freizustellen. Er darf den Jugendlichen nicht |
| beschäftigen | | beschäftigen |
| 1. | | 1. |
| vor einem vor 9 Uhr beginnenden Unterricht; dies gilt auch für Personen, die | | vor einem vor 9 Uhr beginnenden Unterricht; dies gilt auch für Personen, die |
| über 18 Jahre alt und noch berufsschulpflichtig sind, | | über 18 Jahre alt und noch berufsschulpflichtig sind, |
| 2. | | 2. |
| an einem Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden von mindestens | | an einem Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden von mindestens |
| je 45 Minuten, einmal in der Woche, | | je 45 Minuten, einmal in der Woche, |
| 3. | | 3. |
| in Berufsschulwochen mit einem planmäßigen Blockunterricht von mindestens 25 | | in Berufsschulwochen mit einem planmäßigen Blockunterricht von mindestens 25 |
| Stunden an mindestens fünf Tagen; zusätzliche betriebliche | | Stunden an mindestens fünf Tagen; zusätzliche betriebliche |
| Ausbildungsveranstaltungen bis zu zwei Stunden wöchentlich sind zulässig. | | Ausbildungsveranstaltungen bis zu zwei Stunden wöchentlich sind zulässig. |
| (2) Auf die Arbeitszeit des Jugendlichen werden angerechnet | | (2) Auf die Arbeitszeit des Jugendlichen werden angerechnet |
| 1. | | 1. |
| Berufsschultage nach Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 mit der durchschnittlichen | | Berufsschultage nach Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 mit der durchschnittlichen |
| täglichen Arbeitszeit, | | täglichen Arbeitszeit, |
| 2. | | 2. |
| Berufsschulwochen nach Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 mit der durchschnittlichen | | Berufsschulwochen nach Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 mit der durchschnittlichen |
| wöchentlichen Arbeitszeit, | | wöchentlichen Arbeitszeit, |
| 3. | | 3. |
n | im Übrigen die Unterrichtszeit einschließlich der Pausen. | n | im Übrigen die Unterrichtszeit einschließlich der Pausen und der notwendigen |
| | | Wegezeiten zwischen Berufsschule und Ausbildungsstätte. |
| (3) Ein Entgeltausfall darf durch den Besuch der Berufsschule nicht eintreten. | | (3) Ein Entgeltausfall darf durch den Besuch der Berufsschule nicht eintreten. |
t | (4) (weggefallen) | t | |