Pflegeversicherung nicht unterliegen, haben gegenüber dem nach § 66 Absatz 1
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einen Anspruch auf Erstattung ihrer Aufwendungen für soziale Sicherung in
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Satz 1 zur Zahlung verpflichteten Land einen Anspruch auf Erstattung ihrer
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angemessenem Umfang. In den Fällen, in denen sie Netto-Arbeitsentgelt und
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Aufwendungen für soziale Sicherung in angemessenem Umfang. In den Fällen,
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Arbeitseinkommen aus einer Tätigkeit beziehen, die als Ersatz der verbotenen
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in denen sie Netto-Arbeitsentgelt und Arbeitseinkommen aus einer Tätigkeit
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Tätigkeit ausgeübt wird, mindert sich der Anspruch nach Satz 1 in dem
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beziehen, die als Ersatz der verbotenen Tätigkeit ausgeübt wird, mindert sich
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Verhältnis dieses Einkommens zur ungekürzten Entschädigung.
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der Anspruch nach Satz 1 in dem Verhältnis dieses Einkommens zur ungekürzten
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Entschädigung.
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