Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 genannte Krankheit, einen in § 7 genannten
5
Krankheitserreger verbreitet.
5
Krankheitserreger oder eine in einer Rechtsverordnung nach § 15 Absatz 1 oder
6
Absatz 3 genannte Krankheit oder einen dort genannten Krankheitserreger
7
verbreitet.
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