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Sonstige Pflichtangaben | Sonstige Pflichtangaben | ||||
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f | 1 | Ferner sind im Anhang anzugeben: | f | 1 | Ferner sind im Anhang anzugeben: |
2 | 1. zu den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten | 2 | 1. zu den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten | ||
3 | 1. der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr | 3 | 1. der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr | ||
4 | als fünf Jahren, | 4 | als fünf Jahren, | ||
5 | 2. der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder | 5 | 2. der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder | ||
6 | ähnliche Rechte gesichert sind, unter Angabe von Art und Form der Sicherheiten; | 6 | ähnliche Rechte gesichert sind, unter Angabe von Art und Form der Sicherheiten; | ||
7 | 2. die Aufgliederung der in Nummer 1 verlangten Angaben für jeden Posten der | 7 | 2. die Aufgliederung der in Nummer 1 verlangten Angaben für jeden Posten der | ||
8 | Verbindlichkeiten nach dem vorgeschriebenen Gliederungsschema; | 8 | Verbindlichkeiten nach dem vorgeschriebenen Gliederungsschema; | ||
9 | 3. Art und Zweck sowie Risiken, Vorteile und finanzielle Auswirkungen von | 9 | 3. Art und Zweck sowie Risiken, Vorteile und finanzielle Auswirkungen von | ||
10 | nicht in der Bilanz enthaltenen Geschäften, soweit die Risiken und Vorteile | 10 | nicht in der Bilanz enthaltenen Geschäften, soweit die Risiken und Vorteile | ||
11 | wesentlich sind und die Offenlegung für die Beurteilung der Finanzlage des | 11 | wesentlich sind und die Offenlegung für die Beurteilung der Finanzlage des | ||
12 | Unternehmens erforderlich ist; | 12 | Unternehmens erforderlich ist; | ||
13 | 4. der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen, die nicht in | 13 | 4. der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen, die nicht in | ||
14 | der Bilanz enthalten sind und die nicht nach § 268 Absatz 7 oder Nummer 3 | 14 | der Bilanz enthalten sind und die nicht nach § 268 Absatz 7 oder Nummer 3 | ||
15 | anzugeben sind, sofern diese Angabe für die Beurteilung der Finanzlage von | 15 | anzugeben sind, sofern diese Angabe für die Beurteilung der Finanzlage von | ||
16 | Bedeutung ist; davon sind Verpflichtungen betreffend die Altersversorgung und | 16 | Bedeutung ist; davon sind Verpflichtungen betreffend die Altersversorgung und | ||
17 | Verpflichtungen gegenüber verbundenen oder assoziierten Unternehmen jeweils | 17 | Verpflichtungen gegenüber verbundenen oder assoziierten Unternehmen jeweils | ||
18 | gesondert anzugeben; | 18 | gesondert anzugeben; | ||
19 | 5. die Aufgliederung der Umsatzerlöse nach Tätigkeitsbereichen sowie nach | 19 | 5. die Aufgliederung der Umsatzerlöse nach Tätigkeitsbereichen sowie nach | ||
20 | geografisch bestimmten Märkten, soweit sich unter Berücksichtigung der | 20 | geografisch bestimmten Märkten, soweit sich unter Berücksichtigung der | ||
21 | Organisation des Verkaufs, der Vermietung oder Verpachtung von Produkten und der | 21 | Organisation des Verkaufs, der Vermietung oder Verpachtung von Produkten und der | ||
22 | Erbringung von Dienstleistungen der Kapitalgesellschaft die Tätigkeitsbereiche | 22 | Erbringung von Dienstleistungen der Kapitalgesellschaft die Tätigkeitsbereiche | ||
23 | und geografisch bestimmten Märkte untereinander erheblich unterscheiden; | 23 | und geografisch bestimmten Märkte untereinander erheblich unterscheiden; | ||
24 | 6. (weggefallen) | 24 | 6. (weggefallen) | ||
25 | 7. (weggefallen) | 25 | 7. (weggefallen) | ||
26 | 8. die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten | 26 | 8. die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten | ||
