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(1) Wer Sachverhalte nach § 43 Absatz 1 meldet oder eine Strafanzeige nach § 158 der Strafprozessordnung erstattet, darf wegen dieser Meldung oder Strafanzeige nicht verantwortlich gemacht werden, es sei denn, die Meldung oder Strafanzeige ist vorsätzlich oder grob fahrlässig unwahr erstattet worden.
(2) Absatz 1 gilt auch, wenn
Freistellung von der Verantwortlichkeit | Freistellung von der Verantwortlichkeit | ||||
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t | 1 | Freistellung von der Verantwortlichkeit | t | 1 | Freistellung von der Verantwortlichkeit |
Freistellung von der Verantwortlichkeit | Freistellung von der Verantwortlichkeit | ||||
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t | 1 | (1) Wer Sachverhalte nach § 43 Absatz 1 meldet oder eine Strafanzeige nach § | t | 1 | (1) Wer Sachverhalte nach § 43 meldet oder eine Strafanzeige nach § 158 der |
2 | 158 der Strafprozessordnung erstattet, darf wegen dieser Meldung oder | 2 | Strafprozessordnung erstattet, darf deshalb nicht nach zivilrechtlichen oder | ||
3 | Strafanzeige nicht verantwortlich gemacht werden, es sei denn, die Meldung | 3 | strafrechtlichen Vorschriften verantwortlich gemacht oder disziplinarrechtlich | ||
4 | oder Strafanzeige ist vorsätzlich oder grob fahrlässig unwahr erstattet | 4 | verfolgt werden, es sei denn, die Meldung oder Strafanzeige ist vorsätzlich | ||
5 | worden. | 5 | oder grob fahrlässig unwahr erstattet worden. | ||
6 | (2) Absatz 1 gilt auch, wenn | 6 | (2) Absatz 1 gilt auch, wenn | ||
7 | 1. | 7 | 1. | ||
8 | ein Beschäftigter einen Sachverhalt nach § 43 Absatz 1 seinem Vorgesetzten | 8 | ein Beschäftigter einen Sachverhalt nach § 43 Absatz 1 seinem Vorgesetzten | ||
9 | meldet oder einer Stelle meldet, die unternehmensintern für die Entgegennahme | 9 | meldet oder einer Stelle meldet, die unternehmensintern für die Entgegennahme | ||
10 | einer solchen Meldung zuständig ist, und | 10 | einer solchen Meldung zuständig ist, und | ||
11 | 2. | 11 | 2. | ||
12 | ein Verpflichteter oder einer seiner Beschäftigten einem Auskunftsverlangen | 12 | ein Verpflichteter oder einer seiner Beschäftigten einem Auskunftsverlangen | ||
13 | der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen nach § 30 Absatz 3 Satz 1 | 13 | der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen nach § 30 Absatz 3 Satz 1 | ||
14 | nachkommt. | 14 | nachkommt. |
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