Lade...
Lade...
Sie können sich § 9c HGB auch vollständig in seiner damaligen Fassung ansehen.
Informationsaustausch über disqualifizierte Personen über das Europäische System der Registervernetzung | |||||
---|---|---|---|---|---|
t | t | 1 | Informationsaustausch über disqualifizierte Personen über das Europäische | ||
2 | System der Registervernetzung |
Informationsaustausch über disqualifizierte Personen über das Europäische System der Registervernetzung | |||||
---|---|---|---|---|---|
t | t | 1 | (1) Die das Unternehmensregister führende Stelle ist die zuständige Stelle für | ||
2 | die Beantwortung eines über die zentrale Europäische Plattform gemäß § 9b | ||||
3 | Absatz 1 Satz 2 eingehenden Ersuchens eines anderen Mitgliedstaates der | ||||
4 | Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den | ||||
5 | Europäischen Wirtschaftsraum nach Artikel 13i der Richtlinie (EU) 2017/1132 um | ||||
6 | Informationen, die relevant sind für die Disqualifikation einer Person | ||||
7 | 1. | ||||
8 | als Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung gemäß § 6 | ||||
9 | Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 und 3 des Gesetzes über die Gesellschaften mit | ||||
10 | beschränkter Haftung oder | ||||
11 | 2. | ||||
12 | als Mitglied des Vorstands einer Aktiengesellschaft gemäß § 76 Absatz 3 Satz | ||||
13 | 2 Nummer 2 und 3 des Aktiengesetzes. | ||||
14 | Auf Anfrage eines Registergerichts führt die zuständige Stelle ein Ersuchen | ||||
15 | nach Artikel 13i der Richtlinie (EU) 2017/1132 gegenüber anderen | ||||
16 | Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder anderen Vertragsstaaten des | ||||
17 | Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum durch und leitet die | ||||
18 | erhaltenen Antworten an das anfragende Registergericht weiter. | ||||
19 | (2) Die zuständige Stelle erhält zum Zweck der Beantwortung eines Ersuchens | ||||
20 | die für die Beantwortung erforderliche Auskunft aus dem Bundeszentralregister | ||||
21 | nach § 57a Absatz 4 des Bundeszentralregistergesetzes und aus dem | ||||
22 | Gewerbezentralregister nach § 150c Absatz 3 der Gewerbeordnung. | ||||
23 | (3) Die Beantwortung und die Durchführung eines Ersuchens erfolgen gemäß den | ||||
24 | Bestimmungen der Durchführungsverordnung (EU) 2020/2244 sowie einer nach | ||||
25 | Absatz 6 erlassenen Verordnung. | ||||
26 | (4) Die Beantwortung eines Ersuchens ist beschränkt auf die Angabe gemäß | ||||
27 | Artikel 13i Absatz 4 Satz 1 der Richtlinie (EU) 2017/1132, | ||||
28 | 1. | ||||
29 | ob die betroffene Person disqualifiziert ist | ||||
30 | a) | ||||
31 | gemäß § 6 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 und 3 des Gesetzes über die | ||||
32 | Gesellschaften mit beschränkter Haftung als Geschäftsführer einer Gesellschaft | ||||
33 | mit beschränkter Haftung oder | ||||
34 | b) | ||||
35 | gemäß § 76 Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 und 3 des Aktiengesetzes als Mitglied | ||||
36 | des Vorstands einer Aktiengesellschaft oder | ||||
37 | 2. | ||||
38 | ob entsprechende Informationen im Bundeszentralregister oder | ||||
39 | Gewerbezentralregister enthalten sind. | ||||
40 | Weitergehende Informationen über eine Disqualifikation der betroffenen Person | ||||
41 | werden durch die das Unternehmensregister führende Stelle über die zentrale | ||||
42 | Europäische Plattform nicht übermittelt. | ||||
43 | (5) Die zuständige Stelle darf die von einem ersuchenden Mitgliedstaat, | ||||
44 | von einem Registergericht oder nach Absatz 2 übermittelten personenbezogenen | ||||
45 | Daten der betroffenen Personen für die Zwecke der Beantwortung und der | ||||
46 | Durchführung eines Ersuchens verarbeiten. Die personenbezogenen Daten der | ||||
47 | betroffenen Personen sind von der zuständigen Stelle unverzüglich zu löschen, | ||||
48 | sobald und soweit diese nicht mehr für die Beantwortung oder die Durchführung | ||||
49 | des Ersuchens erforderlich sind. | ||||
50 | (6) Durch Rechtsverordnung nach § 9a Absatz 3 können auch die erforderlichen | ||||
51 | Bestimmungen in Bezug auf die Beantwortung und die Durchführung der Ersuchen | ||||
52 | durch die zuständige Stelle getroffen werden, einschließlich der Bestimmungen | ||||
53 | über | ||||
54 | 1. | ||||
55 | Inhalt, Frist, Form und Umfang der Beantwortung der Ersuchen, | ||||
56 | 2. | ||||
57 | die technischen Einzelheiten zum Empfang, zur Verarbeitung und zur | ||||
58 | Weitergabe der erforderlichen Daten für die Beantwortung und die Durchführung | ||||
59 | der Ersuchen, | ||||
60 | 3. | ||||
61 | die technischen Vorgaben zur Speicherung, Löschung, Berichtigung und | ||||
62 | Verarbeitung von Daten über die betroffenen Personen durch die zuständige | ||||
63 | Stelle, | ||||
64 | 4. | ||||
65 | die Prüfung der vom Bundeszentralregister oder vom Gewerbezentralregister | ||||
66 | erhaltenen Daten im Hinblick auf die Erfüllung der Voraussetzungen einer | ||||
67 | Disqualifikation gemäß § 6 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 und 3 des Gesetzes über die | ||||
68 | Gesellschaften mit beschränkter Haftung oder gemäß § 76 Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 | ||||
69 | und 3 des Aktiengesetzes, | ||||
70 | 5. | ||||
71 | die Voraussetzungen, Formalien, Fristen und Inhalte der Durchführung der | ||||
72 | Ersuchen. |
Schnellsuche
Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.