27 | Arbeitnehmer getrennt nach Gruppen; | 27 | Arbeitnehmer getrennt nach Gruppen; | ||
28 | 9. bei Anwendung des Umsatzkostenverfahrens (§ 275 Abs. 3) | 28 | 9. bei Anwendung des Umsatzkostenverfahrens (§ 275 Abs. 3) | ||
29 | 1. der Materialaufwand des Geschäftsjahrs, gegliedert nach § 275 Abs. 2 Nr. | 29 | 1. der Materialaufwand des Geschäftsjahrs, gegliedert nach § 275 Abs. 2 Nr. | ||
30 | 5, | 30 | 5, | ||
31 | 2. der Personalaufwand des Geschäftsjahrs, gegliedert nach § 275 Abs. 2 Nr. | 31 | 2. der Personalaufwand des Geschäftsjahrs, gegliedert nach § 275 Abs. 2 Nr. | ||
32 | 6; | 32 | 6; | ||
33 | 10. für die Mitglieder des Geschäftsführungsorgans, eines Aufsichtsrats, eines | 33 | 10. für die Mitglieder des Geschäftsführungsorgans, eines Aufsichtsrats, eines | ||
34 | Beirats oder einer ähnlichen Einrichtung jeweils für jede Personengruppe | 34 | Beirats oder einer ähnlichen Einrichtung jeweils für jede Personengruppe | ||
35 | 1. die für die Tätigkeit im Geschäftsjahr gewährten Gesamtbezüge (Gehälter, | 35 | 1. die für die Tätigkeit im Geschäftsjahr gewährten Gesamtbezüge (Gehälter, | ||
36 | Gewinnbeteiligungen, Bezugsrechte und sonstige aktienbasierte Vergütungen, | 36 | Gewinnbeteiligungen, Bezugsrechte und sonstige aktienbasierte Vergütungen, | ||
37 | Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte, Provisionen und Nebenleistungen | 37 | Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte, Provisionen und Nebenleistungen | ||
38 | jeder Art). In die Gesamtbezüge sind auch Bezüge einzurechnen, die nicht | 38 | jeder Art). In die Gesamtbezüge sind auch Bezüge einzurechnen, die nicht | ||
39 | ausgezahlt, sondern in Ansprüche anderer Art umgewandelt oder zur Erhöhung | 39 | ausgezahlt, sondern in Ansprüche anderer Art umgewandelt oder zur Erhöhung | ||
40 | anderer Ansprüche verwendet werden. Außer den Bezügen für das Geschäftsjahr sind | 40 | anderer Ansprüche verwendet werden. Außer den Bezügen für das Geschäftsjahr sind | ||
41 | die weiteren Bezüge anzugeben, die im Geschäftsjahr gewährt, bisher aber in | 41 | die weiteren Bezüge anzugeben, die im Geschäftsjahr gewährt, bisher aber in | ||
42 | keinem Jahresabschluss angegeben worden sind. Bezugsrechte und sonstige | 42 | keinem Jahresabschluss angegeben worden sind. Bezugsrechte und sonstige | ||
43 | aktienbasierte Vergütungen sind mit ihrer Anzahl und dem beizulegenden Zeitwert | 43 | aktienbasierte Vergütungen sind mit ihrer Anzahl und dem beizulegenden Zeitwert | ||
44 | zum Zeitpunkt ihrer Gewährung anzugeben; spätere Wertveränderungen, die auf | 44 | zum Zeitpunkt ihrer Gewährung anzugeben; spätere Wertveränderungen, die auf | ||
t | 45 | einer Änderung der Ausübungsbedingungen beruhen, sind zu berücksichtigen. Bei | t | 45 | einer Änderung der Ausübungsbedingungen beruhen, sind zu berücksichtigen; |
46 | einer börsennotierten Aktiengesellschaft sind zusätzlich unter Namensnennung die | ||||
47 | Bezüge jedes einzelnen Vorstandsmitglieds, aufgeteilt nach erfolgsunabhängigen | ||||
48 | und erfolgsbezogenen Komponenten sowie Komponenten mit langfristiger | ||||
49 | Anreizwirkung, gesondert anzugeben. Dies gilt auch für: | ||||
50 | 1. Leistungen, die dem Vorstandsmitglied für den Fall einer vorzeitigen | ||||
51 | Beendigung seiner Tätigkeit zugesagt worden sind; | ||||
52 | 2. Leistungen, die dem Vorstandsmitglied für den Fall der regulären | ||||
53 | Beendigung seiner Tätigkeit zugesagt worden sind, mit ihrem Barwert, sowie den | ||||
54 | von der Gesellschaft während des Geschäftsjahrs hierfür aufgewandten oder | ||||
55 | zurückgestellten Betrag; | ||||
56 | 3. während des Geschäftsjahrs vereinbarte Änderungen dieser Zusagen; | ||||
