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Ersuchen um Sicherstellung, Beschlagnahme und Durchsuchung | Ersuchen um Sicherstellung, Beschlagnahme und Durchsuchung | ||||
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t | 1 | Ersuchen um Sicherstellung, Beschlagnahme und Durchsuchung | t | 1 | Ersuchen um Sicherstellung, Beschlagnahme und Durchsuchung |
Ersuchen um Sicherstellung, Beschlagnahme und Durchsuchung | Ersuchen um Sicherstellung, Beschlagnahme und Durchsuchung | ||||
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n | n | 1 | (1) Außerhalb des Anwendungsbereichs der Verordnung Sicherstellung und | ||
1 | (1) § 58 Abs. 3 und § 67 finden bei Ersuchen nach Maßgabe des | 2 | Einziehung sind § 58 Absatz 3 und § 67 bei Ersuchen nach Maßgabe des | ||
2 | Rahmenbeschlusses 2003/ 577/JI des Rates vom 22. Juli 2003 über die | 3 | Rahmenbeschlusses 2003/577/JI des Rates vom 22. Juli 2003 über die | ||
3 | Vollstreckung von Entscheidungen über die Sicherstellung von | 4 | Vollstreckung von Entscheidungen über die Sicherstellung von | ||
4 | Vermögensgegenständen oder Beweismitteln in der Europäischen Union (ABl. L 196 | 5 | Vermögensgegenständen oder Beweismitteln in der Europäischen Union (ABl. L 196 | ||
t | 5 | vom 2.8.2003, S. 45) (Rahmenbeschluss Sicherstellung) Anwendung, wobei | t | 6 | vom 2.8.2003, S. 45), der durch die Verordnung (EU) 2018/1805 (ABl. L 303 vom |
7 | 28.11.2018, S. 1) geändert worden ist, (Rahmenbeschluss Sicherstellung) | ||||
8 | anzuwenden, wobei | ||||
6 | 1. | 9 | 1. | ||
7 | die beiderseitige Strafbarkeit nicht zu prüfen ist, wenn die dem Ersuchen | 10 | die beiderseitige Strafbarkeit nicht zu prüfen ist, wenn die dem Ersuchen | ||
8 | zugrunde liegende Tat nach dem Recht des ersuchenden Staates mit einer | 11 | zugrunde liegende Tat nach dem Recht des ersuchenden Staates mit einer | ||
9 | Freiheitsstrafe im Höchstmaß von mindestens drei Jahren bedroht ist und den in | 12 | Freiheitsstrafe im Höchstmaß von mindestens drei Jahren bedroht ist und den in | ||
10 | Artikel 3 Absatz 2 des Rahmenbeschlusses Sicherstellung aufgeführten | 13 | Artikel 3 Absatz 2 des Rahmenbeschlusses Sicherstellung aufgeführten | ||
11 | Deliktsgruppen zugehörig ist, | 14 | Deliktsgruppen zugehörig ist, | ||
12 | 2. | 15 | 2. | ||
13 | ein Ersuchen in Steuer-, Abgaben-, Zoll- und Währungsangelegenheiten auch | 16 | ein Ersuchen in Steuer-, Abgaben-, Zoll- und Währungsangelegenheiten auch | ||
14 | zulässig ist, wenn das deutsche Recht keine gleichartigen Steuern vorschreibt | 17 | zulässig ist, wenn das deutsche Recht keine gleichartigen Steuern vorschreibt | ||
15 | oder keine gleichartigen Steuer-, Abgaben-, Zoll- und Währungsbestimmungen | 18 | oder keine gleichartigen Steuer-, Abgaben-, Zoll- und Währungsbestimmungen | ||
16 | enthält wie das Recht des ersuchenden Mitgliedstaates. | 19 | enthält wie das Recht des ersuchenden Mitgliedstaates. | ||
17 | (2) Die Bewilligung von Ersuchen nach Absatz 1 ist unzulässig, wenn | 20 | (2) Die Bewilligung von Ersuchen nach Absatz 1 ist unzulässig, wenn | ||
18 | 1. | 21 | 1. | ||
19 | ein Beschlagnahmeverbot nach § 77 Abs. 1 in Verbindung mit § 97 der | 22 | ein Beschlagnahmeverbot nach § 77 Abs. 1 in Verbindung mit § 97 der | ||
20 | Strafprozessordnung besteht oder | 23 | Strafprozessordnung besteht oder | ||
21 | 2. | 24 | 2. | ||
22 | der Verfolgte wegen derselben Tat, die dem Ersuchen zu Grunde liegt, bereits | 25 | der Verfolgte wegen derselben Tat, die dem Ersuchen zu Grunde liegt, bereits | ||
23 | von einem anderen als dem ersuchenden Mitgliedstaat rechtskräftig abgeurteilt | 26 | von einem anderen als dem ersuchenden Mitgliedstaat rechtskräftig abgeurteilt | ||
24 | worden ist, vorausgesetzt, dass im Fall der Verurteilung die Sanktion bereits | 27 | worden ist, vorausgesetzt, dass im Fall der Verurteilung die Sanktion bereits | ||
25 | vollstreckt worden ist, gerade vollstreckt wird oder nach dem Recht des | 28 | vollstreckt worden ist, gerade vollstreckt wird oder nach dem Recht des | ||
26 | Urteilsstaates nicht mehr vollstreckt werden kann. | 29 | Urteilsstaates nicht mehr vollstreckt werden kann. | ||
27 | Dies gilt nicht, wenn das Ersuchen der Vorbereitung einer Anordnung der | 30 | Dies gilt nicht, wenn das Ersuchen der Vorbereitung einer Anordnung der | ||
28 | Einziehung dient und eine solche Maßnahme entsprechend § 76a des | 31 | Einziehung dient und eine solche Maßnahme entsprechend § 76a des | ||
29 | Strafgesetzbuchs selbständig angeordnet werden könnte. | 32 | Strafgesetzbuchs selbständig angeordnet werden könnte. | ||
30 | (3) Die Bewilligung von Ersuchen um Maßnahmen nach § 58 Abs. 3 und § 67 kann | 33 | (3) Die Bewilligung von Ersuchen um Maßnahmen nach § 58 Abs. 3 und § 67 kann | ||
31 | aufgeschoben werden, solange | 34 | aufgeschoben werden, solange | ||
32 | 1. | 35 | 1. | ||
33 | sie laufende strafrechtliche Ermittlungen beeinträchtigen könnte und | 36 | sie laufende strafrechtliche Ermittlungen beeinträchtigen könnte und | ||
34 | 2. | 37 | 2. | ||
35 | die das Ersuchen betreffenden Gegenstände für ein anderes Strafverfahren | 38 | die das Ersuchen betreffenden Gegenstände für ein anderes Strafverfahren | ||
36 | beschlagnahmt oder sonst sichergestellt sind. | 39 | beschlagnahmt oder sonst sichergestellt sind. |
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