f | (1) Die Tage der ordentlichen Sitzungen des Schöffengerichts werden für das | f | (1) Die Tage der ordentlichen Sitzungen des Schöffengerichts werden für das |
| ganze Jahr im voraus festgestellt. | | ganze Jahr im voraus festgestellt. |
| (2) Die Reihenfolge, in der die Hauptschöffen an den einzelnen | | (2) Die Reihenfolge, in der die Hauptschöffen an den einzelnen |
| ordentlichen Sitzungen des Jahres teilnehmen, wird durch Auslosung in | | ordentlichen Sitzungen des Jahres teilnehmen, wird durch Auslosung in |
| öffentlicher Sitzung des Amtsgerichts bestimmt. Sind bei einem Amtsgericht | | öffentlicher Sitzung des Amtsgerichts bestimmt. Sind bei einem Amtsgericht |
| mehrere Schöffengerichte eingerichtet, so kann die Auslosung in einer Weise | | mehrere Schöffengerichte eingerichtet, so kann die Auslosung in einer Weise |
| bewirkt werden, nach der jeder Hauptschöffe nur an den Sitzungen eines | | bewirkt werden, nach der jeder Hauptschöffe nur an den Sitzungen eines |
| Schöffengerichts teilnimmt. Die Auslosung ist so vorzunehmen, daß jeder | | Schöffengerichts teilnimmt. Die Auslosung ist so vorzunehmen, daß jeder |
| ausgeloste Hauptschöffe möglichst zu zwölf Sitzungstagen herangezogen wird. | | ausgeloste Hauptschöffe möglichst zu zwölf Sitzungstagen herangezogen wird. |
t | Satz 1 gilt entsprechend für die Reihenfolge, in der die Hilfsschöffen an | t | Satz 1 gilt entsprechend für die Reihenfolge, in der die Ersatzschöffen an |
| die Stelle wegfallender Schöffen treten (Hilfsschöffenliste); Satz 2 ist auf | | die Stelle wegfallender Schöffen treten (Ersatzschöffenliste); Satz 2 ist auf |
| sie nicht anzuwenden. | | sie nicht anzuwenden. |
| (3) Das Los zieht der Richter beim Amtsgericht. | | (3) Das Los zieht der Richter beim Amtsgericht. |
| (4) Die Schöffenlisten werden bei einem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle | | (4) Die Schöffenlisten werden bei einem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle |
| (Schöffengeschäftsstelle) geführt. Er nimmt ein Protokoll über die | | (Schöffengeschäftsstelle) geführt. Er nimmt ein Protokoll über die |
| Auslosung auf. Der Richter beim Amtsgericht benachrichtigt die Schöffen | | Auslosung auf. Der Richter beim Amtsgericht benachrichtigt die Schöffen |
| von der Auslosung. Zugleich sind die Hauptschöffen von den Sitzungstagen, | | von der Auslosung. Zugleich sind die Hauptschöffen von den Sitzungstagen, |
| an denen sie tätig werden müssen, unter Hinweis auf die gesetzlichen Folgen | | an denen sie tätig werden müssen, unter Hinweis auf die gesetzlichen Folgen |
| des Ausbleibens in Kenntnis zu setzen. Ein Schöffe, der erst im Laufe des | | des Ausbleibens in Kenntnis zu setzen. Ein Schöffe, der erst im Laufe des |
| Geschäftsjahres zu einem Sitzungstag herangezogen wird, ist sodann in gleicher | | Geschäftsjahres zu einem Sitzungstag herangezogen wird, ist sodann in gleicher |
| Weise zu benachrichtigen. | | Weise zu benachrichtigen. |