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Sie können sich § 74 IfSG auch vollständig in seiner damaligen Fassung ansehen.
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine in § 73 Absatz 1 oder Absatz 1a Nummer 1 bis 7, 11 bis 20, 22, 22a, 23 oder 24 bezeichnete vorsätzliche Handlung begeht und dadurch eine in § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 genannte Krankheit, einen in § 7 genannten Krankheitserreger oder eine in einer Rechtsverordnung nach § 15 Absatz 1 oder Absatz 3 genannte Krankheit oder einen dort genannten Krankheitserreger verbreitet.
(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine in § 73 Absatz 1a Nummer 8 bezeichnete Handlung begeht, indem er wissentlich eine Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 zur Täuschung im Rechtsverkehr nicht richtig dokumentiert.
Strafvorschriften | Strafvorschriften | ||||
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f | 1 | (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, | f | 1 | (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, |
t | 2 | wer eine in § 73 Absatz 1 oder Absatz 1a Nummer 1 bis 7, 11 bis 20, 22, 22a, | t | 2 | wer eine in § 73 Absatz 1 oder Absatz 1a Nummer 1 bis 7, 11, 11a, 12 bis 20, |
3 | 23 oder 24 bezeichnete vorsätzliche Handlung begeht und dadurch eine in § 6 | 3 | 22, 22a, 23 oder 24 bezeichnete vorsätzliche Handlung begeht und dadurch eine | ||
4 | Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 genannte Krankheit, einen in § 7 genannten | 4 | in § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 genannte Krankheit, einen in § 7 genannten | ||
5 | Krankheitserreger oder eine in einer Rechtsverordnung nach § 15 Absatz 1 oder | 5 | Krankheitserreger oder eine in einer Rechtsverordnung nach § 15 Absatz 1 oder | ||
6 | Absatz 3 genannte Krankheit oder einen dort genannten Krankheitserreger | 6 | Absatz 3 genannte Krankheit oder einen dort genannten Krankheitserreger | ||
7 | verbreitet. | 7 | verbreitet. | ||
8 | (2) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, | 8 | (2) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, | ||
9 | wer eine in § 73 Absatz 1a Nummer 8 bezeichnete Handlung begeht, indem er | 9 | wer eine in § 73 Absatz 1a Nummer 8 bezeichnete Handlung begeht, indem er | ||
10 | wissentlich eine Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 zur Täuschung | 10 | wissentlich eine Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 zur Täuschung | ||
11 | im Rechtsverkehr nicht richtig dokumentiert. | 11 | im Rechtsverkehr nicht richtig dokumentiert. |
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