57 | 4. Leistungen, die einem früheren Vorstandsmitglied, das seine Tätigkeit | ||||
58 | im Laufe des Geschäftsjahrs beendet hat, in diesem Zusammenhang zugesagt und im | ||||
59 | Laufe des Geschäftsjahrs gewährt worden sind. | ||||
60 | Leistungen, die dem einzelnen Vorstandsmitglied von einem Dritten im Hinblick | ||||
61 | auf seine Tätigkeit als Vorstandsmitglied zugesagt oder im Geschäftsjahr | ||||
62 | gewährt worden sind, sind ebenfalls anzugeben. Enthält der Jahresabschluss | ||||
63 | weitergehende Angaben zu bestimmten Bezügen, sind auch diese zusätzlich | ||||
64 | einzeln anzugeben; | ||||
65 | 2. die Gesamtbezüge (Abfindungen, Ruhegehälter, Hinterbliebenenbezüge und | ||||
66 | Leistungen verwandter Art) der früheren Mitglieder der bezeichneten Organe und | ||||
67 | ihrer Hinterbliebenen. Buchstabe a Satz 2 und 3 ist entsprechend anzuwenden. | ||||
68 | Ferner ist der Betrag der für diese Personengruppe gebildeten Rückstellungen für | ||||
69 | laufende Pensionen und Anwartschaften auf Pensionen und der Betrag der für diese | ||||
70 | Verpflichtungen nicht gebildeten Rückstellungen anzugeben; | ||||
71 | 3. die gewährten Vorschüsse und Kredite unter Angabe der Zinssätze, der | ||||
72 | wesentlichen Bedingungen und der gegebenenfalls im Geschäftsjahr zurückgezahlten | ||||
73 | oder erlassenen Beträge sowie die zugunsten dieser Personen eingegangenen | ||||
74 | Haftungsverhältnisse; | ||||
75 | 11. alle Mitglieder des Geschäftsführungsorgans und eines Aufsichtsrats, auch | 46 | 11. alle Mitglieder des Geschäftsführungsorgans und eines Aufsichtsrats, auch | ||
76 | wenn sie im Geschäftsjahr oder später ausgeschieden sind, mit dem Familiennamen | 47 | wenn sie im Geschäftsjahr oder später ausgeschieden sind, mit dem Familiennamen | ||
77 | und mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen, einschließlich des ausgeübten | 48 | und mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen, einschließlich des ausgeübten | ||
78 | Berufs und bei börsennotierten Gesellschaften auch der Mitgliedschaft in | 49 | Berufs und bei börsennotierten Gesellschaften auch der Mitgliedschaft in | ||
79 | Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 des | 50 | Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 des | ||
80 | Aktiengesetzes. Der Vorsitzende eines Aufsichtsrats, seine Stellvertreter und | 51 | Aktiengesetzes. Der Vorsitzende eines Aufsichtsrats, seine Stellvertreter und | ||
81 | ein etwaiger Vorsitzender des Geschäftsführungsorgans sind als solche zu | 52 | ein etwaiger Vorsitzender des Geschäftsführungsorgans sind als solche zu | ||
82 | bezeichnen; | 53 | bezeichnen; | ||
83 | 12. Name und Sitz anderer Unternehmen, die Höhe des Anteils am Kapital, das | 54 | 12. Name und Sitz anderer Unternehmen, die Höhe des Anteils am Kapital, das | ||
84 | Eigenkapital und das Ergebnis des letzten Geschäftsjahrs dieser Unternehmen, für | 55 | Eigenkapital und das Ergebnis des letzten Geschäftsjahrs dieser Unternehmen, für | ||
85 | das ein Jahresabschluss vorliegt, soweit es sich um Beteiligungen im Sinne des § | 56 | das ein Jahresabschluss vorliegt, soweit es sich um Beteiligungen im Sinne des § | ||
86 | 271 Absatz 1 handelt oder ein solcher Anteil von einer Person für Rechnung der | 57 | 271 Absatz 1 handelt oder ein solcher Anteil von einer Person für Rechnung der | ||
87 | Kapitalgesellschaft gehalten wird; | 58 | Kapitalgesellschaft gehalten wird; | ||
88 | 13. Name, Sitz und Rechtsform der Unternehmen, deren unbeschränkt haftender | 59 | 13. Name, Sitz und Rechtsform der Unternehmen, deren unbeschränkt haftender | ||
89 | Gesellschafter die Kapitalgesellschaft ist; | 60 | Gesellschafter die Kapitalgesellschaft ist; | ||
