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Minderheitenschutz | Minderheitenschutz | ||||
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f | 1 | (1) Auf Antrag eines Gläubigers oder, wenn der Schuldner keine natürliche | f | 1 | (1) Auf Antrag eines Gläubigers oder, wenn der Schuldner keine natürliche |
2 | Person ist, einer am Schuldner beteiligten Person ist die Bestätigung des | 2 | Person ist, einer am Schuldner beteiligten Person ist die Bestätigung des | ||
3 | Insolvenzplans zu versagen, wenn | 3 | Insolvenzplans zu versagen, wenn | ||
4 | 1. | 4 | 1. | ||
5 | der Antragsteller dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder | 5 | der Antragsteller dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder | ||
6 | zu Protokoll widersprochen hat und | 6 | zu Protokoll widersprochen hat und | ||
7 | 2. | 7 | 2. | ||
8 | der Antragsteller durch den Plan voraussichtlich schlechtergestellt wird, | 8 | der Antragsteller durch den Plan voraussichtlich schlechtergestellt wird, | ||
t | 9 | als er ohne einen Plan stünde. | t | 9 | als er ohne einen Plan stünde; ist der Schuldner eine natürliche Person, gilt § |
10 | 245a entsprechend. | ||||
10 | (2) Der Antrag ist nur zulässig, wenn der Antragsteller spätestens im | 11 | (2) Der Antrag ist nur zulässig, wenn der Antragsteller spätestens im | ||
11 | Abstimmungstermin glaubhaft macht, dass er durch den Plan voraussichtlich | 12 | Abstimmungstermin glaubhaft macht, dass er durch den Plan voraussichtlich | ||
12 | schlechtergestellt wird. | 13 | schlechtergestellt wird. | ||
13 | (3) Der Antrag ist abzuweisen, wenn im gestaltenden Teil des Plans Mittel | 14 | (3) Der Antrag ist abzuweisen, wenn im gestaltenden Teil des Plans Mittel | ||
14 | für den Fall bereitgestellt werden, dass ein Beteiligter eine | 15 | für den Fall bereitgestellt werden, dass ein Beteiligter eine | ||
15 | Schlechterstellung nachweist. Ob der Beteiligte einen Ausgleich aus diesen | 16 | Schlechterstellung nachweist. Ob der Beteiligte einen Ausgleich aus diesen | ||
16 | Mitteln erhält, ist außerhalb des Insolvenzverfahrens zu klären. | 17 | Mitteln erhält, ist außerhalb des Insolvenzverfahrens zu klären. |
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