f | (1) Beantragt der Schuldner die Eröffnung des Insolvenzverfahrens, so ist auch | f | (1) Beantragt der Schuldner die Eröffnung des Insolvenzverfahrens, so ist auch |
| die drohende Zahlungsunfähigkeit Eröffnungsgrund. | | die drohende Zahlungsunfähigkeit Eröffnungsgrund. |
| (2) Der Schuldner droht zahlungsunfähig zu werden, wenn er voraussichtlich | | (2) Der Schuldner droht zahlungsunfähig zu werden, wenn er voraussichtlich |
| nicht in der Lage sein wird, die bestehenden Zahlungspflichten im Zeitpunkt | | nicht in der Lage sein wird, die bestehenden Zahlungspflichten im Zeitpunkt |
t | der Fälligkeit zu erfüllen. | t | der Fälligkeit zu erfüllen. In aller Regel ist ein Prognosezeitraum von 24 |
| | | Monaten zugrunde zu legen. |
| (3) Wird bei einer juristischen Person oder einer Gesellschaft ohne | | (3) Wird bei einer juristischen Person oder einer Gesellschaft ohne |
| Rechtspersönlichkeit der Antrag nicht von allen Mitgliedern des | | Rechtspersönlichkeit der Antrag nicht von allen Mitgliedern des |
| Vertretungsorgans, allen persönlich haftenden Gesellschaftern oder allen | | Vertretungsorgans, allen persönlich haftenden Gesellschaftern oder allen |
| Abwicklern gestellt, so ist Absatz 1 nur anzuwenden, wenn der oder die | | Abwicklern gestellt, so ist Absatz 1 nur anzuwenden, wenn der oder die |
| Antragsteller zur Vertretung der juristischen Person oder der Gesellschaft | | Antragsteller zur Vertretung der juristischen Person oder der Gesellschaft |
| berechtigt sind. | | berechtigt sind. |