90 | 14. von börsennotierten Kapitalgesellschaften sind alle Beteiligungen an | 61 | 14. von börsennotierten Kapitalgesellschaften sind alle Beteiligungen an | ||
91 | großen Kapitalgesellschaften anzugeben, die 5 Prozent der Stimmrechte | 62 | großen Kapitalgesellschaften anzugeben, die 5 Prozent der Stimmrechte | ||
92 | überschreiten; | 63 | überschreiten; | ||
93 | 15. Rückstellungen, die in der Bilanz unter dem Posten "sonstige | 64 | 15. Rückstellungen, die in der Bilanz unter dem Posten "sonstige | ||
94 | Rückstellungen" nicht gesondert ausgewiesen werden, sind zu erläutern, wenn sie | 65 | Rückstellungen" nicht gesondert ausgewiesen werden, sind zu erläutern, wenn sie | ||
95 | einen nicht unerheblichen Umfang haben; | 66 | einen nicht unerheblichen Umfang haben; | ||
96 | 16. jeweils eine Erläuterung des Zeitraums, über den ein entgeltlich | 67 | 16. jeweils eine Erläuterung des Zeitraums, über den ein entgeltlich | ||
97 | erworbener Geschäfts- oder Firmenwert abgeschrieben wird; | 68 | erworbener Geschäfts- oder Firmenwert abgeschrieben wird; | ||
98 | 17. Name und Sitz des Mutterunternehmens der Kapitalgesellschaft, das den | 69 | 17. Name und Sitz des Mutterunternehmens der Kapitalgesellschaft, das den | ||
99 | Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen aufstellt, sowie der Ort, | 70 | Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen aufstellt, sowie der Ort, | ||
100 | wo der von diesem Mutterunternehmen aufgestellte Konzernabschluss erhältlich | 71 | wo der von diesem Mutterunternehmen aufgestellte Konzernabschluss erhältlich | ||
101 | ist; | 72 | ist; | ||
102 | 18. Name und Sitz des Mutterunternehmens der Kapitalgesellschaft, das den | 73 | 18. Name und Sitz des Mutterunternehmens der Kapitalgesellschaft, das den | ||
103 | Konzernabschluss für den kleinsten Kreis von Unternehmen aufstellt, sowie der | 74 | Konzernabschluss für den kleinsten Kreis von Unternehmen aufstellt, sowie der | ||
104 | Ort, wo der von diesem Mutterunternehmen aufgestellte Konzernabschluss | 75 | Ort, wo der von diesem Mutterunternehmen aufgestellte Konzernabschluss | ||
105 | erhältlich ist; | 76 | erhältlich ist; | ||
106 | 19. soweit es sich um den Anhang des Jahresabschlusses einer | 77 | 19. soweit es sich um den Anhang des Jahresabschlusses einer | ||
107 | Personenhandelsgesellschaft im Sinne des § 264a Abs. 1 handelt, Name und Sitz | 78 | Personenhandelsgesellschaft im Sinne des § 264a Abs. 1 handelt, Name und Sitz | ||
108 | der Gesellschaften, die persönlich haftende Gesellschafter sind, sowie deren | 79 | der Gesellschaften, die persönlich haftende Gesellschafter sind, sowie deren | ||
109 | gezeichnetes Kapital; | 80 | gezeichnetes Kapital; | ||
110 | 20. das Bestehen von Genussscheinen, Genussrechten, | 81 | 20. das Bestehen von Genussscheinen, Genussrechten, | ||
111 | Wandelschuldverschreibungen, Optionsscheinen, Optionen, Besserungsscheinen oder | 82 | Wandelschuldverschreibungen, Optionsscheinen, Optionen, Besserungsscheinen oder | ||
112 | vergleichbaren Wertpapieren oder Rechten, unter Angabe der Anzahl und der | 83 | vergleichbaren Wertpapieren oder Rechten, unter Angabe der Anzahl und der | ||
113 | Rechte, die sie verbriefen; | 84 | Rechte, die sie verbriefen; | ||
114 | 21. dass die nach § 161 des Aktiengesetzes vorgeschriebene Erklärung abgegeben | 85 | 21. dass die nach § 161 des Aktiengesetzes vorgeschriebene Erklärung abgegeben | ||
115 | und wo sie öffentlich zugänglich gemacht worden ist; | 86 | und wo sie öffentlich zugänglich gemacht worden ist; | ||
116 | 22. das von dem Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete | 87 | 22. das von dem Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete | ||
