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Erklärung zur Unternehmensführung | Erklärung zur Unternehmensführung | ||||
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t | 1 | Erklärung zur Unternehmensführung | t | 1 | Erklärung zur Unternehmensführung |
Erklärung zur Unternehmensführung | Erklärung zur Unternehmensführung | ||||
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f | 1 | (1) Börsennotierte Aktiengesellschaften sowie Aktiengesellschaften, die | f | 1 | (1) Börsennotierte Aktiengesellschaften sowie Aktiengesellschaften, die |
2 | ausschließlich andere Wertpapiere als Aktien zum Handel an einem organisierten | 2 | ausschließlich andere Wertpapiere als Aktien zum Handel an einem organisierten | ||
3 | Markt im Sinn des § 2 Absatz 11 des Wertpapierhandelsgesetzes ausgegeben haben | 3 | Markt im Sinn des § 2 Absatz 11 des Wertpapierhandelsgesetzes ausgegeben haben | ||
4 | und deren ausgegebene Aktien auf eigene Veranlassung über ein multilaterales | 4 | und deren ausgegebene Aktien auf eigene Veranlassung über ein multilaterales | ||
5 | Handelssystem im Sinn des § 2 Absatz 8 Satz 1 Nummer 8 des | 5 | Handelssystem im Sinn des § 2 Absatz 8 Satz 1 Nummer 8 des | ||
6 | Wertpapierhandelsgesetzes gehandelt werden, haben eine Erklärung zur | 6 | Wertpapierhandelsgesetzes gehandelt werden, haben eine Erklärung zur | ||
7 | Unternehmensführung in ihren Lagebericht aufzunehmen, die dort einen | 7 | Unternehmensführung in ihren Lagebericht aufzunehmen, die dort einen | ||
8 | gesonderten Abschnitt bildet. Sie kann auch auf der Internetseite der | 8 | gesonderten Abschnitt bildet. Sie kann auch auf der Internetseite der | ||
9 | Gesellschaft öffentlich zugänglich gemacht werden. In diesem Fall ist in den | 9 | Gesellschaft öffentlich zugänglich gemacht werden. In diesem Fall ist in den | ||
10 | Lagebericht eine Bezugnahme aufzunehmen, welche die Angabe der Internetseite | 10 | Lagebericht eine Bezugnahme aufzunehmen, welche die Angabe der Internetseite | ||
11 | enthält. | 11 | enthält. | ||
12 | (2) In die Erklärung zur Unternehmensführung sind aufzunehmen | 12 | (2) In die Erklärung zur Unternehmensführung sind aufzunehmen | ||
13 | 1. die Erklärung gemäß § 161 des Aktiengesetzes; | 13 | 1. die Erklärung gemäß § 161 des Aktiengesetzes; | ||
n | n | 14 | 2. eine Bezugnahme auf die Internetseite der Gesellschaft, auf der der | ||
15 | Vergütungsbericht über das letzte Geschäftsjahr und der Vermerk des | ||||
16 | Abschlussprüfers gemäß § 162 des Aktiengesetzes, das geltende Vergütungssystem | ||||
17 | gemäß § 87a Absatz 1 und 2 Satz 1 des Aktiengesetzes und der letzte | ||||
18 | Vergütungsbeschluss gemäß § 113 Absatz 3 des Aktiengesetzes öffentlich | ||||
19 | zugänglich gemacht werden; | ||||
14 | 2. relevante Angaben zu Unternehmensführungspraktiken, die über die | 20 | 3. relevante Angaben zu Unternehmensführungspraktiken, die über die | ||
15 | gesetzlichen Anforderungen hinaus angewandt werden, nebst Hinweis, wo sie | 21 | gesetzlichen Anforderungen hinaus angewandt werden, nebst Hinweis, wo sie | ||
16 | öffentlich zugänglich sind; | 22 | öffentlich zugänglich sind; | ||
