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Pflicht zur Erstellung des Zahlungsberichts; Befreiungen | Pflicht zur Erstellung des Zahlungsberichts; Befreiungen | ||||
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t | 1 | Pflicht zur Erstellung des Zahlungsberichts; Befreiungen | t | 1 | Pflicht zur Erstellung des Zahlungsberichts; Befreiungen |
Pflicht zur Erstellung des Zahlungsberichts; Befreiungen | Pflicht zur Erstellung des Zahlungsberichts; Befreiungen | ||||
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f | 1 | (1) Kapitalgesellschaften im Sinne des § 341q haben jährlich einen | f | 1 | (1) Kapitalgesellschaften im Sinne des § 341q haben jährlich einen |
2 | Zahlungsbericht zu erstellen. | 2 | Zahlungsbericht zu erstellen. | ||
3 | (2) Ist die Kapitalgesellschaft in den von ihr oder einem anderen Unternehmen | 3 | (2) Ist die Kapitalgesellschaft in den von ihr oder einem anderen Unternehmen | ||
4 | mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen | 4 | mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen | ||
5 | Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erstellten | 5 | Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erstellten | ||
6 | Konzernzahlungsbericht einbezogen, braucht sie keinen Zahlungsbericht zu | 6 | Konzernzahlungsbericht einbezogen, braucht sie keinen Zahlungsbericht zu | ||
7 | erstellen. In diesem Fall hat die Kapitalgesellschaft im Anhang des | 7 | erstellen. In diesem Fall hat die Kapitalgesellschaft im Anhang des | ||
8 | Jahresabschlusses anzugeben, bei welchem Unternehmen sie in den | 8 | Jahresabschlusses anzugeben, bei welchem Unternehmen sie in den | ||
9 | Konzernzahlungsbericht einbezogen ist und wo dieser erhältlich ist. | 9 | Konzernzahlungsbericht einbezogen ist und wo dieser erhältlich ist. | ||
10 | (3) Hat die Kapitalgesellschaft einen Bericht im Einklang mit den | 10 | (3) Hat die Kapitalgesellschaft einen Bericht im Einklang mit den | ||
11 | Rechtsvorschriften eines Drittstaats, dessen Berichtspflichten die Europäische | 11 | Rechtsvorschriften eines Drittstaats, dessen Berichtspflichten die Europäische | ||
12 | Kommission im Verfahren nach Artikel 47 der Richtlinie 2013/34/EU als | 12 | Kommission im Verfahren nach Artikel 47 der Richtlinie 2013/34/EU als | ||
13 | gleichwertig bewertet hat, erstellt und diesen Bericht nach § 341w | 13 | gleichwertig bewertet hat, erstellt und diesen Bericht nach § 341w | ||
14 | offengelegt, braucht sie den Zahlungsbericht nicht zu erstellen. Auf die | 14 | offengelegt, braucht sie den Zahlungsbericht nicht zu erstellen. Auf die | ||
t | 15 | Offenlegung dieses Berichts ist § 325a Absatz 1 Satz 3 entsprechend | t | 15 | Offenlegung dieses Berichts ist § 325a Absatz 1 Satz 5 entsprechend |
16 | anzuwenden. | 16 | anzuwenden. |
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