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Bestellung des Insolvenzverwalters | Bestellung des Insolvenzverwalters | ||||
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t | 1 | Bestellung des Insolvenzverwalters | t | 1 | Bestellung des Insolvenzverwalters |
Bestellung des Insolvenzverwalters | Bestellung des Insolvenzverwalters | ||||
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f | 1 | (1) Zum Insolvenzverwalter ist eine für den jeweiligen Einzelfall geeignete, | f | 1 | (1) Zum Insolvenzverwalter ist eine für den jeweiligen Einzelfall geeignete, |
2 | insbesondere geschäftskundige und von den Gläubigern und dem Schuldner | 2 | insbesondere geschäftskundige und von den Gläubigern und dem Schuldner | ||
3 | unabhängige natürliche Person zu bestellen, die aus dem Kreis aller zur | 3 | unabhängige natürliche Person zu bestellen, die aus dem Kreis aller zur | ||
t | 4 | Übernahme von Insolvenzverwaltungen bereiten Personen auszuwählen ist. Die | t | 4 | Übernahme von Insolvenzverwaltungen bereiten Personen auszuwählen ist. Wer als |
5 | Bereitschaft zur Übernahme von Insolvenzverwaltungen kann auf bestimmte | 5 | Restrukturierungsbeauftragter oder Sanierungsmoderator in einer | ||
6 | Verfahren beschränkt werden. Die erforderliche Unabhängigkeit wird nicht schon | 6 | Restrukturierungssache des Schuldners tätig war, kann, wenn der Schuldner | ||
7 | dadurch ausgeschlossen, dass die Person | 7 | mindestens zwei der drei in § 22a Absatz 1 genannten Voraussetzungen erfüllt, | ||
8 | nur dann zum Insolvenzverwalter bestellt werden, wenn der vorläufige | ||||
9 | Gläubigerausschuss zustimmt. Die Bereitschaft zur Übernahme von | ||||
10 | Insolvenzverwaltungen kann auf bestimmte Verfahren beschränkt werden. Die | ||||
11 | erforderliche Unabhängigkeit wird nicht schon dadurch ausgeschlossen, dass die | ||||
12 | Person | ||||
8 | 1. | 13 | 1. | ||
9 | vom Schuldner oder von einem Gläubiger vorgeschlagen worden ist oder | 14 | vom Schuldner oder von einem Gläubiger vorgeschlagen worden ist oder | ||
10 | 2. | 15 | 2. | ||
11 | den Schuldner vor dem Eröffnungsantrag in allgemeiner Form über den Ablauf | 16 | den Schuldner vor dem Eröffnungsantrag in allgemeiner Form über den Ablauf | ||
12 | eines Insolvenzverfahrens und dessen Folgen beraten hat. | 17 | eines Insolvenzverfahrens und dessen Folgen beraten hat. | ||
13 | (2) Der Verwalter erhält eine Urkunde über seine Bestellung. Bei | 18 | (2) Der Verwalter erhält eine Urkunde über seine Bestellung. Bei | ||
14 | Beendigung seines Amtes hat er die Urkunde dem Insolvenzgericht zurückzugeben. | 19 | Beendigung seines Amtes hat er die Urkunde dem Insolvenzgericht zurückzugeben. |
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