Lade...
Lade...
Tätigkeitsbericht und Monitoringberichte | Tätigkeitsbericht und Monitoringberichte | ||||
---|---|---|---|---|---|
t | 1 | Tätigkeitsbericht und Monitoringberichte | t | 1 | Tätigkeitsbericht und Monitoringberichte |
Tätigkeitsbericht und Monitoringberichte | Tätigkeitsbericht und Monitoringberichte | ||||
---|---|---|---|---|---|
f | 1 | (1) Das Bundeskartellamt veröffentlicht alle zwei Jahre einen Bericht über | f | 1 | (1) Das Bundeskartellamt veröffentlicht alle zwei Jahre einen Bericht über |
2 | seine Tätigkeit sowie über die Lage und Entwicklung auf seinem Aufgabengebiet. | 2 | seine Tätigkeit sowie über die Lage und Entwicklung auf seinem Aufgabengebiet. | ||
3 | In den Bericht sind die allgemeinen Weisungen des Bundesministeriums für | 3 | In den Bericht sind die allgemeinen Weisungen des Bundesministeriums für | ||
4 | Wirtschaft und Energie nach § 52 aufzunehmen. Es veröffentlicht ferner | 4 | Wirtschaft und Energie nach § 52 aufzunehmen. Es veröffentlicht ferner | ||
5 | fortlaufend seine Verwaltungsgrundsätze. | 5 | fortlaufend seine Verwaltungsgrundsätze. | ||
6 | (2) Die Bundesregierung leitet den Bericht des Bundeskartellamts dem Bundestag | 6 | (2) Die Bundesregierung leitet den Bericht des Bundeskartellamts dem Bundestag | ||
7 | unverzüglich mit ihrer Stellungnahme zu. | 7 | unverzüglich mit ihrer Stellungnahme zu. | ||
8 | (3) Das Bundeskartellamt erstellt einen Bericht über seine | 8 | (3) Das Bundeskartellamt erstellt einen Bericht über seine | ||
9 | Monitoringtätigkeit nach § 48 Absatz 3 Satz 1 im Einvernehmen mit der | 9 | Monitoringtätigkeit nach § 48 Absatz 3 Satz 1 im Einvernehmen mit der | ||
10 | Bundesnetzagentur, soweit Aspekte der Regulierung der Leitungsnetze betroffen | 10 | Bundesnetzagentur, soweit Aspekte der Regulierung der Leitungsnetze betroffen | ||
11 | sind, und leitet ihn der Bundesnetzagentur zu. Das Bundeskartellamt | 11 | sind, und leitet ihn der Bundesnetzagentur zu. Das Bundeskartellamt | ||
12 | erstellt als Teil des Monitorings nach § 48 Absatz 3 Satz 1 mindestens alle | 12 | erstellt als Teil des Monitorings nach § 48 Absatz 3 Satz 1 mindestens alle | ||
13 | zwei Jahre einen Bericht über seine Monitoringergebnisse zu den | 13 | zwei Jahre einen Bericht über seine Monitoringergebnisse zu den | ||
14 | Wettbewerbsverhältnissen im Bereich der Erzeugung elektrischer Energie. Das | 14 | Wettbewerbsverhältnissen im Bereich der Erzeugung elektrischer Energie. Das | ||
15 | Bundeskartellamt kann den Bericht unabhängig von dem Monitoringbericht | 15 | Bundeskartellamt kann den Bericht unabhängig von dem Monitoringbericht | ||
16 | nach Satz 1 veröffentlichen. | 16 | nach Satz 1 veröffentlichen. | ||
17 | (4) Das Bundeskartellamt kann der Öffentlichkeit auch fortlaufend über seine | 17 | (4) Das Bundeskartellamt kann der Öffentlichkeit auch fortlaufend über seine | ||
18 | Tätigkeit sowie über die Lage und Entwicklung auf seinem Aufgabengebiet | 18 | Tätigkeit sowie über die Lage und Entwicklung auf seinem Aufgabengebiet | ||
19 | berichten. | 19 | berichten. | ||
20 | (5) Das Bundeskartellamt soll jede Bußgeldentscheidung wegen eines Verstoßes | 20 | (5) Das Bundeskartellamt soll jede Bußgeldentscheidung wegen eines Verstoßes | ||
21 | gegen § 1 oder 19 bis 21 oder Artikel 101 oder 102 des Vertrages über die | 21 | gegen § 1 oder 19 bis 21 oder Artikel 101 oder 102 des Vertrages über die | ||
22 | Arbeitsweise der Europäischen Union spätestens nach Abschluss des behördlichen | 22 | Arbeitsweise der Europäischen Union spätestens nach Abschluss des behördlichen | ||
23 | Bußgeldverfahrens auf seiner Internetseite mitteilen. Die Mitteilung soll | 23 | Bußgeldverfahrens auf seiner Internetseite mitteilen. Die Mitteilung soll | ||
24 | mindestens Folgendes enthalten: | 24 | mindestens Folgendes enthalten: | ||
25 | 1. | 25 | 1. | ||
26 | Angaben zu dem in der Bußgeldentscheidung festgestellten Sachverhalt, | 26 | Angaben zu dem in der Bußgeldentscheidung festgestellten Sachverhalt, | ||
27 | 2. | 27 | 2. | ||
28 | Angaben zu der Art des Verstoßes und dem Zeitraum, in dem der Verstoß | 28 | Angaben zu der Art des Verstoßes und dem Zeitraum, in dem der Verstoß | ||
29 | begangen wurde, | 29 | begangen wurde, | ||
30 | 3. | 30 | 3. | ||
t | 31 | Angaben zu den Unternehmen, die an dem Verstoß beteiligt waren, | t | 31 | Angaben zu den Unternehmen, gegen die Geldbußen festgesetzt oder Geldbußen |
32 | im Rahmen eines Kronzeugenprogramms vollständig erlassen wurden, | ||||
32 | 4. | 33 | 4. | ||
33 | Angaben zu den betroffenen Waren und Dienstleistungen, | 34 | Angaben zu den betroffenen Waren und Dienstleistungen, | ||
34 | 5. | 35 | 5. | ||
35 | den Hinweis, dass Personen, denen aus dem Verstoß ein Schaden entstanden | 36 | den Hinweis, dass Personen, denen aus dem Verstoß ein Schaden entstanden | ||
36 | ist, den Ersatz dieses Schadens verlangen können, sowie, | 37 | ist, den Ersatz dieses Schadens verlangen können, sowie, | ||
37 | 6. | 38 | 6. | ||
38 | wenn die Bußgeldentscheidung bereits rechtskräftig ist, den Hinweis auf die | 39 | wenn die Bußgeldentscheidung bereits rechtskräftig ist, den Hinweis auf die | ||
39 | Bindungswirkung von Entscheidungen einer Wettbewerbsbehörde nach § 33b. | 40 | Bindungswirkung von Entscheidungen einer Wettbewerbsbehörde nach § 33b. |
Schnellsuche
Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.