n | 17 | 3. eine Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat sowie der | n | 23 | 4. eine Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat sowie der |
18 | Zusammensetzung und Arbeitsweise von deren Ausschüssen; sind die Informationen | 24 | Zusammensetzung und Arbeitsweise von deren Ausschüssen; sind die Informationen | ||
19 | auf der Internetseite der Gesellschaft öffentlich zugänglich, kann darauf | 25 | auf der Internetseite der Gesellschaft öffentlich zugänglich, kann darauf | ||
20 | verwiesen werden; | 26 | verwiesen werden; | ||
n | 21 | 4. bei börsennotierten Aktiengesellschaften die Festlegungen nach § 76 Absatz | n | 27 | 5. bei börsennotierten Aktiengesellschaften die Festlegungen nach § 76 Absatz |
22 | 4 und § 111 Absatz 5 des Aktiengesetzes und die Angabe, ob die festgelegten | 28 | 4 und § 111 Absatz 5 des Aktiengesetzes und die Angabe, ob die festgelegten | ||
23 | Zielgrößen während des Bezugszeitraums erreicht worden sind, und wenn nicht, | 29 | Zielgrößen während des Bezugszeitraums erreicht worden sind, und wenn nicht, | ||
24 | Angaben zu den Gründen; | 30 | Angaben zu den Gründen; | ||
n | 25 | 5. die Angabe, ob die Gesellschaft bei der Besetzung des Aufsichtsrats mit | n | 31 | 6. die Angabe, ob die Gesellschaft bei der Besetzung des Aufsichtsrats mit |
26 | Frauen und Männern jeweils Mindestanteile im Bezugszeitraum eingehalten hat, und | 32 | Frauen und Männern jeweils Mindestanteile im Bezugszeitraum eingehalten hat, und | ||
27 | wenn nicht, Angaben zu den Gründen, sofern es sich um folgende Gesellschaften | 33 | wenn nicht, Angaben zu den Gründen, sofern es sich um folgende Gesellschaften | ||
28 | handelt: | 34 | handelt: | ||
29 | 1. börsennotierte Aktiengesellschaften, die auf Grund von § 96 Absatz 2 und | 35 | 1. börsennotierte Aktiengesellschaften, die auf Grund von § 96 Absatz 2 und | ||
30 | 3 des Aktiengesetzes Mindestanteile einzuhalten haben oder | 36 | 3 des Aktiengesetzes Mindestanteile einzuhalten haben oder | ||
31 | 2. börsennotierte Europäische Gesellschaften (SE), die auf Grund von § 17 | 37 | 2. börsennotierte Europäische Gesellschaften (SE), die auf Grund von § 17 | ||
32 | Absatz 2 oder § 24 Absatz 3 des SE-Ausführungsgesetzes Mindestanteile | 38 | Absatz 2 oder § 24 Absatz 3 des SE-Ausführungsgesetzes Mindestanteile | ||
33 | einzuhalten haben; | 39 | einzuhalten haben; | ||
n | 34 | 6. bei Aktiengesellschaften im Sinne des Absatzes 1, die nach § 267 Absatz 3 | n | 40 | 7. bei Aktiengesellschaften im Sinne des Absatzes 1, die nach § 267 Absatz 3 |
35 | Satz 1 und Absatz 4 bis 5 große Kapitalgesellschaften sind, eine Beschreibung | 41 | Satz 1 und Absatz 4 bis 5 große Kapitalgesellschaften sind, eine Beschreibung | ||
36 | des Diversitätskonzepts, das im Hinblick auf die Zusammensetzung des | 42 | des Diversitätskonzepts, das im Hinblick auf die Zusammensetzung des | ||
37 | vertretungsberechtigten Organs und des Aufsichtsrats in Bezug auf Aspekte wie | 43 | vertretungsberechtigten Organs und des Aufsichtsrats in Bezug auf Aspekte wie | ||
38 | beispielsweise Alter, Geschlecht, Bildungs- oder Berufshintergrund verfolgt | 44 | beispielsweise Alter, Geschlecht, Bildungs- oder Berufshintergrund verfolgt | ||
39 | wird, sowie der Ziele dieses Diversitätskonzepts, der Art und Weise seiner | 45 | wird, sowie der Ziele dieses Diversitätskonzepts, der Art und Weise seiner | ||