117 | Gesamthonorar, aufgeschlüsselt in das Honorar für | 88 | Gesamthonorar, aufgeschlüsselt in das Honorar für | ||
118 | 1. die Abschlussprüfungsleistungen, | 89 | 1. die Abschlussprüfungsleistungen, | ||
119 | 2. andere Bestätigungsleistungen, | 90 | 2. andere Bestätigungsleistungen, | ||
120 | 3. Steuerberatungsleistungen, | 91 | 3. Steuerberatungsleistungen, | ||
121 | 4. sonstige Leistungen, | 92 | 4. sonstige Leistungen, | ||
122 | soweit die Angaben nicht in einem das Unternehmen einbeziehenden | 93 | soweit die Angaben nicht in einem das Unternehmen einbeziehenden | ||
123 | Konzernabschluss enthalten sind; | 94 | Konzernabschluss enthalten sind; | ||
124 | 23. für zu den Finanzanlagen (§ 266 Abs. 2 A. III.) gehörende | 95 | 23. für zu den Finanzanlagen (§ 266 Abs. 2 A. III.) gehörende | ||
125 | Finanzinstrumente, die über ihrem beizulegenden Zeitwert ausgewiesen werden, da | 96 | Finanzinstrumente, die über ihrem beizulegenden Zeitwert ausgewiesen werden, da | ||
126 | eine außerplanmäßige Abschreibung nach § 253 Absatz 3 Satz 6 unterblieben ist, | 97 | eine außerplanmäßige Abschreibung nach § 253 Absatz 3 Satz 6 unterblieben ist, | ||
127 | 1. der Buchwert und der beizulegende Zeitwert der einzelnen | 98 | 1. der Buchwert und der beizulegende Zeitwert der einzelnen | ||
128 | Vermögensgegenstände oder angemessener Gruppierungen sowie | 99 | Vermögensgegenstände oder angemessener Gruppierungen sowie | ||
129 | 2. die Gründe für das Unterlassen der Abschreibung einschließlich der | 100 | 2. die Gründe für das Unterlassen der Abschreibung einschließlich der | ||
130 | Anhaltspunkte, die darauf hindeuten, dass die Wertminderung voraussichtlich | 101 | Anhaltspunkte, die darauf hindeuten, dass die Wertminderung voraussichtlich | ||
131 | nicht von Dauer ist; | 102 | nicht von Dauer ist; | ||
132 | 24. für jede Kategorie nicht zum beizulegenden Zeitwert bilanzierter | 103 | 24. für jede Kategorie nicht zum beizulegenden Zeitwert bilanzierter | ||
133 | derivativer Finanzinstrumente | 104 | derivativer Finanzinstrumente | ||
134 | 1. deren Art und Umfang, | 105 | 1. deren Art und Umfang, | ||
135 | 2. deren beizulegender Zeitwert, soweit er sich nach § 255 Abs. 4 | 106 | 2. deren beizulegender Zeitwert, soweit er sich nach § 255 Abs. 4 | ||
136 | verlässlich ermitteln lässt, unter Angabe der angewandten Bewertungsmethode, | 107 | verlässlich ermitteln lässt, unter Angabe der angewandten Bewertungsmethode, | ||
137 | 3. deren Buchwert und der Bilanzposten, in welchem der Buchwert, soweit | 108 | 3. deren Buchwert und der Bilanzposten, in welchem der Buchwert, soweit | ||
138 | vorhanden, erfasst ist, sowie | 109 | vorhanden, erfasst ist, sowie | ||
139 | 4. die Gründe dafür, warum der beizulegende Zeitwert nicht bestimmt werden | 110 | 4. die Gründe dafür, warum der beizulegende Zeitwert nicht bestimmt werden | ||
140 | kann; | 111 | kann; | ||
141 | 25. für mit dem beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente | 112 | 25. für mit dem beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente | ||
142 | 1. die grundlegenden Annahmen, die der Bestimmung des beizulegenden | 113 | 1. die grundlegenden Annahmen, die der Bestimmung des beizulegenden | ||
143 | Zeitwertes mit Hilfe allgemein anerkannter Bewertungsmethoden zugrunde gelegt | 114 | Zeitwertes mit Hilfe allgemein anerkannter Bewertungsmethoden zugrunde gelegt | ||
144 | wurden, sowie | 115 | wurden, sowie | ||
145 | 2. Umfang und Art jeder Kategorie derivativer Finanzinstrumente | 116 | 2. Umfang und Art jeder Kategorie derivativer Finanzinstrumente | ||
146 | einschließlich der wesentlichen Bedingungen, welche die Höhe, den Zeitpunkt und | 117 | einschließlich der wesentlichen Bedingungen, welche die Höhe, den Zeitpunkt und | ||
