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Inhalt des Konzernlageberichts | Inhalt des Konzernlageberichts | ||||
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t | 1 | Inhalt des Konzernlageberichts | t | 1 | Inhalt des Konzernlageberichts |
Inhalt des Konzernlageberichts | Inhalt des Konzernlageberichts | ||||
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f | 1 | (1) Im Konzernlagebericht sind der Geschäftsverlauf einschließlich des | f | 1 | (1) Im Konzernlagebericht sind der Geschäftsverlauf einschließlich des |
2 | Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so darzustellen, dass ein den | 2 | Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so darzustellen, dass ein den | ||
3 | tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird. Er hat | 3 | tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird. Er hat | ||
4 | eine ausgewogene und umfassende, dem Umfang und der Komplexität der | 4 | eine ausgewogene und umfassende, dem Umfang und der Komplexität der | ||
5 | Geschäftstätigkeit entsprechende Analyse des Geschäftsverlaufs und der Lage | 5 | Geschäftstätigkeit entsprechende Analyse des Geschäftsverlaufs und der Lage | ||
6 | des Konzerns zu enthalten. In die Analyse sind die für die | 6 | des Konzerns zu enthalten. In die Analyse sind die für die | ||
7 | Geschäftstätigkeit bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren | 7 | Geschäftstätigkeit bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren | ||
8 | einzubeziehen und unter Bezugnahme auf die im Konzernabschluss ausgewiesenen | 8 | einzubeziehen und unter Bezugnahme auf die im Konzernabschluss ausgewiesenen | ||
9 | Beträge und Angaben zu erläutern. Ferner ist im Konzernlagebericht die | 9 | Beträge und Angaben zu erläutern. Ferner ist im Konzernlagebericht die | ||
10 | voraussichtliche Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken zu | 10 | voraussichtliche Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken zu | ||
11 | beurteilen und zu erläutern; zugrunde liegende Annahmen sind anzugeben. Die | 11 | beurteilen und zu erläutern; zugrunde liegende Annahmen sind anzugeben. Die | ||
t | 12 | Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs eines Mutterunternehmens im | t | 12 | Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs eines Mutterunternehmens, |
13 | Sinne des § 297 Abs. 2 Satz 4 haben zu versichern, dass nach bestem Wissen im | 13 | das als Inlandsemittent (§ 2 Absatz 14 des Wertpapierhandelsgesetzes) | ||
14 | Wertpapiere (§ 2 Absatz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes) begibt und keine | ||||
15 | Kapitalgesellschaft im Sinne des § 327a ist, haben in einer dem | ||||
16 | Konzernlagebericht beizufügenden schriftlichen Erklärung zu versichern, dass | ||||
14 | Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des | 17 | im Konzernlagebericht nach bestem Wissen der Geschäftsverlauf einschließlich | ||
15 | Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein | 18 | des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass | ||
16 | den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, und dass | 19 | ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird und | ||
17 | die wesentlichen Chancen und Risiken im Sinne des Satzes 4 beschrieben sind. | 20 | dass die wesentlichen Chancen und Risiken im Sinne des Satzes 4 beschrieben | ||
21 | sind. | ||||
18 | (2) Im Konzernlagebericht ist auch einzugehen auf: | 22 | (2) Im Konzernlagebericht ist auch einzugehen auf: | ||
19 | 1. | 23 | 1. | ||
20 | a) | 24 | a) | ||