40 | Umsetzung und der im Geschäftsjahr erreichten Ergebnisse. | 46 | Umsetzung und der im Geschäftsjahr erreichten Ergebnisse. | ||
41 | (3) Auf börsennotierte Kommanditgesellschaften auf Aktien sind die Absätze 1 | 47 | (3) Auf börsennotierte Kommanditgesellschaften auf Aktien sind die Absätze 1 | ||
42 | und 2 entsprechend anzuwenden. | 48 | und 2 entsprechend anzuwenden. | ||
43 | (4) Andere Unternehmen, deren Vertretungsorgan und Aufsichtsrat nach § 36 oder | 49 | (4) Andere Unternehmen, deren Vertretungsorgan und Aufsichtsrat nach § 36 oder | ||
44 | § 52 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung oder | 50 | § 52 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung oder | ||
t | 45 | nach § 76 Absatz 4 des Aktiengesetzes, auch in Verbindung mit § 34 Satz 2 und | t | 51 | nach § 76 Absatz 4 des Aktiengesetzes, auch in Verbindung mit § 188 Absatz 1 |
46 | § 35 Absatz 3 Satz 1 des Versicherungsaufsichtsgesetzes, oder nach § 111 | 52 | Satz 2 des Versicherungsaufsichtsgesetzes, oder nach § 111 Absatz 5 des | ||
47 | Absatz 5 des Aktiengesetzes, auch in Verbindung mit § 35 Absatz 3 Satz 1 des | 53 | Aktiengesetzes, auch in Verbindung mit § 189 Absatz 3 Satz 1 des | ||
48 | Versicherungsaufsichtsgesetzes, verpflichtet sind, Zielgrößen für den | 54 | Versicherungsaufsichtsgesetzes, verpflichtet sind, Zielgrößen für den | ||
49 | Frauenanteil und Fristen für deren Erreichung festzulegen, haben in ihrem | 55 | Frauenanteil und Fristen für deren Erreichung festzulegen, haben in ihrem | ||
50 | Lagebericht als gesonderten Abschnitt eine Erklärung zur Unternehmensführung | 56 | Lagebericht als gesonderten Abschnitt eine Erklärung zur Unternehmensführung | ||
51 | mit den Festlegungen und Angaben nach Absatz 2 Nummer 4 aufzunehmen; Absatz 1 | 57 | mit den Festlegungen und Angaben nach Absatz 2 Nummer 4 aufzunehmen; Absatz 1 | ||
52 | Satz 2 und 3 gilt entsprechend. Gesellschaften, die nicht zur Offenlegung | 58 | Satz 2 und 3 gilt entsprechend. Gesellschaften, die nicht zur Offenlegung | ||
53 | eines Lageberichts verpflichtet sind, haben eine Erklärung mit den | 59 | eines Lageberichts verpflichtet sind, haben eine Erklärung mit den | ||
54 | Festlegungen und Angaben nach Absatz 2 Nummer 4 zu erstellen und gemäß Absatz | 60 | Festlegungen und Angaben nach Absatz 2 Nummer 4 zu erstellen und gemäß Absatz | ||
55 | 1 Satz 2 zu veröffentlichen. Sie können diese Pflicht auch durch Offenlegung | 61 | 1 Satz 2 zu veröffentlichen. Sie können diese Pflicht auch durch Offenlegung | ||
56 | eines unter Berücksichtigung von Satz 1 erstellten Lageberichts erfüllen. | 62 | eines unter Berücksichtigung von Satz 1 erstellten Lageberichts erfüllen. | ||
57 | (5) Wenn eine Gesellschaft nach Absatz 2 Nummer 6, auch in Verbindung mit | 63 | (5) Wenn eine Gesellschaft nach Absatz 2 Nummer 6, auch in Verbindung mit | ||
58 | Absatz 3, kein Diversitätskonzept verfolgt, hat sie dies in der Erklärung zur | 64 | Absatz 3, kein Diversitätskonzept verfolgt, hat sie dies in der Erklärung zur | ||
59 | Unternehmensführung zu erläutern. | 65 | Unternehmensführung zu erläutern. |
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