147 | die Sicherheit künftiger Zahlungsströme beeinflussen können; | 118 | die Sicherheit künftiger Zahlungsströme beeinflussen können; | ||
148 | 26. zumindest die nicht zu marktüblichen Bedingungen zustande gekommenen | 119 | 26. zumindest die nicht zu marktüblichen Bedingungen zustande gekommenen | ||
149 | Geschäfte, soweit sie wesentlich sind, mit nahe stehenden Unternehmen und | 120 | Geschäfte, soweit sie wesentlich sind, mit nahe stehenden Unternehmen und | ||
150 | Personen, einschließlich Angaben zur Art der Beziehung, zum Wert der Geschäfte | 121 | Personen, einschließlich Angaben zur Art der Beziehung, zum Wert der Geschäfte | ||
151 | sowie weiterer Angaben, die für die Beurteilung der Finanzlage notwendig sind; | 122 | sowie weiterer Angaben, die für die Beurteilung der Finanzlage notwendig sind; | ||
152 | ausgenommen sind Geschäfte mit und zwischen mittel- oder unmittelbar in | 123 | ausgenommen sind Geschäfte mit und zwischen mittel- oder unmittelbar in | ||
153 | 100-prozentigem Anteilsbesitz stehenden in einen Konzernabschluss einbezogenen | 124 | 100-prozentigem Anteilsbesitz stehenden in einen Konzernabschluss einbezogenen | ||
154 | Unternehmen; Angaben über Geschäfte können nach Geschäftsarten zusammengefasst | 125 | Unternehmen; Angaben über Geschäfte können nach Geschäftsarten zusammengefasst | ||
155 | werden, sofern die getrennte Angabe für die Beurteilung der Auswirkungen auf die | 126 | werden, sofern die getrennte Angabe für die Beurteilung der Auswirkungen auf die | ||
156 | Finanzlage nicht notwendig ist; | 127 | Finanzlage nicht notwendig ist; | ||
157 | 27. im Fall der Aktivierung nach § 248 Abs. 2 der Gesamtbetrag der Forschungs- | 128 | 27. im Fall der Aktivierung nach § 248 Abs. 2 der Gesamtbetrag der Forschungs- | ||
158 | und Entwicklungskosten des Geschäftsjahrs sowie der davon auf die selbst | 129 | und Entwicklungskosten des Geschäftsjahrs sowie der davon auf die selbst | ||
159 | geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens entfallende | 130 | geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens entfallende | ||
160 | Betrag; | 131 | Betrag; | ||
161 | 28. bei Anwendung des § 254, | 132 | 28. bei Anwendung des § 254, | ||
162 | 1. mit welchem Betrag jeweils Vermögensgegenstände, Schulden, schwebende | 133 | 1. mit welchem Betrag jeweils Vermögensgegenstände, Schulden, schwebende | ||
163 | Geschäfte und mit hoher Wahrscheinlichkeit erwartete Transaktionen zur | 134 | Geschäfte und mit hoher Wahrscheinlichkeit erwartete Transaktionen zur | ||
164 | Absicherung welcher Risiken in welche Arten von Bewertungseinheiten einbezogen | 135 | Absicherung welcher Risiken in welche Arten von Bewertungseinheiten einbezogen | ||
165 | sind sowie die Höhe der mit Bewertungseinheiten abgesicherten Risiken, | 136 | sind sowie die Höhe der mit Bewertungseinheiten abgesicherten Risiken, | ||
166 | 2. für die jeweils abgesicherten Risiken, warum, in welchem Umfang und für | 137 | 2. für die jeweils abgesicherten Risiken, warum, in welchem Umfang und für | ||
167 | welchen Zeitraum sich die gegenläufigen Wertänderungen oder Zahlungsströme | 138 | welchen Zeitraum sich die gegenläufigen Wertänderungen oder Zahlungsströme | ||
168 | künftig voraussichtlich ausgleichen einschließlich der Methode der Ermittlung, | 139 | künftig voraussichtlich ausgleichen einschließlich der Methode der Ermittlung, | ||
169 | 3. eine Erläuterung der mit hoher Wahrscheinlichkeit erwarteten | 140 | 3. eine Erläuterung der mit hoher Wahrscheinlichkeit erwarteten | ||
170 | Transaktionen, die in Bewertungseinheiten einbezogen wurden, | 141 | Transaktionen, die in Bewertungseinheiten einbezogen wurden, | ||