21 | die Risikomanagementziele und -methoden des Konzerns einschließlich seiner | 25 | die Risikomanagementziele und -methoden des Konzerns einschließlich seiner | ||
22 | Methoden zur Absicherung aller wichtigen Arten von Transaktionen, die im Rahmen | 26 | Methoden zur Absicherung aller wichtigen Arten von Transaktionen, die im Rahmen | ||
23 | der Bilanzierung von Sicherungsgeschäften erfasst werden, sowie | 27 | der Bilanzierung von Sicherungsgeschäften erfasst werden, sowie | ||
24 | b) | 28 | b) | ||
25 | die Preisänderungs-, Ausfall- und Liquiditätsrisiken sowie die Risiken aus | 29 | die Preisänderungs-, Ausfall- und Liquiditätsrisiken sowie die Risiken aus | ||
26 | Zahlungsstromschwankungen, denen der Konzern ausgesetzt ist, | 30 | Zahlungsstromschwankungen, denen der Konzern ausgesetzt ist, | ||
27 | jeweils in Bezug auf die Verwendung von Finanzinstrumenten durch den Konzern | 31 | jeweils in Bezug auf die Verwendung von Finanzinstrumenten durch den Konzern | ||
28 | und sofern dies für die Beurteilung der Lage oder der voraussichtlichen | 32 | und sofern dies für die Beurteilung der Lage oder der voraussichtlichen | ||
29 | Entwicklung von Belang ist; | 33 | Entwicklung von Belang ist; | ||
30 | 2. | 34 | 2. | ||
31 | den Bereich Forschung und Entwicklung des Konzerns und | 35 | den Bereich Forschung und Entwicklung des Konzerns und | ||
32 | 3. | 36 | 3. | ||
33 | für das Verständnis der Lage des Konzerns wesentliche Zweigniederlassungen | 37 | für das Verständnis der Lage des Konzerns wesentliche Zweigniederlassungen | ||
34 | der insgesamt in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. | 38 | der insgesamt in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. | ||
35 | Ist das Mutterunternehmen eine Aktiengesellschaft, hat es im | 39 | Ist das Mutterunternehmen eine Aktiengesellschaft, hat es im | ||
36 | Konzernlagebericht auf die nach § 160 Absatz 1 Nummer 2 des Aktiengesetzes im | 40 | Konzernlagebericht auf die nach § 160 Absatz 1 Nummer 2 des Aktiengesetzes im | ||
37 | Anhang zu machenden Angaben zu verweisen. | 41 | Anhang zu machenden Angaben zu verweisen. | ||
38 | (3) Absatz 1 Satz 3 gilt entsprechend für nichtfinanzielle | 42 | (3) Absatz 1 Satz 3 gilt entsprechend für nichtfinanzielle | ||
39 | Leistungsindikatoren, wie Informationen über Umwelt- und Arbeitnehmerbelange, | 43 | Leistungsindikatoren, wie Informationen über Umwelt- und Arbeitnehmerbelange, | ||
40 | soweit sie für das Verständnis des Geschäftsverlaufs oder der Lage des | 44 | soweit sie für das Verständnis des Geschäftsverlaufs oder der Lage des | ||
41 | Konzerns von Bedeutung sind. | 45 | Konzerns von Bedeutung sind. | ||
42 | (4) Ist das Mutterunternehmen oder ein in den Konzernabschluss einbezogenes | 46 | (4) Ist das Mutterunternehmen oder ein in den Konzernabschluss einbezogenes | ||
43 | Tochterunternehmen kapitalmarktorientiert im Sinne des § 264d, ist im | 47 | Tochterunternehmen kapitalmarktorientiert im Sinne des § 264d, ist im | ||
44 | Konzernlagebericht auch auf die wesentlichen Merkmale des internen Kontroll- | 48 | Konzernlagebericht auch auf die wesentlichen Merkmale des internen Kontroll- | ||
45 | und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Konzernrechnungslegungsprozess | 49 | und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Konzernrechnungslegungsprozess | ||
46 | einzugehen. | 50 | einzugehen. | ||
47 | (5) § 298 Absatz 2 über die Zusammenfassung von Konzernanhang und Anhang ist | 51 | (5) § 298 Absatz 2 über die Zusammenfassung von Konzernanhang und Anhang ist | ||
48 | entsprechend anzuwenden. | 52 | entsprechend anzuwenden. |
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