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Inhalt | Inhalt | ||||
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f | 1 | (1) Der Konzernabschluss besteht aus der Konzernbilanz, der Konzern- | f | 1 | (1) Der Konzernabschluss besteht aus der Konzernbilanz, der Konzern- |
2 | Gewinn- und Verlustrechnung, dem Konzernanhang, der Kapitalflussrechnung und | 2 | Gewinn- und Verlustrechnung, dem Konzernanhang, der Kapitalflussrechnung und | ||
3 | dem Eigenkapitalspiegel. Er kann um eine Segmentberichterstattung | 3 | dem Eigenkapitalspiegel. Er kann um eine Segmentberichterstattung | ||
4 | erweitert werden. | 4 | erweitert werden. | ||
5 | (1a) Im Konzernabschluss sind die Firma, der Sitz, das Registergericht | 5 | (1a) Im Konzernabschluss sind die Firma, der Sitz, das Registergericht | ||
6 | und die Nummer, unter der das Mutterunternehmen in das Handelsregister | 6 | und die Nummer, unter der das Mutterunternehmen in das Handelsregister | ||
7 | eingetragen ist, anzugeben. Befindet sich das Mutterunternehmen in | 7 | eingetragen ist, anzugeben. Befindet sich das Mutterunternehmen in | ||
8 | Liquidation oder Abwicklung, ist auch diese Tatsache anzugeben. | 8 | Liquidation oder Abwicklung, ist auch diese Tatsache anzugeben. | ||
9 | (2) Der Konzernabschluß ist klar und übersichtlich aufzustellen. Er | 9 | (2) Der Konzernabschluß ist klar und übersichtlich aufzustellen. Er | ||
10 | hat unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den | 10 | hat unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den | ||
11 | tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und | 11 | tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und | ||
12 | Ertragslage des Konzerns zu vermitteln. Führen besondere Umstände dazu, | 12 | Ertragslage des Konzerns zu vermitteln. Führen besondere Umstände dazu, | ||
13 | daß der Konzernabschluß ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes | 13 | daß der Konzernabschluß ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes | ||
14 | Bild im Sinne des Satzes 2 nicht vermittelt, so sind im Konzernanhang | 14 | Bild im Sinne des Satzes 2 nicht vermittelt, so sind im Konzernanhang | ||
t | 15 | zusätzliche Angaben zu machen. Die gesetzlichen Vertreter eines | t | 15 | zusätzliche Angaben zu machen. Die Mitglieder des vertretungsberechtigten |
16 | Mutterunternehmens, das Inlandsemittent im Sinne des § 2 Absatz 14 des | 16 | Organs eines Mutterunternehmens, das als Inlandsemittent (§ 2 Absatz 14 des | ||
17 | Wertpapierhandelsgesetzes) Wertpapiere (§ 2 Absatz 1 des | ||||
17 | Wertpapierhandelsgesetzes und keine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 327a | 18 | Wertpapierhandelsgesetzes) begibt und keine Kapitalgesellschaft im Sinne des § | ||
18 | ist, haben bei der Unterzeichnung schriftlich zu versichern, dass nach bestem | 19 | 327a ist, haben in einer dem Konzernabschluss beizufügenden schriftlichen | ||
19 | Wissen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes | 20 | Erklärung zu versichern, dass der Konzernabschluss nach bestem Wissen ein den | ||
20 | Bild im Sinne des Satzes 2 vermittelt oder der Konzernanhang Angaben nach Satz | 21 | tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild im Sinne des Satzes 2 | ||
21 | 3 enthält. | 22 | vermittelt oder der Konzernanhang Angaben nach Satz 3 enthält. | ||
22 | (3) Im Konzernabschluß ist die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der | 23 | (3) Im Konzernabschluß ist die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der | ||
23 | einbezogenen Unternehmen so darzustellen, als ob diese Unternehmen insgesamt | 24 | einbezogenen Unternehmen so darzustellen, als ob diese Unternehmen insgesamt | ||
24 | ein einziges Unternehmen wären. Die auf den vorhergehenden Konzernabschluß | 25 | ein einziges Unternehmen wären. Die auf den vorhergehenden Konzernabschluß | ||
25 | angewandten Konsolidierungsmethoden sind beizubehalten. Abweichungen von | 26 | angewandten Konsolidierungsmethoden sind beizubehalten. Abweichungen von | ||
26 | Satz 2 sind in Ausnahmefällen zulässig. Sie sind im Konzernanhang | 27 | Satz 2 sind in Ausnahmefällen zulässig. Sie sind im Konzernanhang | ||
27 | anzugeben und zu begründen. Ihr Einfluß auf die Vermögens-, Finanz- und | 28 | anzugeben und zu begründen. Ihr Einfluß auf die Vermögens-, Finanz- und | ||
28 | Ertragslage des Konzerns ist anzugeben. | 29 | Ertragslage des Konzerns ist anzugeben. |
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