171 | soweit die Angaben nicht im Lagebericht gemacht werden; | 142 | soweit die Angaben nicht im Lagebericht gemacht werden; | ||
172 | 29. zu den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen das | 143 | 29. zu den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen das | ||
173 | angewandte versicherungsmathematische Berechnungsverfahren sowie die | 144 | angewandte versicherungsmathematische Berechnungsverfahren sowie die | ||
174 | grundlegenden Annahmen der Berechnung, wie Zinssatz, erwartete Lohn- und | 145 | grundlegenden Annahmen der Berechnung, wie Zinssatz, erwartete Lohn- und | ||
175 | Gehaltssteigerungen und zugrunde gelegte Sterbetafeln; | 146 | Gehaltssteigerungen und zugrunde gelegte Sterbetafeln; | ||
176 | 30. im Fall der Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden nach § 246 | 147 | 30. im Fall der Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden nach § 246 | ||
177 | Abs. 2 Satz 2 die Anschaffungskosten und der beizulegende Zeitwert der | 148 | Abs. 2 Satz 2 die Anschaffungskosten und der beizulegende Zeitwert der | ||
178 | verrechneten Vermögensgegenstände, der Erfüllungsbetrag der verrechneten | 149 | verrechneten Vermögensgegenstände, der Erfüllungsbetrag der verrechneten | ||
179 | Schulden sowie die verrechneten Aufwendungen und Erträge; Nummer 20 Buchstabe a | 150 | Schulden sowie die verrechneten Aufwendungen und Erträge; Nummer 20 Buchstabe a | ||
180 | ist entsprechend anzuwenden; | 151 | ist entsprechend anzuwenden; | ||
181 | 31. zu Anteilen an Sondervermögen im Sinn des § 1 Absatz 10 des | 152 | 31. zu Anteilen an Sondervermögen im Sinn des § 1 Absatz 10 des | ||
182 | Kapitalanlagegesetzbuchs oder Anlageaktien an Investmentaktiengesellschaften mit | 153 | Kapitalanlagegesetzbuchs oder Anlageaktien an Investmentaktiengesellschaften mit | ||
183 | veränderlichem Kapital im Sinn der §§ 108 bis 123 des Kapitalanlagegesetzbuchs | 154 | veränderlichem Kapital im Sinn der §§ 108 bis 123 des Kapitalanlagegesetzbuchs | ||
184 | oder vergleichbaren EU-Investmentvermögen oder vergleichbaren ausländischen | 155 | oder vergleichbaren EU-Investmentvermögen oder vergleichbaren ausländischen | ||
185 | Investmentvermögen von mehr als dem zehnten Teil, aufgegliedert nach | 156 | Investmentvermögen von mehr als dem zehnten Teil, aufgegliedert nach | ||
186 | Anlagezielen, deren Wert im Sinn der §§ 168, 278 des Kapitalanlagegesetzbuchs | 157 | Anlagezielen, deren Wert im Sinn der §§ 168, 278 des Kapitalanlagegesetzbuchs | ||
187 | oder des § 36 des Investmentgesetzes in der bis zum 21. Juli 2013 geltenden | 158 | oder des § 36 des Investmentgesetzes in der bis zum 21. Juli 2013 geltenden | ||
188 | Fassung oder vergleichbarer ausländischer Vorschriften über die Ermittlung des | 159 | Fassung oder vergleichbarer ausländischer Vorschriften über die Ermittlung des | ||
189 | Marktwertes, die Differenz zum Buchwert und die für das Geschäftsjahr erfolgte | 160 | Marktwertes, die Differenz zum Buchwert und die für das Geschäftsjahr erfolgte | ||
190 | Ausschüttung sowie Beschränkungen in der Möglichkeit der täglichen Rückgabe; | 161 | Ausschüttung sowie Beschränkungen in der Möglichkeit der täglichen Rückgabe; | ||
191 | darüber hinaus die Gründe dafür, dass eine Abschreibung gemäß § 253 Absatz 3 | 162 | darüber hinaus die Gründe dafür, dass eine Abschreibung gemäß § 253 Absatz 3 | ||
192 | Satz 6 unterblieben ist, einschließlich der Anhaltspunkte, die darauf hindeuten, | 163 | Satz 6 unterblieben ist, einschließlich der Anhaltspunkte, die darauf hindeuten, | ||
193 | dass die Wertminderung voraussichtlich nicht von Dauer ist; Nummer 18 ist | 164 | dass die Wertminderung voraussichtlich nicht von Dauer ist; Nummer 18 ist | ||
