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Aufgaben des Umweltbundesamtes | Aufgaben des Umweltbundesamtes | ||||
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t | 1 | Aufgaben des Umweltbundesamtes | t | 1 | Aufgaben des Umweltbundesamtes |
Aufgaben des Umweltbundesamtes | Aufgaben des Umweltbundesamtes | ||||
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f | 1 | Das Umweltbundesamt hat im Rahmen dieses Gesetzes die Aufgabe, | f | 1 | Das Umweltbundesamt hat im Rahmen dieses Gesetzes die Aufgabe, |
2 | Konzeptionen zur Vorbeugung, Erkennung und Verhinderung der Weiterverbreitung | 2 | Konzeptionen zur Vorbeugung, Erkennung und Verhinderung der Weiterverbreitung | ||
3 | von durch Wasser übertragbaren Krankheiten zu entwickeln. Beim | 3 | von durch Wasser übertragbaren Krankheiten zu entwickeln. Beim | ||
4 | Umweltbundesamt können zur Erfüllung dieser Aufgaben beratende | 4 | Umweltbundesamt können zur Erfüllung dieser Aufgaben beratende | ||
5 | Fachkommissionen eingerichtet werden, die Empfehlungen zum Schutz der | 5 | Fachkommissionen eingerichtet werden, die Empfehlungen zum Schutz der | ||
6 | menschlichen Gesundheit hinsichtlich der Anforderungen an die Qualität des in | 6 | menschlichen Gesundheit hinsichtlich der Anforderungen an die Qualität des in | ||
7 | § 37 Abs. 1 und 2 bezeichneten Wassers sowie der insoweit notwendigen | 7 | § 37 Abs. 1 und 2 bezeichneten Wassers sowie der insoweit notwendigen | ||
8 | Maßnahmen abgeben können. Die Mitglieder dieser Kommissionen werden vom | 8 | Maßnahmen abgeben können. Die Mitglieder dieser Kommissionen werden vom | ||
9 | Bundesministerium für Gesundheit im Benehmen mit dem Bundesministerium für | 9 | Bundesministerium für Gesundheit im Benehmen mit dem Bundesministerium für | ||
n | 10 | Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit sowie im Benehmen mit den | n | 10 | Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit sowie im Benehmen mit den jeweils |
11 | jeweils zuständigen obersten Landesbehörden berufen. Vertreter des | 11 | zuständigen obersten Landesbehörden berufen. Vertreter des | ||
12 | Bundesministeriums für Gesundheit, des Bundesministeriums für Umwelt, | 12 | Bundesministeriums für Gesundheit, des Bundesministeriums für Umwelt, | ||
t | 13 | Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit und des Umweltbundesamtes nehmen mit | t | 13 | Naturschutz und nukleare Sicherheit und des Umweltbundesamtes nehmen mit |
14 | beratender Stimme an den Sitzungen teil. Weitere Vertreter von Bundes- und | 14 | beratender Stimme an den Sitzungen teil. Weitere Vertreter von Bundes- und | ||
15 | Landesbehörden können daran teilnehmen. | 15 | Landesbehörden können daran teilnehmen. |
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