194 | insoweit nicht anzuwenden; | 165 | insoweit nicht anzuwenden; | ||
195 | 32. für nach § 268 Abs. 7 im Anhang ausgewiesene Verbindlichkeiten und | 166 | 32. für nach § 268 Abs. 7 im Anhang ausgewiesene Verbindlichkeiten und | ||
196 | Haftungsverhältnisse die Gründe der Einschätzung des Risikos der | 167 | Haftungsverhältnisse die Gründe der Einschätzung des Risikos der | ||
197 | Inanspruchnahme; | 168 | Inanspruchnahme; | ||
198 | 33. der Gesamtbetrag der Beträge im Sinn des § 268 Abs. 8, aufgegliedert in | 169 | 33. der Gesamtbetrag der Beträge im Sinn des § 268 Abs. 8, aufgegliedert in | ||
199 | Beträge aus der Aktivierung selbst geschaffener immaterieller | 170 | Beträge aus der Aktivierung selbst geschaffener immaterieller | ||
200 | Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, Beträge aus der Aktivierung latenter | 171 | Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, Beträge aus der Aktivierung latenter | ||
201 | Steuern und aus der Aktivierung von Vermögensgegenständen zum beizulegenden | 172 | Steuern und aus der Aktivierung von Vermögensgegenständen zum beizulegenden | ||
202 | Zeitwert; | 173 | Zeitwert; | ||
203 | 34. auf welchen Differenzen oder steuerlichen Verlustvorträgen die latenten | 174 | 34. auf welchen Differenzen oder steuerlichen Verlustvorträgen die latenten | ||
204 | Steuern beruhen und mit welchen Steuersätzen die Bewertung erfolgt ist; | 175 | Steuern beruhen und mit welchen Steuersätzen die Bewertung erfolgt ist; | ||
205 | 35. wenn latente Steuerschulden in der Bilanz angesetzt werden, die latenten | 176 | 35. wenn latente Steuerschulden in der Bilanz angesetzt werden, die latenten | ||
206 | Steuersalden am Ende des Geschäftsjahrs und die im Laufe des Geschäftsjahrs | 177 | Steuersalden am Ende des Geschäftsjahrs und die im Laufe des Geschäftsjahrs | ||
207 | erfolgten Änderungen dieser Salden; | 178 | erfolgten Änderungen dieser Salden; | ||
208 | 36. jeweils der Betrag und die Art der einzelnen Erträge und Aufwendungen von | 179 | 36. jeweils der Betrag und die Art der einzelnen Erträge und Aufwendungen von | ||
209 | außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung, soweit die | 180 | außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung, soweit die | ||
210 | Beträge nicht von untergeordneter Bedeutung sind; | 181 | Beträge nicht von untergeordneter Bedeutung sind; | ||
211 | 37. eine Erläuterung der einzelnen Erträge und Aufwendungen hinsichtlich ihres | 182 | 37. eine Erläuterung der einzelnen Erträge und Aufwendungen hinsichtlich ihres | ||
212 | Betrags und ihrer Art, die einem anderen Geschäftsjahr zuzurechnen sind, soweit | 183 | Betrags und ihrer Art, die einem anderen Geschäftsjahr zuzurechnen sind, soweit | ||
213 | die Beträge nicht von untergeordneter Bedeutung sind; | 184 | die Beträge nicht von untergeordneter Bedeutung sind; | ||
214 | 38. Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahrs | 185 | 38. Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahrs | ||
215 | eingetreten und weder in der Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz | 186 | eingetreten und weder in der Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz | ||
216 | berücksichtigt sind, unter Angabe ihrer Art und ihrer finanziellen Auswirkungen; | 187 | berücksichtigt sind, unter Angabe ihrer Art und ihrer finanziellen Auswirkungen; | ||
217 | 39. der Vorschlag für die Verwendung des Ergebnisses oder der Beschluss über | 188 | 39. der Vorschlag für die Verwendung des Ergebnisses oder der Beschluss über | ||
218 | seine Verwendung. | 189 | seine Verwendung. |
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